Triage
Triage: Menschen mit Behin­de­rung bei knappen inten­siv­me­di­zi­ni­schen Kapazi­tä­ten vor Benach­tei­li­gung bewah­ren Bild: © Milos­drn | Dreamstime.com

Mit dem Gesetz reagiert die Bundes­re­gie­rung auf die sogenannte Triage-Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts.

Das Gericht hatte im Dezem­ber 2021 vor dem Hinter­grund der Corona­pan­de­mie entschie­den, dass sich aus dem Grund­ge­setz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behin­de­rung bei knappen inten­siv­me­di­zi­ni­schen Kapazi­tä­ten vor Benach­tei­li­gung zu bewah­ren.

Triage: Neure­ge­lung

In der Vorlage heißt es, der Gesetz­ent­wurf diene dazu, das Risiko einer Benach­tei­li­gung insbe­son­dere aufgrund einer Behin­de­rung bei der Zutei­lung aufgrund einer übertrag­ba­ren Krank­heit nicht ausrei­chend vorhan­de­ner überle­bens­wich­ti­ger inten­siv­me­di­zi­ni­scher Behand­lungs­ka­pa­zi­tä­ten zu reduzie­ren.

Demnach darf die Zutei­lungs­ent­schei­dung nur nach der aktuel­len und kurzfris­ti­gen Überle­bens­wahr­schein­lich­keit der betrof­fe­nen Patien­ten getrof­fen werden.

Mit der Neure­ge­lung werde klarge­stellt, dass bei der Zutei­lungs­ent­schei­dung niemand benach­tei­ligt werden dürfe. Insbe­son­dere nicht wegen einer

  • Behin­de­rung
  • des Grades der Gebrech­lich­keit
  • des Alters
  • der ethni­schen Herkunft
  • der Religion oder Weltan­schau­ung
  • des Geschlechts oder der sexuel­len Orien­tie­rung

Der Entwurf enthält ferner Regelun­gen zum Verfah­ren bei der Zutei­lungs­ent­schei­dung.

Der Ausschuss beschloss in den Beratun­gen drei Änderungs­an­träge:

  • Es wird konkre­ti­siert, wann überle­bens­wich­tige inten­siv­me­di­zi­ni­sche Behand­lungs­ka­pa­zi­tä­ten in einem Kranken­haus nicht ausrei­chend vorhan­den sind.
  • Ferner sollen Kranken­häu­ser dazu verpflich­tet werden, eine Zutei­lungs­ent­schei­dung unver­züg­lich der für die Kranken­haus­pla­nung zustän­di­gen Landes­be­hörde anzuzei­gen.
  • Zudem ist eine Evalua­tion der Neure­ge­lung geplant.