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Unfälle vermei­den Freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men adé: Mit diesen Alter­na­ti­ven gelingt die Pflege auch ohne Fixie­rung!
Freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men werden nach wie vor häufig angewen­det, noch zu wenig hinter­fragt, aber zuneh­mend kriti­siert – so die Einschät­zung einer Studie, die sich aktuell mit alter­na­ti­ven Strate­gien zur Vermei­dung von Bettgit­tern und Co. befasst. Welche Alter­na­ti­ven zu freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men es gibt, erfah­ren Sie hier.


Landge­richt Köln Sturz einer demen­ten Patien­tin in einer Kurzzeit­pfle­ge­ein­rich­tung
Weiter­ge­hende Maßnah­men, als die durch den Exper­ten­stan­dard Sturz­pro­phy­laxe vorge­ge­be­nen, sind von einer Pflege­ein­rich­tung nicht zu veran­las­sen. In diesem Fall, mit dem sich das Landge­richt Köln befasste, war bei der hier betrof­fe­nen demen­ten Patien­tin eine Fixie­rung oder das Hochstel­len der Bettsei­ten­teile („Bettgit­ter“) kontra­in­di­ziert.

Privat­woh­nung fällt nicht unter Geset­zes­aus­le­gung des BGB Freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men in den eigenen vier Wänden – Wer zuhause pflegt darf alles?
Fällt ein Pflege­heim­be­woh­ner des Öfteren aus dem Bett, so greift die Pflege nicht selten zum Bettgit­ter. Für diese freiheits­ent­zie­hende Maßnahme muss man sich laut BGB eine richter­li­che Geneh­mi­gung einho­len. Bei anderen Betrof­fe­nen, die sich daheim pflegen lassen, benötigt es diese nicht. Die Geset­zes­vor­lage beschränkt sich auf insti­tu­tio­nelle Einrich­tun­gen. So auch in einem aktuel­len Fall:

Sicher Handeln am Pflege­bett Jeder hat das Recht auf einen Sturz
Häufig ereig­nen sich Stürze im Alten­heim am Bewoh­ner­bett. Um dieses Sturz­ri­siko zu kompen­sie­ren, werden oft Seiten­si­che­run­gen zum Einsatz gebracht. Welche recht­li­chen Folgen dies haben kann und welche ander­wei­ti­gen Möglich­kei­ten zur Verfü­gung stehen erläu­ert Prof. Dr. Volker Großkopf im nachfol­gen­den Inter­view.



State­ment „Pflege­heime fixie­ren zu schnell“
Anläss­lich des bestehen­den Inter­es­ses am Thema „Fixie­rung“ ist hier ein weite­res Video aus dem Archiv. Der JuraHe­alth Congress 2016 stand ganz im Zeichen des Themas „Sturz“ und der auf das Betreu­ungs­recht spezia­li­sierte Rechts­an­walt Hubert Klein aus Köln wurde nach seinem persön­li­chen Inter­esse an diesem Thema gefragt.