Coronavirus
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Homeof­fice-Regelun­gen sinnvoll – Betriebs­schlie­ßun­gen kritisch überprü­fen

Nach einer überschlä­gi­gen Analyse der bestehen­den Lockdown-Maßnah­men – ausge­hend von den Abstands- und Hygie­ne­re­geln, der Masken­pflicht, den Kontakt­be­schrän­kun­gen, der Homeof­fice-Pflicht sowie der in einigen Bundes­län­dern gelten­den Sperr­stunde, und anderem mehr – wurde deren Angemes­sen­heit disku­tiert. In diesem Zusam­men­hang wurde betont, dass konse­quen­tere Homeof­fice-Regelun­gen – gerade in den Ballungs- und Hochri­si­ko­ge­bie­ten – die ohnehin umstrit­tene und de facto nicht zu kontrol­lie­rende 15-Kilome­ter-Regelung obsolet machen würde. Alter­na­tiv wäre eine diffe­ren­zier­tere Ausge­stal­tung der Homeof­fice-Regelung wünschens­wert, da Arbeit­ge­ber, die alle bishe­ri­gen Maßnah­men strengs­tens einhal­ten, in ihrer wirtschaft­li­chen Tätig­keit nicht unerheb­lich einge­schränkt werden. Hier sollten indivi­du­elle Regelun­gen hinsicht­lich Firmen­größe, Hygie­ne­re­geln, Kommu­ni­ka­tion und Arbeits­pro­zes­sen getrof­fen werden.

Sperr­stunde erscheint bei hohen Inziden­zen sinnvoll – „Ein-Perso­nen-Regelung“ ist lebens­fremd – Forschung auch mit bewähr­ten Medika­men­ten voran­trei­ben – Nein zur Impfpflicht

Neben der Berufs­welt wurde die private, häusli­che Umgebung als die zweite haupt­re­le­vante Infek­ti­ons­quelle erach­tet. Deutlich scheint, dass private Zusam­men­künfte sowohl das Anste­ckungs­ge­sche­hen, als auch die Missach­tung der Corona-typischen Hygiene- und Schutz­re­geln beför­dern. Insoweit wurde durch­aus die strenge Einhal­tung der Sperr­stunde – in Abhän­gig­keit von den regio­na­len Inzidenz­wer­ten – als alter­na­tiv­los erach­tet. Im Gegen­zug sind die derzei­ti­gen Kontakt­be­gren­zun­gen im priva­ten Bereich – wie die sogenannte „Ein-Perso­nen-Regelung“ – wenig prakti­ka­bel. Die Ein-Perso­nen-Regelung geht an der Lebens­wirk­lich­keit vorbei, da bei einer durch­schnitt­li­chen vierköp­fi­gen Familie die Begren­zung auf eine weitere Person nur dann sinnvoll wäre, wenn es sich hierbei dauer­haft um die gleiche Person handeln würde. Abseits dessen kann es sich hierbei ohnehin nur um einen Appell handeln, weil eine Überprüf­bar­keit aus verfas­sungs­recht­li­chen Gründen unmög­lich ist.

Die Unter­stüt­zung der Selbst­ver­ant­wor­tung ist demge­gen­über dringend zu befür­wor­ten und förde­rungs­wür­dig. Jeder Einzelne sollte sich – abseits der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen – fragen: „Wie kann ich persön­lich zur Begren­zung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens beitra­gen?“ Vor dem Hinter­grund der Fürsorge- und Obhut­s­pflich­ten von Gesund­heits­dienst­leis­tern ist diese Haltung selbst­ver­ständ­lich erst recht von den Leistungs­er­brin­gern in der ambulan­ten und statio­nä­ren pflege­ri­schen und ärztli­chen Versor­gung zu verlan­gen. Folgende Beispiele zur prakti­schen Umset­zung wurden benannt: Eine feste Touren­pla­nung mit wenigen perso­nel­len Wechseln in der ambulan­ten Pflege, Verbot der häusli­chen Wäsche von Dienst­klei­dung in der statio­nä­ren Pflege, struk­tu­rier­ter Einsatz von Mitar­bei­tern und Mitar­bei­te­rin­nen bestimm­ter Funkti­ons­be­rei­che, die den COVID-inten­si­ven Pflege- und Thera­pie­pro­zess unter­stüt­zen können (zum Beispiel der Einsatz von opera­ti­ons­tech­ni­schen Assis­ten­ten auf Inten­siv-Statio­nen).

