Dabei soll das IQTIG prüfen, ob sich aus den vorhan­de­nen Richt­li­nien des G‑BA zur Struk­tur­qua­li­tät sowie aus den Mindest­men­gen­re­ge­lun­gen planungs­re­le­vante Quali­täts­in­di­ka­to­ren ablei­ten lassen. Konkrete Umset­zungs­vor­schläge sollen, soweit metho­disch möglich, für die Mindest­men­gen­re­ge­lun­gen für Leber- und Nieren­trans­plan­ta­tion vorge­legt werden. Das IQTIG ist beauf­tragt, seinen wissen­schaft­li­chen Abschluss­be­richt bis April 2018 vorzu­le­gen.

Bewer­tung der Versor­gungs­qua­li­tät einer Fachab­tei­lung

„Der Gesetz­ge­ber hat als Ausgangs­ba­sis für die neuen planungs­re­le­van­ten Quali­täts­in­di­ka­to­ren die Indika­to­ren der exter­nen statio­nä­ren Quali­täts­si­che­rung vorge­ge­ben. Diese sind für die Zwecke der Kranken­haus­pla­nung nur sehr einge­schränkt geeig­net,“ erläu­terte Dr. Regina Klakow-Franck, unpar­tei­isches Mitglied des G‑BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schus­ses Quali­täts­si­che­rung.

„Unserer eigenen Ankün­di­gung bei der Erstfas­sung der Richt­li­nie über die planungs­re­le­van­ten Indika­to­ren entspre­chend haben wir deshalb nun eine Folge­be­auf­tra­gung des IQTIG beschlos­sen. Die weiter zu entwi­ckelnde Metho­dik soll eine diffe­ren­zier­tere, über die Feststel­lung einer unzurei­chen­den Quali­tät hinaus­ge­hende Quali­täts­be­ur­tei­lung ermög­li­chen. Zudem muss beant­wor­tet werden, welche Anfor­de­run­gen an diese Indika­to­ren zu stellen sind, damit sie in der Zusam­men­schau die Bewer­tung der Versor­gungs­qua­li­tät einer Fachab­tei­lung ermög­li­chen.“

Quali­täts­in­di­ka­to­ren für die Kranken­haus­pla­nung der Bundes­län­der

Mit dem Gesetz zur Reform der Struk­tu­ren der Kranken­haus­ver­sor­gung (Kranken­haus­struk­tur­ge­setz – KHSG) erhielt der G‑BA den Auftrag, erstmals bis zum 31. Dezem­ber 2016 Indika­to­ren zur Struktur‑, Prozess- und Ergeb­nis­qua­li­tät zu beschlie­ßen, die als Grund­lage für quali­täts­ori­en­tierte Entschei­dun­gen der Kranken­haus­pla­nung geeig­net sind. Die vom G‑BA empfoh­le­nen planungs­re­le­van­ten Quali­täts­in­di­ka­to­ren werden Bestand­teil des Kranken­haus­plans, sofern die Geltung durch Landes­recht nicht ganz oder teilweise ausge­schlos­sen oder einge­schränkt wird (§ 136c Abs. 1, 2 SGB V).

Der G‑BA hat im Dezem­ber 2016 eine Richt­li­nie zu planungs­re­le­van­ten Quali­täts­in­di­ka­to­ren beschlos­sen, in der die Daten­er­he­bung und das Verfah­ren zur Übermitt­lung der Auswer­tungs­er­geb­nisse an die Kranken­haus­pla­nungs­be­hör­den einschließ­lich Krite­rien und Maßstä­ben zur Bewer­tung der Quali­täts­er­geb­nisse geregelt werden. Zudem wurden für das Erfas­sungs­jahr 2017 erste planungs­re­le­vante Quali­täts­in­di­ka­to­ren festge­legt: Hierbei handelt es sich um Quali­täts­in­di­ka­to­ren aus den Leistungs­be­rei­chen gynäko­lo­gi­sche Opera­tio­nen, Geburts­hilfe und Mamma­chir­ur­gie, die im Rahmen der exter­nen statio­nä­ren Quali­täts­si­che­rung bereits erhoben werden.

Erster Bericht des IQTIG zum 1. Septem­ber 2018

Die Kranken­häu­ser müssen quartals­weise – erstmals bis zum 15. Mai 2017 – ihre Daten zu den planungs­re­le­van­ten Quali­täts­in­di­ka­to­ren an die von der Landes­ebene beauf­trag­ten Stellen bezie­hungs­weise an das IQTIG übermit­teln. Bei statis­tisch auffäl­li­gen Ergeb­nis­sen wird ein strin­gen­tes Daten­va­li­die­rungs­ver­fah­ren durch­ge­führt. Sofern das Kranken­haus statis­tisch auffäl­lig bleibt, erhält es Gelegen­heit, hierzu Stellung zu nehmen.

Das IQTIG wertet alle Daten zu den planungs­re­le­van­ten Indika­to­ren bundes­weit aus und stellt sie den Kranken­häu­sern und den auf Landes­ebene mit der Auswer­tung betrau­ten Stellen über vier zurück­lie­gende Quartale zur Verfü­gung: Der erste Bericht über einrich­tungs­be­zo­gene Auswer­tungs­er­geb­nisse wird nach Abschluss des ersten Daten­er­fas­sungs­jahrs zum 1. Septem­ber 2018 übermit­telt.

Quelle: G‑BA