Bald ist für Patien­ten mit schwe­rem diabe­ti­schen Fußsyn­drom die Behand­lung mit der hyper­ba­ren Sauer­stoff­the­ra­pie (HBO) auch ambulant möglich. Dies hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) vergan­gene Woche in Berlin entschie­den. 2014 hatte der G‑BA beschlos­sen, über die HBO bei diabe­ti­schem Fußsyn­drom neu zu beraten, nachdem die Behand­lungs­me­thode im Jahr 2008 in der statio­nä­ren Versor­gung sowie im Jahr 2000 als ambulante Leistung ausge­schlos­sen wurde.

Mit Sauer­stoff die Wundhei­lung anregen

Patien­ten mit einem diabe­ti­schen Fußsyn­drom leiden unter einer schlecht heilen­den Wunde am Fuß, wovon etwa drei Prozent der Diabe­ti­ker in Deutsch­land betrof­fen sind. Durch­blu­tungs­stö­run­gen und Nerven­schä­di­gun­gen können weitere Folgen dieser Erkran­kung sein. Wenn die Wunde bis zur Ebene der Knochen reicht, liegt ein Wagner-Stadium III vor. Die Wagner-Armstrong-Klassi­fi­ka­tion wird heran­ge­zo­gen, um den Schwe­re­grad zu bestim­men. Im Wagner-Stadium II sind die Wunden bis zur Ebene von Sehnen und Gelenk­kap­seln vorge­drun­gen. Im Stadium III kann es notwen­dig sein, Amputa­tio­nen vorzu­neh­men.

Standard­mä­ßig werden betrof­fene Patien­ten mit diabe­ti­schem Fußsyn­drom medika­men­tös, mit Verbän­den, Wundde­bri­de­ment oder Druck­ent­las­tung sowie chirur­gi­schen Maßnah­men behan­delt. Bei der HBO atmen Patien­ten in einer Kammer mit erhöh­tem Luftdruck reinen Sauer­stoff ein, sodass das Wundge­webe mit mehr Sauer­stoff versorgt und die Heilung geför­dert wird. Diese Behand­lungs­me­thode ist sehr zeitin­ten­siv: Eine Sitzung nimmt 45 bis 120 Minuten in Anspruch und muss täglich über mehrere Wochen erfol­gen. Nun soll die HBO auch als ambulante Behand­lungs­me­thode zulas­ten der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) möglich sein sowie statio­när ab einem Wagner-Stadium II des diabe­ti­schen Fußsyn­droms.

HBO: eine zeitin­ten­sive und aufwen­dige Behand­lungs­me­thode

„In Studien wurden Anhalts­punkte gefun­den, wonach sich Wunden, die unter der Standard­the­ra­pie nicht zu heilen begin­nen, bei einer zusätz­li­chen HBO besser schlie­ßen. Der G‑BA hat deshalb – trotz eines nicht eindeu­tig beleg­ten medizi­ni­schen Nutzens – beschlos­sen, Patien­tin­nen und Patien­ten mit einem schwe­ren diabe­ti­schen Fußsyn­drom mit der HBO eine ergän­zende ambulante Behand­lungs­mög­lich­keit zu eröff­nen.

Die sehr aufwen­dige und zeitin­ten­sive Behand­lung darf aber erst dann angewen­det werden, wenn die vielfäl­ti­gen anderen Maßnah­men der Standard­the­ra­pie erfolg­los geblie­ben sind.

Unabding­bar dabei ist, dass vor und auch während der HBO die Wundver­sor­gung entspre­chend den aktuel­len ärztli­chen Behand­lungs­leit­li­nien in einer quali­fi­zier­ten Einrich­tung erfolgt. Um die vor einer HBO durch­zu­füh­ren­den diagnos­ti­schen und thera­peu­ti­schen Schritte sicher­zu­stel­len, hat der G‑BA eine ambulante HBO zudem an die Überwei­sung durch bestimmte, hierfür beson­ders quali­fi­zierte Facharzt­grup­pen geknüpft“, erläu­terte Dr. Harald Deisler, unpar­tei­isches Mitglied im G‑BA und Vorsit­zen­der des Unter­aus­schus­ses Metho­den­be­wer­tung.

Die Beschlüsse bezüg­lich der hyper­ba­ren Sauer­stoff­the­ra­pie werden nun dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) vorge­legt und treten nach Zulas­sung in Kraft.

Quelle: G‑BA