Bundesverfassungsgericht
Dr. Jan Basche führt mehrere ambulante Pflege­dienste in Berlin Bild: Privat

Rechts­de­pe­sche: Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat gerade die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht für verfas­sungs­ge­mäß erklärt und damit entspre­chende Klagen von betrof­fe­nen Pflege­kräf­ten verwor­fen. Sie führen mehrere ambulante Pflege­dienste in Berlin. Wie kommt das bei Ihren Mitar­bei­te­rin­nen an?

Basche: Für meine Mitar­bei­te­rin­nen ist diese Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts eine Ohrfeige. Sie empfin­den das Urteil als ignorant und wissen aus eigener Erfah­rung, dass es auch fachlich falsch ist. Das Gericht ist offen­sicht­lich von einer inzwi­schen veral­te­ten Daten­lage ausge­gan­gen, nämlich von jener zur Zeit der Klage­er­he­bung. Inzwi­schen ist längst klar, dass die Impfung nicht zu einer steri­li­sie­ren­den Immuni­sie­rung führt. Sie schützt zwar zuver­läs­sig vor schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen, aber sie verhin­dert eben weder, sich selbst anzuste­cken, noch andere anzuste­cken.

Rechts­de­pe­sche: Und wie stehen Sie persön­lich zu dem Urteil?

Basche: Ich bin ein Befür­wor­ter der Gewal­ten­tei­lung. Umso erschüt­tern­der empfinde ich es, dass sich das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt, dessen wichtigste Aufgabe ja ist, bei Bedarf Korrek­tiv des Gesetz­ge­bers zu sein, hier erneut als Total­aus­fall erweist. Das Gericht hätte bezüg­lich der Einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht noch nicht einmal in die Angemes­sen­heits­prü­fung einstei­gen müssen, da die Impfung für ihren vorgeb­li­chen Zweck, nämlich den Schutz beson­ders vulnerabler Bevöl­ke­rungs­grup­pen, offen­sicht­lich nicht geeig­net ist, also schon bei der Geeig­ne­t­heits­prü­fung durch­fällt.

Das Gericht wirkt mit solchen Urtei­len auf die Betrof­fe­nen nur noch als Erfül­lungs­ge­hilfe der Staats­rä­son. Wenn aber sowohl die Dritte Gewalt, nämlich die Gerichts­bar­keit, als auch die Vierte Gewalt, nämlich die Medien, als Korrek­tive weitge­hend ausfal­len, ist es kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen außer­de­mo­kra­ti­schen Protest­for­men anschlie­ßen und sich auf ungefil­ter­ten Propa­gan­da­ka­nä­len engagie­ren. Das ist Gift für das Gemein­we­sen, und mir macht Sorge, dass unser höchs­tes Gericht offen­bar jedes Gespür für diese Risiken verlo­ren hat.

Rechts­de­pe­sche: Hat das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts für Sie auch ganz prakti­sche Konse­quen­zen?

Basche: Natür­lich! Und diese Konse­quen­zen sind allen bekannt, die sich wirklich für Pflege inter­es­sie­ren. Die Perso­nal­de­cke der Pflege ist nicht „auf Kante genäht“, wie ich es immer wieder lese und höre. Die Perso­nal­de­cke der Pflege ist längst geris­sen. Ich selbst muss jeden Tag Anfra­gen von Pflege­be­dürf­ti­gen, von Betreu­ern, von Kranken­häu­sern ableh­nen, weil es nicht genug Perso­nal für all diese Anfra­gen gibt. Wer davon spricht, es wären doch nur 5 Prozent der Pflege­kräfte nicht geimpft, hat offen­sicht­lich keine Ahnung davon, was der Wegfall von 5 Prozent bedeu­tet, wenn es 0 Prozent Reser­ven gibt.

Rechts­de­pe­sche: Wie geht es jetzt weiter für Sie und Ihre Mitar­bei­te­rin­nen?

Basche: Das Urteil wird neben den bereits genann­ten noch weitere prakti­sche Konse­quen­zen für das Verhält­nis zwischen Pflege­kräf­ten und Pflege­be­dürf­ti­gen haben. Diese Konse­quen­zen hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt offen­sicht­lich nicht einmal in Erwägung gezogen. Wir erleben in der ambulan­ten Pflege die Risiken nämlich unter umgekehr­ten Vorzei­chen: bei uns sind es immer wieder nicht Pflege­kräfte, die Pflege­be­dürf­tige anste­cken, sondern umgekehrt Pflege­be­dürf­tige, die Pflege­kräfte anste­cken. Das lässt sich auch mit den besten Schutz­maß­nah­men nur schwer verhin­dern: Wir wissen nicht, was die Pflege­be­dürf­ti­gen in ihrer Freizeit tun, mit wem sie sich treffen, ob sie sich durch Masken schüt­zen oder nicht.

Und das ist gut so: das nennt sich Privat­sphäre, und hier geht es letzt­lich immer auch um Selbst­ver­ant­wor­tung. Aber in der Körper­pflege kommt man sich nun einmal so nahe wie beim Sex.

Rechts­de­pe­sche: Dieses Einfor­dern von Selbst­ver­ant­wor­tung geht vermut­lich nicht ohne Konflikte ab?

Basche: Natür­lich nicht. Viele Pflege­be­dürf­tige erklä­ren uns, „dass Corona vorbei ist“. Wir müssen aber von unseren Pflege­be­dürf­ti­gen einfor­dern, dass sie weiter Mundschutz tragen, während wir sie versor­gen. Und das dürfen wir auch erwar­ten. Das ist gelebte Solida­ri­tät: Jede Mitar­bei­te­rin, die ausfällt, weil sie von einem Pflege­be­dürf­ti­gen angesteckt wurde, fällt in der Versor­gung vieler, vieler andere Pflege­be­dürf­ti­ger aus.

Genauso ist die Impfung gelebte Selbst­ver­ant­wor­tung. Wer sich impfen lässt, tut das für sich selbst, um schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen vorzu­beu­gen. Er tut das nicht für andere. Das ist den Pflege­kräf­ten sehr wohl bewusst, offen­bar aber nicht dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt. Und deshalb ist die Einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht aus Sicht der Pflege­kräfte nicht nur ungerecht und fachlich von gestern, sondern eine Zumutung.

Rechts­de­pe­sche: Vielen Dank für das Gespräch!

Das Inter­view führte Verle­ger Prof. Dr. Volker Großkopf.