Prof. Dr. Volker Großkopf mit der 4. und neusten Auflage der „Vorschrif­ten und Gesetze für das Gesund­heits­we­sen“

Damit ist ein Blick in die verschie­de­nen Regel­werke zwingend erfor­der­lich um Problem­si­tua­tio­nen einer umfas­sen­den Bewer­tung und zielori­en­tie­ren Beurtei­lung zufüh­ren zu können

Eckpfei­ler des Pflege- und Medizin­rechts

Neben den im Gesund­heits­we­sen prägen­den Vorschrif­ten der Sozial­ge­setz­bü­cher, wie zum Beispiel das gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rungs­recht im SGB V oder das Pflege­ver­si­che­rungs­recht im SGB XI sind das Straf- sowie das Bürger­li­che Gesetz­buch Eckpfei­ler des Pflege- und Medizin­rech­tes.

Das Bürger­li­che Gesetz­buch (BGB) enthält unter anderem das im Jahre 2013 kodifi­zierte Patien­ten­rech­te­ge­setz, welches neben dem Behand­lungs­ver­trag in § 630a BGB, die Dokumen­ta­ti­ons­ver­pflich­tung in § 630f BGB, die Aufklä­rungs­ver­pflich­tung des Arztes in § 630e BGB und die Fallgrup­pen der Beweis­erleich­te­rung in § 630h BGB eindeu­tig heraus­stellt.

Im Bürger­li­chen Gesetz­buch sind aber auch die für die Mitar­bei­ter des Gesund­heits­we­sens so wichti­gen Vorschrif­ten des Betreu­ungs­rech­tes enthal­ten. Die jüngste Reform des Betreu­ungs­rech­tes tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und hat zum Ziel, die Selbst­be­stim­mung des Menschen zu stärken. Mithin sollen die Wünsche des Betreu­ten – soweit möglich – Vorrang genie­ßen.

Ohne Gesetze geht es nicht!

Es ist sinnvoll, dass die Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen in die Lage versetzt werden mit Geset­zes­tex­ten umzuge­hen und damit die Scheu verlie­ren recht­li­che Vorschrif­ten zu lesen um diese zur Problem­lö­sung heran­zu­zie­hen. Denn oft reicht der Blick ins Gesetz aus, um eine in der Praxis drängende recht­li­che Frage­stel­lung zu beant­wor­ten.

Arbeits­recht­li­che Problem­la­gen, sei es aus dem Arbeitszeit‑, Arbeits­schutz- oder Kündi­gungs­schutz­recht lassen sich häufig nur durch das Lesen der einschlä­gi­gen Vorschrif­ten klären.

Hilfe zur Selbst­hilfe

Aus den vorge­nann­ten Gründen habe ich mich entschlos­sen eine Geset­zes­samm­lung zu erstel­len, die alle relevan­ten Vorschrif­ten, welche Pflege­fach­per­so­nen und Ärzte in der tägli­chen Arbeit benöti­gen, in einem Buch zusam­men­fasst.

In der 4. Auflage ist beson­ders hervor­zu­he­ben, dass die Paragra­fen zur Änderung des Vormund­schafts- und Betreu­ungs­rechts, die ab Januar 2023 in Kraft treten werden, ebenfalls enthal­ten sind.

Hilfe zur Selbst­hilfe heißt das Motto. „Vorschrif­ten und Gesetze für das Gesund­heits­we­sen“ bietet Ihnen auf 1.152 Seiten dabei die Hilfe­stel­lung, die Sie brauchen, um unabhän­gig, selbst­stän­dig und lösungs­ori­en­tiert Ihre Fragen zu beant­wor­ten.