Dem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Aachen zufolge (Az.: 2 K 596/15) darf das Land Nordrhein-Westfa­len die Größe von statio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen auf 80 Plätze begren­zen. Die „Franziska Scher­vier“ Alten­pflege gGmbH hatte einen Antrag auf Förde­rung für einen Neubau des Senio­ren­zen­trums Lourdes­heim in Aachen-Burtscheid gestellt. Dieser wurde jedoch von der Städte­re­gion Aachen abgelehnt, da der Antrag­stel­ler 124 Plätze für das Alten­heim vorge­se­hen hat, jedoch seien nur 80 Plätze zuläs­sig.

So sieht es das Wohn- und Teilha­be­ge­setz vor, daher blieb die Klage des Inves­tors erfolg­los. Auch verfas­sungs­recht­lich sei diese Vorgabe nicht zu beanstan­den, da kein Verstoß gegen die Berufs­frei­heit gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes (GG) vorliegt. Dieses Grund­recht ist zwar durch die Ableh­nung berührt worden, jedoch ist sie in Abwägung mit dem Gemein­wohl gerecht­fer­tigt. Schließ­lich verfolgt die Landes­re­gie­rung das Ziel, die Wohnqua­li­tät der Bewoh­ner von Pflege­ein­rich­tun­gen zu verbes­sern, sodass Einrich­tun­gen dieser Größe nicht geför­dert werden. Vielmehr sollen kleinere, dezen­trale Heime geschaf­fen werden, in denen die Bewoh­ner in gewohn­ter Umgebung leben können.

„Pflege­heime sind keine indus­tri­el­len Produk­tio­nen“

Gesund­heits- und Pflege­mi­nis­te­rin von NRW, Barbara Steffens (Die Grünen) begrüßte das Urteil: „Das Gericht hat die Pflege­po­li­tik des Landes bestä­tigt, die auf Pflege­ein­rich­tun­gen mit überschau­ba­rer Größe und einem Stand­ort möglichst in gewach­se­nen Stadt­vier­teln mit Anbin­dung an das Wohnum­feld setzt. Wer meint, man müsse mit einem Pflege­heim wie bei einer indus­tri­el­len Produk­tion durch Auswei­tung von Kapazi­tä­ten Syner­gien schaf­fen und Gewinne steigern, verkennt, worum es hier geht.“

Gegen das Urteil kann Berufung einge­legt werden, über den entspre­chen­den Antrag würde das Oberver­wal­tungs­ge­richt Münster entschei­den.

Quelle: VG Aachen, Biblio­med