Schlie­ßung von Sport- und Gaststät­ten sowie Kultur­ein­rich­tun­gen müssen auf den Prüfstand

Die Beschrän­kun­gen der Freizeit­ak­ti­vi­tä­ten sollten kritisch überdacht werden, insbe­son­dere dann, wenn diese der Gesund­heit dienen und physi­schen und psychi­schen Belas­tun­gen vorbeu­gen. Es ist beispiels­weise schwer nachvoll­zieh­bar, wieso anste­ckungs­un­ver­däch­tige Distanz­sport­ar­ten (zum Beispiel Tennis) nicht möglich sein sollen. Missbil­ligt wurde zudem, dass die Anstren­gun­gen und Inves­ti­tio­nen auf der Grund­lage der frühe­ren Corona-Schutz­ver­ord­nun­gen durch gastro­no­mi­sche Betriebe, Kinos, Kultur­stät­ten etc. durch die neue Verord­nungs­lage völlig ignoriert wurden.

Bei der Frage, inwie­weit Impfun­gen die Situa­tion zum Besse­ren wenden können, ist zwischen der rein-medizi­ni­schen Wirkung und dem psycho­lo­gi­schen Effekt auf die Bevöl­ke­rung zu unter­schei­den. „Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels – wir brauchen jedoch noch weitere“, so die überein­stim­mende Einschät­zung. Neben der laufen­den Impfkam­pa­gne und der Forschung nach weite­ren Impfstof­fen, was beides zu begrü­ßen ist, darf jedoch die Erkun­dung von neuen Prophy­laxe- und Thera­pie­mög­lich­kei­ten mit altbe­kann­ten und bei anderen Indika­tio­nen langjäh­rig bewähr­ten Wirkstof­fen nicht vernach­läs­sigt werden. Berück­sich­tigt man etwa, dass eine schwere COVID-Erkran­kung fast immer mit einer Throm­bo­sie­rung einher­geht, ist eine im COVID-Krank­heits­ver­lauf frühzei­ti­gere Gabe von Heparin denkbar. Außer­dem sollte die Unter­su­chung von bestehen­den Medika­men­ten hinsicht­lich eines Zweit­nut­zens gegen SARS-Cov‑2 oder seine Auswir­kun­gen verein­facht werden, etwa dem Anti-Parasi­ten-Mittel Ivermec­tin, das sich in einer briti­schen Studie in der Anste­ckungs-Präven­tion als sehr wirkungs­voll erwie­sen hat.

In der Kommu­ni­ka­tion mit der Bevöl­ke­rung sollte die klare Aussage hervor­ste­hen, dass alle, die eine Impfung wünschen, eine Impfung erhal­ten sollen. Eine Impfpflicht ist hinge­gen kontra­pro­duk­tiv, da sie bestehen­des Misstrauen und Verschwö­rungs­ge­dan­ken verstärkt. Unbedingt notwen­dig ist eine Evalu­ie­rung der Wirksam­keit der Impfstoffe, das heißt wie viele der tatsäch­lich Geimpf­ten dennoch an COVID-19 erkran­ken, und ob sie das Virus weiter­ge­ben können, ohne selbst aktiv zu erkran­ken. Zur Beile­gung der konfu­sen Verhält­nisse bei der Impfan­mel­dung (Überlas­tung der Impf-Telefon­hot­lines, Probleme bei der digita­len Anmel­dung zur Impfung) sollten Hausärzte und mobile Impfteams stärker berück­sich­tigt werden, auch um immobi­len Pflege­be­dürf­ti­gen die Möglich­keit zur Impfung zur verschaf­fen. In die Impfstra­te­gien einzu­bin­den sind außer­dem die Auslands-Pflege­kräfte und Haushalts­hil­fen vor allem aus Osteu­ropa.

