Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter in Pflege­hei­men und ambulan­ten Diens­ten berich­ten über unange­mes­se­nes Verhal­ten gegen­über Pflege­be­dürf­ti­gen. Rund ein Drittel (34 Prozent) erlebt, dass die Rechte Pflege­be­dürf­ti­ger regel­mä­ßig missach­tet werden. Dies geht aus einer reprä­sen­ta­ti­ven Befra­gung der Stiftung Zentrum für Quali­tät in der Pflege (ZQP) hervor.

Das Recht auf gute Pflege ist nicht überall durch­ge­setzt

Am häufigs­ten wird den Angaben zufolge über den Willen von Pflege­be­dürf­ti­gen hinweg gehan­delt (58 %), notwen­dige Hilfe nicht (49 %) oder nicht recht­zei­tig gegeben (46 %). Zudem beobach­te­ten die Befrag­ten, dass Pflege­be­dürf­tige respekt­los angespro­chen, beschämt (je 36 %) oder deren Privat­sphäre missach­tet wurde (39 %).

„Das Recht auf gute Pflege ist in der Praxis längst nicht überall durch­ge­setzt. Vor allem die wichti­gen Themen Patien­ten­si­cher­heit und Gewalt­prä­ven­tion gehen häufig in den öffent­li­chen Debat­ten zu Pflege­re­for­men unter. Dabei sind Missach­tung, Vernach­läs­si­gung und Beschä­mung gerade für so verletz­li­che Menschen wie Pflege­be­dürf­tige oft beson­ders fatal“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstands­vor­sit­zen­der des ZQP. „Die Politik muss daher sicher­stel­len, dass nun tatsäch­lich ein neues Bewer­tungs­sys­tem für die Pflege entsteht, das für Bürger wirklich trans­pa­rent macht, wo Profis gut pflegen und wo nicht“, so Suhr weiter.

Mehr und besser ausge­bil­de­tes Perso­nal nötig

Damit die Rechte Pflege­be­dürf­ti­ger besser gewahrt werden, müsste es nach Auffas­sung der Befrag­ten vor allem mehr und besser ausge­bil­de­tes Perso­nal geben (96 % bzw. 76 %). Paral­lel hat das ZQP auch die allge­meine Bevöl­ke­rung zu ihren Erfah­run­gen befragt. Hier gab etwa jeder vierte Befragte an (28 %), Vorfälle von Missach­tung gegen­über pflege­be­dürf­ti­gen Menschen erlebt zu haben. Verbes­se­rungs­be­darf wird dabei vor allem in den Arbeits­be­din­gun­gen von Pflegen­den gesehen (90 %). Zudem sollte es aus Bevöl­ke­rungs­sicht mehr Bürger geben, die sich für die Einhal­tung von Rechten Pflege­be­dürf­ti­ger einset­zen (81 %).

Die Pflege-Charta

Um dem Problem entge­gen zu wirken, hat das ZQP ein Inter­net­por­tal zur Gewalt­prä­ven­tion entwi­ckelt, das kosten­los fundierte Infor­ma­tio­nen, prakti­sche Tipps sowie Kontakt­da­ten zu bundes­wei­ten Krisen­te­le­fo­nen für alle Betei­lig­ten in der Pflege bietet. In einer Pflege-Charta sind die Rechte pflege­be­dürf­ti­ger Menschen in Deutsch­land zusam­men­ge­fasst und konkret beschrie­ben, so zum Beispiel das Recht auf eine respekt­volle Anspra­che, Privat­heit oder recht­zei­tige Hilfe, beispiels­weise beim Toilet­ten­gang. Die Charta zeigt damit auch die beruf­li­che Verpflich­tung aller auf, die in diesem Bereich arbei­ten – ob in einer Pflege­ein­rich­tung oder in der Filiale einer Kranken­kasse. Die Charta kann kosten­los beim Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rium bestellt werden.

Bei der Umfrage wurden 1.008 Pflege­dienste und –einrich­tun­gen befragt, darun­ter 502 stati­onöre und 506 ambulante Einrich­tun­gen. Am häufigs­ten wurde dabei mit Pflege­dienst­lei­tun­gen (398 Befragte) oder geschäfts­füh­ren­dem Perso­nal (391 Befragte) gespro­chen. In einer zweiten Befra­gung wurden 1.001 Perso­nen ab 18 Jahren aus ganz Deutsch­land mit Kontakt zu Pflege­be­dürf­ti­gen inter­viewt.

Quelle: ZQP