Frei ist, wer selbst bestimmt!
Keine Abgaben für selbstständig tätige Nachtwache?
Wer selbstständig tätig ist, Arbeitszeit, ‑platz und ‑gestaltung selbst bestimmt und keinen Einzelweisungen unterliegt, der fällt auch nicht in die sozialversicherungspflichtigen Berufsgruppen, wie ein Gerichtsurteil über eine freie Pflegekraft aufdeckt.