Dr. Andreas Westerfellhaus
Wester­fell­haus: „Mit der Neure­ge­lung im GVWG bringt die Bundes­re­gie­rung neuen Schwung“ Bild: Holger Gross

Prof. Dr. Volker Großkopf: Wieso wird in dem Gesetz zwischen Pflege­hilfs­mit­tel und Hilfs­mit­tel unter­schie­den?

Dr. Andreas Wester­fell­haus: Damit Pflege­be­dürf­tige zügiger für sie geeig­nete Pflege­hilfs­mit­tel oder Hilfs­mit­tel erhal­ten, ist vorge­se­hen, dass Pflege­fach­kräfte zukünf­tig für Pflege­be­dürf­tige, die sie pflege­risch betreuen und daher die häusli­che Pflege­si­tua­tion gut kennen, Empfeh­lun­gen zur Hilfs­mit­tel- und Pflege­hilfs­mit­tel­ver­sor­gung abgeben können.

Eine Unter­schei­dung zwischen Hilfs­mit­tel und Pflege­hilfs­mit­tel ist auch weiter­hin system­be­dingt erfor­der­lich, da diesen grund­sätz­lich unter­schied­li­che Kosten­trä­ger (Kranken- bzw. Pflege­kasse) zugeord­net sind.

Daneben gibt es Hilfs­mit­tel und Pflege­hilfs­mit­tel, die sowohl den in SGB V als auch den in SGB XI genann­ten Zwecken dienen können (sogenannte doppel­funk­tio­nale Hilfs­mit­tel). Für Hilfs­mit­tel und Pflege­hilfs­mit­tel, die insbe­son­dere der Erleich­te­rung der Pflege und der Ermög­li­chung einer selbstän­di­gen Lebens­füh­rung dienen, soll nun richti­ger­weise eine Empfeh­lung durch Pflege­fach­kräfte möglich werden.

Großkopf: Nach § 40 SGB XI soll die Möglich­keit der Hilfs­mit­tel­emp­feh­lung durch Pflege­fach­kräfte ab dem 1. Juli 2021 erfol­gen. Wie sind die Kassen darauf vorbe­rei­tet und wie weist die Pflege­fach­kraft ihre Ausbil­dungs­kom­pe­tenz nach?

Wester­fell­haus: Der Gesetz­ge­ber gibt dem Spitzen­ver­band Bund der Kranken­kas­sen auf, bis zum 31. Dezem­ber 2021 in Richt­li­nien die Hilfs­mit­tel und Pflege­hilfs­mit­tel, die sich für das Verfah­ren eignen und die hierfür erfor­der­li­che Eignung der Pflege­fach­kraft sowie das Nähere zur Empfeh­lung bei Antrag­stel­lung festzu­le­gen.

Für die Wirkung der Empfeh­lung wird in der Regel eine Quali­fi­ka­tion der Pflege­fach­kraft nach dem Pflege­be­ru­fe­ge­setz (PflBG) als ausrei­chend angese­hen. Gemäß PflBG ist unter anderem die Erhebung und Feststel­lung des indivi­du­el­len Pflege­be­darfs Ausbil­dungs­ziel. Für Perso­nen mit Abschlüs­sen nach dem bishe­ri­gen Kranken­pfle­ge­ge­setz und dem bishe­ri­gen Alten­pfle­ge­ge­setz gilt die Quali­fi­ka­tion ebenfalls als ausrei­chend, da im PflBG auch festge­legt wurde, dass deren Erlaub­nis zum Führen der Berufs­be­zeich­nung weiter­hin gilt.

Interview Großkopf Basche

Großkopf: Kann ab dem 1. Juli der gesamte Hilfs­mit­tel­ka­ta­log empfoh­len werden?

Wester­fell­haus: Es können die Hilfs­mit­tel und Pflege­hilfs­mit­tel empfoh­len werden, die den Zielen des § 40 SGB XI entspre­chen, das heißt die zur Erleich­te­rung der Pflege oder zur Linde­rung von Beschwer­den des Pflege­be­dürf­ti­gen beitra­gen oder dem Pflege­be­dürf­ti­gen eine selbstän­di­gere Lebens­füh­rung ermög­li­chen.

Großkopf: Warum gibt es bezüg­lich der Substi­tu­tion ärztli­cher Aufgabe auf entspre­chend ausge­bil­dete Pflege­fach­kräfte wiederum nur ein Modell­pro­jekt gemäß § 64d SGB V. Wieso wird nach mittler­weile 13 Jahre diese Idee nicht in den Wirkbe­trieb überführt?

Wester­fell­haus: Die gesetz­lich längst mögli­che und auch schon in der Konzer­tier­ten Aktion Pflege disku­tierte Heilkun­de­über­tra­gung war bislang aufgrund zu kompli­zier­ter Verfah­ren und mangels (Eigen-) Inter­esse bestimm­ter Betei­lig­ter nicht genutzt worden. Mit der nun im GVWG vorge­se­he­nen Regelung bringt die Bundes­re­gie­rung neuen Schwung in dieses Verfah­ren und verpflich­tet die Kassen zu Modell­vor­ha­ben in allen Bundes­län­dern. Dies ist ein wichti­ger Meilen­stein auf dem Weg in die Regel­ver­sor­gung. Und Pflege­fach­per­so­nen können nun endlich zeigen was sie können und das anwen­den und tun, was sie gelernt haben und wofür sie schon lange hoch quali­fi­ziert sind.

Zur Person: Dr. Andreas Wester­fell­haus ist Bevoll­mäch­tig­ter der Bundes­re­gie­rung für Pflege. Der Famili­en­va­ter ist gelern­ter Kranken­pfle­ger und studier­ter Pädagoge. Er ist seit dem 15. April 2018 im Amt.