Ob die Krankenkassen für homöopathische Arzneimittel bezahlen sollen oder nicht, ist ein altbewährtes Streitthema. Spätestens nach einer regen Diskussion auf der Twitter-Seite der Techniker Krankenkasse (TK) ist die Debatte nun wieder aufgekocht. Die TK übernimmt die Kosten für homöopathische Arzneimittel bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Bei Twitter fragte ein User Anfang März, ob die TK denn auch die Wirksamkeit der Mittelchen durch Studien belegen könne. Die Antwort war das Zündholz der Diskussion: „Können Sie uns saubere, wissenschaftliche Studien nennen, die die Nicht-Wirksamkeit von Homöopathie belegen?“ Die TK gab an, dass der Tweet nicht angemessen gewesen sei und entschuldigte sich später dafür. Gleichzeitig wies die Krankenkasse darauf hin, dass der Gesetzgeber Leistungen wie der Homöopathie „ausdrücklich einen Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung“ eingeräumt habe. Die TK gehe damit lediglich den Wünschen der Kunden nach.
Die Techniker Krankenkasse ist allerdings nicht die einzige Kasse, die Leistungen dieser Art übernimmt. Viele Krankenkassen finanzieren homöopathische Mittel, wenn eine entsprechende Medikation vom Arzt verordnet wurde. Kritiker werfen den Kassen vor, sie würden damit falsche Signale bezüglich der Wirksamkeit der Medikamente setzen und das Angebot lediglich zur Kundengewinnung im Leistungskatalog aufnehmen.
Gassen: „Es ist absurd, wie viel Geld für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster geworfen wird“
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), äußerte sich am Montag bei der Vertreterversammlung der KBV zu dem kontroversen Thema, als er das Acht-Punkte-Programm der KBV vorstellte: „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist. Wenn aber ein Arzt einem Patienten ein erwiesenermaßen wirksames Arzneimittel verordnet, und hinterher in Regress genommen wird, weil die Studienlage für diese spezifische Patientengruppe nicht ausreichend sei, dann läuft etwas gewaltig schief!“
Er forderte, dass die Finanzierung von homöopathischen Mitteln aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen werden solle, solange es keine wissenschaftlich erwiesenen Studien zur Wirksamkeit gebe. Ebenso ist Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) wie Gassen der Meinung, dass die Kostenerstattung für homöopathische Mittel verboten werden solle. Auch die SPD wird im Juni auf dem Wahlparteitag darüber beraten, ob ein entsprechendes Verbot in das Regierungsprogramm 2017 mit aufgenommen werden soll.
Quelle: KBV, TK