Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die sogenannte Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Coronapandemie entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren.
Triage: Neuregelung
In der Vorlage heißt es, der Gesetzentwurf diene dazu, das Risiko einer Benachteiligung insbesondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu reduzieren.
Demnach darf die Zuteilungsentscheidung nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden.
Mit der Neuregelung werde klargestellt, dass bei der Zuteilungsentscheidung niemand benachteiligt werden dürfe. Insbesondere nicht wegen einer
- Behinderung
- des Grades der Gebrechlichkeit
- des Alters
- der ethnischen Herkunft
- der Religion oder Weltanschauung
- des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung
Der Entwurf enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung.
Der Ausschuss beschloss in den Beratungen drei Änderungsanträge:
- Es wird konkretisiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus nicht ausreichend vorhanden sind.
- Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.
- Zudem ist eine Evaluation der Neuregelung geplant.