Eine der am häufigs­ten gestell­ten Fragen während der Pflege­aus­bil­dung lautet: „Habe ich als Pflege­schü­ler oder auszu­bil­dende Pflege­kraft eigent­lich so etwas wie ‚Welpen­schutz‘?“ Oder anders formu­liert: Haften Auszu­bil­dende für die Schäden des Patien­ten, wenn ihnen bei der Behand­lung ein Fehler unter­läuft?

Prof. Dr. Volker Großkopf klärt diese Frage im Video­in­ter­view mit Tobias Plonka auf: Die Behaup­tung, Auszu­bil­dende genie­ßen haftungs­recht­li­chen Schutz sei einer der größten Rechts­irr­tü­mer im Gesund­heits­we­sen.

Das Gegen­teil ist der Fall: Es gelte immer der Grund­satz: Wer handelt, der haftet. Auch Pflege­schü­ler haften für ihr Tun. Dies sei auch notwen­dig, damit sowohl Auszu­bil­dende als auch erfah­rene Pflege­kräfte mit der entspre­chen­den Sorgfalt am Patien­ten arbei­ten.

In einer einzi­gen Situa­tion besteht jedoch eine Ausnahme. Pflege­schü­ler haften dann nicht für ihr Handeln, wenn sie unter unmit­tel­ba­rer Aufsicht eines Praxis­an­lei­ters stehen. Unter­läuft dem Schüler unter Anwei­sung des Leiters oder einer Pflege­kraft ein Behand­lungs­feh­ler am Patien­ten, so haftet in diesem Fall die aufsichts­zu­stän­dige Person.

Genauere Ausfüh­run­gen gibt Prof. Dr. Volker Großkopf im Video.

Ambulant bloggt – der Pflege­ka­nal für die ambulante Pflege

Tobias Plonka ist exami­nier­ter Alten­pfle­ger, Praxis­an­lei­ter und zugleich leiden­schaft­li­cher Filme­ma­cher. Das Ganze hat er kombi­niert und den YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ ins Leben gerufen. Mit viel Witz, Rap und Charme sowie mit ausge­wie­se­ner Exper­tise gibt er in regel­mä­ßig erschei­nen­den Infor­ma­ti­ons- und Anwen­dungs­fil­men sein Wissen zum Besten und führt unter anderem auch Inter­views. Sein Kanal zählt mittler­weile 2050 Abonnen­ten, hier geht es direkt zu Ambulant bloggt!