Nach wieviel Tragedauer einer FFP2-Maske müssen FFP2-Masken-Pausen eingeräumt werden?
Nach wieviel Trage­dauer einer FFP2-Maske sollte eine FFP2-Masken-Pause einge­räumt werden? Bild: © Danciaba | Dreamstime.com

Wohl jede Person kennnt das erleich­terte Aufat­men, nachdem zuhause angelangt die FFP2-Maske nach länge­rem Tragen wieder abgelegt werden kann. Für Perso­nal, das im Gesund­heits­we­sen arbei­tet und tagtäg­lich in engem Kontakt zu Patien­ten und Patien­tin­nen oder pflege­be­dürf­ti­gen Menschen steht, ist dieses Aufat­men oftmals erst nach einigen Stunden Arbeit in Sicht. Je nach Einrich­tung und Perso­nal­si­tua­tion ist für kurze Masken-Pausen kaum Zeit bezie­hungs­weise in bestimm­ten Arbeits­be­rei­chen lässt der erfor­der­li­che Hygie­ne­schutz das Abneh­men der Maske schlicht­weg nicht zu.

Reckling­hau­se­ner Kranken­schwes­ter fordert längere FFP2-Masken-Pausen

Dass längere FFP2-Masken-Pausen im Arbeits­all­tag auf COVID-Statio­nen notwen­dig seien, beklagte jüngst eine Reckling­hau­se­ner Inten­siv-Kranken­schwes­ter des Prosper-Hospi­tal Reckling­hau­sen. Nachdem sie von ihrem Arbeit­ge­ber längere Masken-Pausen forderte, wurde sie ihren Angaben zufolge im Anschluss auf eine andere Station versetzt.

Über den Fall berich­te­ten auch andere Medien Ende Februar. Gegen das Vorge­hen ihres Arbeit­ge­bers kämpft die Kranken­schwes­ter nun vor dem Arbeits­ge­richt. Während sie eine Masken-Pause nach 75 Minuten Trage­dauer fordert, hält die Klinik­lei­tung eine Trage­pause nach 120 Minuten für angemes­sen. Die Trage­pause versteht sich dabei nicht als Arbeits­pause, sondern als Masken­pause, in der statt­des­sen andere Tätig­kei­ten ausge­übt werden können, bei denen das Tragen einer Maske nicht erfor­der­lich ist.

ver.di: Ausrei­chende Erholungs­pau­sen sollten sicher­ge­stellt werden

Bereits vergan­ge­nes Jahr forderte die Vereinte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) Arbeit­ge­ber im Gesund­heits­we­sen dazu auf, die Trage­zeit von Mund-Nasen-Schutz­mas­ken zu begren­zen und ausrei­chende FFP2-Masken-Pausen sicher­zu­stel­len. Auch wenn es hierzu noch keine verbind­li­chen Vorschrif­ten gebe, so „weisen betrieb­li­che Erfah­run­gen und wissen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen auf die erhöhte Belas­tung durch Atemwi­der­stände hin“, erklärte ver.di dazu.

Empfeh­lun­gen der Berufs­ge­nos­sen­schaft und Unfall­ver­si­che­rung

Orien­tie­ren sollte man sich dabei laut ver.di und der Reckling­hau­se­ner Kranken­schwes­ter an die Arbeits­schutz­vor­schrif­ten von Berufs­ge­nos­sen­schaft und Unfall­ver­si­che­rung.

Die Deutsche Unfall­ver­si­che­rung empfiehlt diese Masken-Trage­zei­ten bei mittel­schwe­rer körper­li­cher Arbeit (DGUV-Regel 112–190 „Benut­zung von Atemschutz­ge­rä­ten“):

  • Filtrie­rende Halbmaske ohne Ausatem­ven­til: Nach 75 Minuten Trage­dauer sollte eine Erholungs­dauer von 30 Minuten einge­rich­tet werden
  • Filtrie­rende Halbmaske mit Ausatem­ven­til: Nach 120 Minuten Trage­dauer sollte eine Erholungs­dauer von 30 Minuten einge­rich­tet werden

Laut der Klinik seien diese Vorga­ben jedoch nicht auf das Tragen von FFP2-Masken im Gesund­heits­we­sen übertrag­bar, und würden vielmehr für Handwerks­be­rufe gelten. Für den Einsatz von Atemschutz in Einrich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens heißt es im Allge­mei­nen seitens der Berufs­ge­nos­sen­schaft, dass die Verwen­dung von Atemschutz­mas­ken zu erhöh­ten Belas­tun­gen führe. „Es werde empfoh­len, die Tragezeiten/Belastungen durch andere Tätig­kei­ten oder regel­mä­ßige Pausen zu reduzie­ren.“

Studie des Univer­si­täts­kli­ni­kums Leipzig bestä­tigte Auswir­kun­gen auf körper­li­che Belast­bar­keit

Dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schut­zes Auswir­kun­gen auf die körper­li­che Belast­bar­keit von gesun­den Perso­nen hat, wurde erstmals wissen­schaft­lich am Univer­si­täts­kli­ni­kum Leipzig (UKL) vergan­ge­nes Jahr unter­sucht. Es stellte sich heraus, dass die sogenannte kardio­pul­mo­n­ale Leistungs­fä­hig­keit durch die chirur­gi­schen Masken sowie die FFP2-Masken signi­fi­kant reduziert wird. „Die Ergeb­nisse unserer Unter­su­chung bestä­ti­gen das subjek­tive Gefühl vieler Menschen“, erklärte der Kardio­lo­gie-Klinik­di­rek­tor Prof. Ulrich Laufs dazu und sagte weiter­hin: „Übertra­gen auf die Arbeits­welt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körper­lich anstren­gende Arbeit leisten, öfter Pausen machen müssten als bisher.“ Keines­wegs jedoch sollten die Ergeb­nisse der Studie als Kritik oder als ein Infra­ge­stel­len der Masken­pflicht verstan­den werden, betonte Prof. Laufs. Schließ­lich sei der Mund-Nasen-Schutz wichtig, um die weitere Ausbrei­tung des Corona­vi­rus zu verhin­dern.

Der Prozess zwischen der Inten­siv-Kranken­schwes­ter aus Reckling­hau­sen und ihrer Klinik­lei­tung soll im Mai fortge­setzt werden, das Ergeb­nis bleibt abzuwar­ten.