Die neue Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung für die Pflege­be­rufe (PflAPrV) wurde kürzlich vom Bundes­ka­bi­nett verab­schie­det. Sie ist einer der noch fehlen­den Bausteine des Pflege­be­ru­fe­ge­set­zes gewesen, das im Juli 2017 verkün­det worden ist und im Wesent­li­chen die genera­lis­ti­sche Umstruk­tu­rie­rung der Pflege­be­ru­fe­aus­bil­dun­gen beinhal­tet. Noch ist die Verord­nung nicht in Zement gegos­sen, sie bedarf noch der Zustim­mung seitens des Deutschen Bundes­ra­tes. Zeit also für Gesund­heits­exper­ten, die neue Verord­nung gründ­lich unter die Lupe zu nehmen und entspre­chend darauf zu reagie­ren.

So hat beispiels­weise der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) unmit­tel­bar nach Bekannt­gabe der Verord­nung ein State­ment abgege­ben. Der Verband begrüße grund­sätz­lich die Inhalte der neuen Verord­nung und sieht wichtige Teile der vom Verband getätig­ten Stellung­nahme zum Referen­ten­ent­wurf berück­sich­tigt. Zugleich merkte DBfK-Präsi­den­tin Prof. Chris­tel Bienst­ein jedoch an, dass die zu vermit­teln­den Kompe­ten­zen den Anfor­de­run­gen im Beruf entspre­chen müssen – das gelte insbe­son­dere für die Ausbil­dung zum Alten­pfle­ger bzw. zur Alten­pfle­ge­rin.

Exper­ten­an­hö­rung: Warnung vor Quali­täts­ver­lust in der Alten- und Kinder­kran­ken­pflege

An diesem Punkt setzten nun auch zahlrei­che andere Gesund­heits­exper­ten an und warnen vor einem erheb­li­chen Quali­täts- und Fachwis­sen­ver­lust in der Alten- sowie in der Kinder­kran­ken­pflege. In einer öffent­li­chen Exper­ten­an­hö­rung des Gesund­heits­aus­schus­ses in Berlin gaben die Sachver­stän­di­gen ihre Meinung kund.

So sprach beispiels­weise der Deutsche Pflege­rat (DPR) von einer „Abwer­tung der Alten­pfle­ge­aus­bil­dung, die sich in den Kompe­tenz­be­schrei­bun­gen zeigt“. Demnach seien sogenannte Vorbe­halts­tä­tig­kei­ten nur an der Seite einer Pflege­fach­kraft möglich, was nicht zur Steige­rung der Attrak­ti­vi­tät des Alten­pfle­ge­be­ru­fes führen werde, ebenso wenig wie zu einer besse­ren Bezah­lung. Diesem Kritik­punkt haben sich auch andere Exper­ten angeschlos­sen, darun­ter unter anderem die Pflege­wis­sen­schaft­le­rin Barbara Knigge-Demal. Schließ­lich würden viele ältere Menschen unter chroni­schen Erkran­kun­gen leiden, entspre­chen­des Fachwis­sen und vor allem die Ausübung pflege­ri­scher Tätig­kei­ten unter Verant­wor­tung der Alten­pfle­ge­fach­kräfte sei von existen­zi­el­ler Bedeu­tung. Die „Absen­kung des Anspruchs­ni­veaus“ werde gravie­rende Auswir­kun­gen auf die Quali­tät der Versor­gung alter Menschen haben, betonte die Pflege­wis­sen­schaft­le­rin weiter.

Hinge­gen sieht der Arbeit­ge­ber­ver­band BDA in der Verord­nung eine sinnvolle und zukunfts­träch­tige Moder­ni­sie­rung für die Alten­pfle­ge­aus­bil­dung. Die Kompe­tenz­an­for­de­run­gen seien angemes­sen und auch für einen breite­ren Perso­nen­kreis geeig­net.

Probleme im Bereich der Kinder­kran­ken­pflege merkte die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) an. Die Gewähr­leis­tung der Pflicht­ein­sätze in der Kinder­kran­ken­pflege sei nicht gegeben, da den rund 6.650 Auszu­bil­den­den in der Kinder­kran­ken­pflege etwa 130.000 Auszu­bil­dende in der Kranken- und Alten­pflege gegen­über­ste­hen würden. Auch die Deutsche Gesell­schaft für Kinder- und Jugend­me­di­zin (DGKJ) kriti­sierte, dass nur ein verpflich­ten­der Vertie­fungs­ein­satz in der pädia­tri­schen Versor­gung im Rahmen der genera­lis­ti­schen Ausbil­dung noch nicht zur eigen­stän­di­gen Pflege von Säuglin­gen und Kindern befähige.

Mitwir­kende Pflege­ex­per­tin­nen unter­stüt­zen Teile der Verord­nung nicht

Sogar die beiden Pflege­ex­per­tin­nen, Ingrid Darmann-Finck und Sabine Muths, die beratend für das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium tätig sind und an der Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung für Pflege­be­rufe mitge­wirkt haben, erklär­ten in einer Stellung­nahme gegen­über Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn, dass sie die in Anlage 4 gemach­ten Verän­de­run­gen nicht unter­stüt­zen. Sie seien von „substan­zi­el­ler Bedeu­tung und dürften erheb­li­che negative Auswir­kun­gen auf die Ausbil­dung in der Alten­pflege“ haben und somit auch auf die „pflege­ri­sche Versor­gung von alten Menschen“. Demnach wurden in den Verän­de­run­gen Kompe­ten­zen wie die Erschlie­ßung und Nutzung pflege­wis­sen­schaft­li­cher Theorien „ersatz­los gestri­chen“ und beispiels­weise kommu­ni­ka­tive Kompe­ten­zen in ihrem Niveau deutlich abgesenkt.

„Die in der vom Kabinett beschlos­se­nen Anlage 4 der PflAPrV aufge­führ­ten Kompe­ten­zen entspre­chen nicht mehr ausrei­chend den Versor­gungs­an­for­de­run­gen in der Alten­pflege, wodurch auch die Quali­tät der pflege­ri­schen Versor­gung von alten und hochalt­ri­gen Menschen gefähr­det ist“, warnen die Dehrmann-Finck und Muths.

Quelle: Deutscher Bundes­tag, IPP Univer­si­tät Bremen