Mayatepek
Prof. Dr. Ertan Mayatepek (re.) plädiert für eine Beibe­hal­tung der Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege. Bild: DGKJ; Monkeybusinessimages/Dreamstime.com

Zur Zeit sitzen die Gesund­heits- und Sozial­mi­nis­ter sowie die Kultus­mi­nis­ter der Länder mit den zustän­di­gen Bundes­mi­nis­te­rien zusam­men, um die Zusam­men­füh­rung der Ausbil­dung der einzel­nen Pflege­be­rufe (Kranken‑, Kinder­kran­ken- und Alten­pflege) zu einer 3‑jährigen „genera­li­sier­ten Ausbil­dung“ zu regeln.

Die Umset­zung hätte zur Konse­quenz, dass die neuen Pflege­fach­frauen und ‑männer, wie diese dann heißen sollen, in Zukunft nicht mehr die fachli­chen Kompe­ten­zen haben können, die ein Absol­vent in der Kinder­kran­ken­pflege heute aufweist. Auch Sicht von Mayatepek besteht die große Gefahr, dass es im Rahmen einer Genera­li­sie­rung der Berufs­aus­bil­dung zu einem Verlust der Exper­tise „Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege“ und zu einem weite­ren Fachkräf­te­man­gel in der ambulan­ten und statio­nä­ren Kinder­kran­ken­pflege kommen wird.

Mayatepek führte aus, dass auch weiter­hin eine Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege benötigt wird, die über fundier­tes Fachwis­sen und Handlungs­si­cher­heit im Umgang mit Kindern und Jugend­li­chen in den verschie­de­nen Entwick­lungs­pha­sen und komple­xen Famili­en­sys­te­men verfügt. Der Berufs­ver­band Kinder­kran­ken­pflege Deutsch­land fordere zu Recht eine sowohl quanti­ta­tiv als auch quali­ta­tiv angemes­sene Schwer­punkt­set­zung in der „Gesund­heits- und Kranken­pflege“ während der theore­ti­schen und prakti­schen Berufs­aus­bil­dung.

Erfah­run­gen aus der Schweiz zeigten aller­dings, dass die Genera­li­sie­rung zu einer deutli­chen Verschlech­te­rung der Quali­tät in der Pflege geführt habe, was dort inzwi­schen zu Bestre­bun­gen zu einer Umkehr nach sich zöge. Aus Sicht der Patien­ten und zur Aufrecht­erhal­tung der Quali­tät gäbe es also durch­aus auch Gründe, die „Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege“ in der pflege­ri­schen Erstaus­bil­dung zu erhal­ten und den Kinder­kran­ken­pfle­ge­be­ruf weiter aufzu­wer­ten.