Ob die Kranken­kas­sen für homöo­pa­thi­sche Arznei­mit­tel bezah­len sollen oder nicht, ist ein altbe­währ­tes Streit­thema. Spätes­tens nach einer regen Diskus­sion auf der Twitter-Seite der Techni­ker Kranken­kasse (TK) ist die Debatte nun wieder aufge­kocht. Die TK übernimmt die Kosten für homöo­pa­thi­sche Arznei­mit­tel bis zu 100 Euro pro Kalen­der­jahr. Bei Twitter fragte ein User Anfang März, ob die TK denn auch die Wirksam­keit der Mittel­chen durch Studien belegen könne. Die Antwort war das Zündholz der Diskus­sion: „Können Sie uns saubere, wissen­schaft­li­che Studien nennen, die die Nicht-Wirksam­keit von Homöo­pa­thie belegen?“ Die TK gab an, dass der Tweet nicht angemes­sen gewesen sei und entschul­digte sich später dafür. Gleich­zei­tig wies die Kranken­kasse darauf hin, dass der Gesetz­ge­ber Leistun­gen wie der Homöo­pa­thie „ausdrück­lich einen Platz in der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung“ einge­räumt habe. Die TK gehe damit ledig­lich den Wünschen der Kunden nach.

Die Techni­ker Kranken­kasse ist aller­dings nicht die einzige Kasse, die Leistun­gen dieser Art übernimmt. Viele Kranken­kas­sen finan­zie­ren homöo­pa­thi­sche Mittel, wenn eine entspre­chende Medika­tion vom Arzt verord­net wurde. Kriti­ker werfen den Kassen vor, sie würden damit falsche Signale bezüg­lich der Wirksam­keit der Medika­mente setzen und das Angebot ledig­lich zur Kunden­ge­win­nung im Leistungs­ka­ta­log aufneh­men.

Gassen: „Es ist absurd, wie viel Geld für Kügel­chen und Tinktu­ren aus dem Fenster gewor­fen wird“

Andreas Gassen, Chef der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV), äußerte sich am Montag bei der Vertre­ter­ver­samm­lung der KBV zu dem kontro­ver­sen Thema, als er das Acht-Punkte-Programm der KBV vorstellte: „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetz­li­che Versi­che­rung für Kügel­chen und Tinktu­ren aus dem Fenster wirft, deren Wirksam­keit – selbst nach eigenem Bekun­den der Kassen! – nicht belegt ist. Wenn aber ein Arzt einem Patien­ten ein erwie­se­ner­ma­ßen wirksa­mes Arznei­mit­tel verord­net, und hinter­her in Regress genom­men wird, weil die Studi­en­lage für diese spezi­fi­sche Patien­ten­gruppe nicht ausrei­chend sei, dann läuft etwas gewal­tig schief!“

Er forderte, dass die Finan­zie­rung von homöo­pa­thi­schen Mitteln aus dem Leistungs­ka­ta­log der Kassen gestri­chen werden solle, solange es keine wissen­schaft­lich erwie­se­nen Studien zur Wirksam­keit gebe. Ebenso ist Josef Hecken vom Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss (G‑BA) wie Gassen der Meinung, dass die Kosten­er­stat­tung für homöo­pa­thi­sche Mittel verbo­ten werden solle. Auch die SPD wird im Juni auf dem Wahlpar­tei­tag darüber beraten, ob ein entspre­chen­des Verbot in das Regie­rungs­pro­gramm 2017 mit aufge­nom­men werden soll.

Quelle: KBV, TK