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Work-Life-Balance für Pflegekräfte
Work-Life-Balance für Pflege­kräfte: Wünsche zum Dienst­plan sind beim moder­nen Perso­nal­dienst­leis­ter möglich. Bild: © Kiosea39 | Dreamstime.com

Über die Zeitar­beit bzw. die Arbeit­neh­mer­über­las­sung gibt es immer noch viel Unsicher­heit, häufig mehr Behaup­tun­gen als Tatsa­chen. Im Bereich Pflege treten die Vorteile der Zeitar­beit für flexi­ble Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter in den letzten Jahren deutlich zu Tage. Zu den Fakten: Der Perso­nal­dienst­leis­ter muss eine Erlaub­nis der Bundes­an­stalt für Arbeit haben, um Perso­nal an andere Betriebe auszu­lei­hen. Die Arbeit­neh­mer­über­las­sung, wie die Zeitar­beit offizi­ell heißt, ist bis ins Detail gesetz­lich geregelt, so zum Beispiel, von wem die Arbeits­klei­dung gestellt wird und wer die Arbeits­schutz-Unter­wei­sung durch­führt.

Rahmen­be­din­gun­gen sind gesetz­lich geregelt, Arbeits­ver­trag regelt die Details

  • Mit dem Perso­nal­dienst­leis­ter als neuem Arbeit­ge­ber schließt man einen Arbeits­ver­trag ab. In der Regel wird ein unbefris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis in Vollzeit oder Teilzeit verein­bart. Beliebt ist auch die Möglich­keit, als Mini-Jobber/-in die Zeitar­beit kennen­zu­ler­nen.
  • Alle Verträge bieten soziale Absiche­rung. Sie sind sozial­ver­si­che­rungs­pflich­tig, das heißt alle Sozial­ab­ga­ben wie Beiträge zur Kranken‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung werden antei­lig vom Arbeit­ge­ber sowie dem Mitar­bei­ter gezahlt, wie bei anderen Arbeits­ver­trä­gen auch. Auch Urlaubs­geld und weitere soziale Leistun­gen sind vertrag­lich geregelt.
  • Ein festes Einkom­men erhält man auf Basis der verein­bar­ten Arbeits­zeit nach einem Branchen-Tarif, der mit dem Deutschen Gewerk­schafts­bund (DGB) ausge­han­delt wurde. Beson­ders in der Gesund­heits­bran­che werden jedoch meist überta­rif­li­che Löhne und weitere Sozial­leis­tun­gen angebo­ten. Dies kann neben Zulagen sogar, wie es die avanti GmbH für unter anderem Inten­siv­kräfte anbie­tet, auch schon mal der eigene Dienst­wa­gen sein.
  • An andere Betriebe wird der Arbeit­neh­mer zum Arbei­ten nach Rückspra­che entsen­det. Wenn beim Kunden­be­trieb ein Perso­nal­eng­pass besteht, zum Beispiel durch Urlaub, Krank­heit oder Termin­druck, wird man einge­setzt. Im Gesund­heits­sek­tor gibt es jedoch häufig für Perso­nal auch langfris­tige Einsätze bei einem Kunden in einer Pflege­ein­rich­tung, in einem Alten­heim oder im ambulan­ten Bereich.
  • Eine weitere Beson­der­heit in der Pflege: Die Wünsche zur flexi­blen Gestal­tung der eigenen Dienst­pläne sind deutlich besser umsetz­bar als in vielen Klini­ken und anderen Pflege­ein­rich­tun­gen. So sind Familie und Beruf deutlich einfa­cher zu verein­ba­ren. Dienst­pläne werden frühzei­tig in Abspra­che mit der Pflege­kraft erstellt. Ein Plus für die eigene Work-Life-Balance, freie Wochen­en­den sind gesichert.
  • Unter­schied­li­che Arbeits­wei­sen, Einsatz­ge­biete und verschie­dene Betriebe kann man so kennen­ler­nen und auf diese Weise sein eigenes Wissen vertie­fen. Der Arbeit­ge­ber bleibt stets der Perso­nal­dienst­leis­ter. Im Medical-Bereich kommt hinzu, dass man sich auf die Pflege der Patien­ten konzen­trie­ren kann, da der tägli­che Verwal­tungs- und Organi­sa­ti­ons­an­teil nicht von den Zeitar­beits­kräf­ten zu erledi­gen ist.
  • Beson­ders inter­es­sant sind diese Möglich­kei­ten für Berufs­an­fän­ger und Wieder­ein­stei­ger. Sie können sich über das System der Zeitar­beit sehr gut orien­tie­ren und auspro­bie­ren. Außer­dem stehen ihnen erfah­rene Perso­na­ler zur Seite. Bei avanti medical werden zum Beispiel viele erfah­rene Pflege­kräfte, die sich in den Klini­ken und Pflege­ein­rich­tun­gen durch eigene Arbeits­er­fah­rung ausken­nen, als medizi­ni­sche Dispo­nen­ten einge­setzt.

Von Uta Kannen­gie­ßer, avanti GmbH