Positive Corona-Aspekte: Mehr Hygie­ne­be­wusst­sein und digitale Kompe­tenz

Bei der Frage, was von der Pande­mie bleibt, ist unter der Refle­xion der bishe­ri­gen Maßnah­men und des Entwick­lungs­pro­zes­ses hinsicht­lich positi­ver und negati­ver Effekte in Gesund­heits­we­sen, Gesell­schaft und Wirtschaft zu diffe­ren­zie­ren. Ungeach­tet aller persön­li­chen und familiä­ren Tragö­dien sowie den wirtschaft­li­chen Verhee­run­gen im Zuge der Corona-Krise, sind positiv hervor­zu­he­ben: der gestie­gene Respekt von Erkrank­ten gegen­über Gesun­den und das hiermit verbun­dene, selbst­ver­ständ­lich gewor­dene Tragen von Masken, der höhere Stellen­wert von Hände­hy­giene sowie die Maßnah­men zum Infek­ti­ons­schutz (etwa Plexi­glas­schei­ben und Abstands­mar­ker), die sich etwa auch postpan­de­misch während Grippe­wel­len als hilfreich erwei­sen können. In Wirtschaft und Bildung ist die gestie­gene Vertraut­heit gegen­über digita­len Medien und die stärkere Nutzung von Video- anstelle von Präsenz-Konfe­ren­zen zu nennen, die dem zeitrau­ben­den und umwelt­schäd­li­chen „Manage­ment-Touris­mus“ entge­gen­wir­ken helfen, sowie die vieler­orts aus der Bevöl­ke­rung heraus zu beobach­tende Kreati­vi­tät bei der Bewäl­ti­gung der Krise.

Negativ: Erleb­ter Kontroll- und Vertrau­ens­ver­lust, gesell­schaft­li­che Spaltung

Negativ zu sehen und klar zu brand­mar­ken sind die Erfah­run­gen der beschnit­te­nen, relati­vier­ten und gewis­ser­ma­ßen „unter Erlaub­nis­vor­be­halt gestell­ten“ Grund- und Bürger­rechte. Sowie die mitun­ter überschie­ßen­den, nicht klar kommu­ni­zier­ten und begrün­de­ten Einschrän­kun­gen des tägli­chen Lebens durch die politi­schen Entschei­dungs­trä­ger, das erschüt­terte Vertrauen in öffent­li­che Insti­tu­tio­nen und Infra­struk­tur, das Erleben von existen­zi­el­ler Unsicher­heit sowie das Hinter­las­sen einer trauma­ti­sier­ten Genera­tion – etwa die mit „Glaubens­sät­zen“ indok­tri­nier­ten Schüle­rin­nen und Schüler –, sowie die zu beobach­tende Spaltung der Gesell­schaft in „Rundum-Sorglose“ und „Hyste­ri­ker“, „Rundum-Abgesi­cherte“ und in ihrer wirtschaft­li­chen Existenz Bedrohte.

Wünschens­wert für die Zukunft ist eine beim Robert Koch-Insti­tut angesie­delte, gut zugäng­li­che Sammlung von „Best Practice“-Beispielen, ein allge­mei­ner Abbau von Bürokra­tie und eine zeitge­mäße technisch-telekom­mu­ni­ka­tive Ausrüs­tung der Behör­den, vor allem der Gesund­heits­äm­ter. Gesamt­ge­sell­schaft­lich müssen alle Anstren­gun­gen darauf ausge­rich­tet sein, dass die soziale Seele der Gesell­schaft bestehen bleibt.

Liste der Unter­zeich­ner

  • Judith Ebel
  • Marleen Ebel
  • Stefan Glau
  • Prof. Dr. Volker Großkopf
  • Chris­tian Janssen
  • Chris­tine Kaiser
  • Dr. Erika Mendoza
  • Anita Mysor
  • Michael Schanz
  • Gabriele Schwel­ler
  • Heike Senge
  • Gerhard Wolfmeier
  • Georg Oever­mann
  • Janette Werner
  • Benja­min Dramm