Damit ist ein Blick in die verschiedenen Regelwerke zwingend erforderlich um Problemsituationen einer umfassenden Bewertung und zielorientieren Beurteilung zuführen zu können
Eckpfeiler des Pflege- und Medizinrechts
Neben den im Gesundheitswesen prägenden Vorschriften der Sozialgesetzbücher, wie zum Beispiel das gesetzliche Krankenversicherungsrecht im SGB V oder das Pflegeversicherungsrecht im SGB XI sind das Straf- sowie das Bürgerliche Gesetzbuch Eckpfeiler des Pflege- und Medizinrechtes.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält unter anderem das im Jahre 2013 kodifizierte Patientenrechtegesetz, welches neben dem Behandlungsvertrag in § 630a BGB, die Dokumentationsverpflichtung in § 630f BGB, die Aufklärungsverpflichtung des Arztes in § 630e BGB und die Fallgruppen der Beweiserleichterung in § 630h BGB eindeutig herausstellt.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind aber auch die für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens so wichtigen Vorschriften des Betreuungsrechtes enthalten. Die jüngste Reform des Betreuungsrechtes tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und hat zum Ziel, die Selbstbestimmung des Menschen zu stärken. Mithin sollen die Wünsche des Betreuten – soweit möglich – Vorrang genießen.
Ohne Gesetze geht es nicht!
Es ist sinnvoll, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen in die Lage versetzt werden mit Gesetzestexten umzugehen und damit die Scheu verlieren rechtliche Vorschriften zu lesen um diese zur Problemlösung heranzuziehen. Denn oft reicht der Blick ins Gesetz aus, um eine in der Praxis drängende rechtliche Fragestellung zu beantworten.
Arbeitsrechtliche Problemlagen, sei es aus dem Arbeitszeit‑, Arbeitsschutz- oder Kündigungsschutzrecht lassen sich häufig nur durch das Lesen der einschlägigen Vorschriften klären.
Hilfe zur Selbsthilfe
Aus den vorgenannten Gründen habe ich mich entschlossen eine Gesetzessammlung zu erstellen, die alle relevanten Vorschriften, welche Pflegefachpersonen und Ärzte in der täglichen Arbeit benötigen, in einem Buch zusammenfasst.
In der 4. Auflage ist besonders hervorzuheben, dass die Paragrafen zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die ab Januar 2023 in Kraft treten werden, ebenfalls enthalten sind.
Hilfe zur Selbsthilfe heißt das Motto. „Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen“ bietet Ihnen auf 1.152 Seiten dabei die Hilfestellung, die Sie brauchen, um unabhängig, selbstständig und lösungsorientiert Ihre Fragen zu beantworten.