Wohl jede Person kennnt das erleichterte Aufatmen, nachdem zuhause angelangt die FFP2-Maske nach längerem Tragen wieder abgelegt werden kann. Für Personal, das im Gesundheitswesen arbeitet und tagtäglich in engem Kontakt zu Patienten und Patientinnen oder pflegebedürftigen Menschen steht, ist dieses Aufatmen oftmals erst nach einigen Stunden Arbeit in Sicht. Je nach Einrichtung und Personalsituation ist für kurze Masken-Pausen kaum Zeit beziehungsweise in bestimmten Arbeitsbereichen lässt der erforderliche Hygieneschutz das Abnehmen der Maske schlichtweg nicht zu.
Recklinghausener Krankenschwester fordert längere FFP2-Masken-Pausen
Dass längere FFP2-Masken-Pausen im Arbeitsalltag auf COVID-Stationen notwendig seien, beklagte jüngst eine Recklinghausener Intensiv-Krankenschwester des Prosper-Hospital Recklinghausen. Nachdem sie von ihrem Arbeitgeber längere Masken-Pausen forderte, wurde sie ihren Angaben zufolge im Anschluss auf eine andere Station versetzt.
Über den Fall berichteten auch andere Medien Ende Februar. Gegen das Vorgehen ihres Arbeitgebers kämpft die Krankenschwester nun vor dem Arbeitsgericht. Während sie eine Masken-Pause nach 75 Minuten Tragedauer fordert, hält die Klinikleitung eine Tragepause nach 120 Minuten für angemessen. Die Tragepause versteht sich dabei nicht als Arbeitspause, sondern als Maskenpause, in der stattdessen andere Tätigkeiten ausgeübt werden können, bei denen das Tragen einer Maske nicht erforderlich ist.
ver.di: Ausreichende Erholungspausen sollten sichergestellt werden
Bereits vergangenes Jahr forderte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Arbeitgeber im Gesundheitswesen dazu auf, die Tragezeit von Mund-Nasen-Schutzmasken zu begrenzen und ausreichende FFP2-Masken-Pausen sicherzustellen. Auch wenn es hierzu noch keine verbindlichen Vorschriften gebe, so „weisen betriebliche Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen auf die erhöhte Belastung durch Atemwiderstände hin“, erklärte ver.di dazu.
Empfehlungen der Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung
Orientieren sollte man sich dabei laut ver.di und der Recklinghausener Krankenschwester an die Arbeitsschutzvorschriften von Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung.
Die Deutsche Unfallversicherung empfiehlt diese Masken-Tragezeiten bei mittelschwerer körperlicher Arbeit (DGUV-Regel 112–190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“):
- Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: Nach 75 Minuten Tragedauer sollte eine Erholungsdauer von 30 Minuten eingerichtet werden
- Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: Nach 120 Minuten Tragedauer sollte eine Erholungsdauer von 30 Minuten eingerichtet werden
Laut der Klinik seien diese Vorgaben jedoch nicht auf das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen übertragbar, und würden vielmehr für Handwerksberufe gelten. Für den Einsatz von Atemschutz in Einrichtungen des Gesundheitswesens heißt es im Allgemeinen seitens der Berufsgenossenschaft, dass die Verwendung von Atemschutzmasken zu erhöhten Belastungen führe. „Es werde empfohlen, die Tragezeiten/Belastungen durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen zu reduzieren.“
Studie des Universitätsklinikums Leipzig bestätigte Auswirkungen auf körperliche Belastbarkeit
Dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Auswirkungen auf die körperliche Belastbarkeit von gesunden Personen hat, wurde erstmals wissenschaftlich am Universitätsklinikum Leipzig (UKL) vergangenes Jahr untersucht. Es stellte sich heraus, dass die sogenannte kardiopulmonale Leistungsfähigkeit durch die chirurgischen Masken sowie die FFP2-Masken signifikant reduziert wird. „Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen das subjektive Gefühl vieler Menschen“, erklärte der Kardiologie-Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs dazu und sagte weiterhin: „Übertragen auf die Arbeitswelt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körperlich anstrengende Arbeit leisten, öfter Pausen machen müssten als bisher.“ Keineswegs jedoch sollten die Ergebnisse der Studie als Kritik oder als ein Infragestellen der Maskenpflicht verstanden werden, betonte Prof. Laufs. Schließlich sei der Mund-Nasen-Schutz wichtig, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Der Prozess zwischen der Intensiv-Krankenschwester aus Recklinghausen und ihrer Klinikleitung soll im Mai fortgesetzt werden, das Ergebnis bleibt abzuwarten.