Zu wenig Personal und hohes Patientenaufkommen – das sind so ziemlich die schlechtesten Voraussetzungen, um während der Schicht überhaupt an eine Pause zu denken. Leider ist genau das in vielen Einrichtungen und Krankenhäusern bittere Realität, weshalb das Pflegepersonal die Ruhepausen oftmals gar nicht antritt.
Und diejenigen, die eine Arbeitsunterbrechung einlegen, sind aber doch irgendwie ständig in Rufbereitschaft oder müssen ihre Pause unterbrechen. Ist das rein rechtlich überhaupt eine Pause? Und muss nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Personal eine Ruhepause einlegt? Rechtlich ist die Ruhepause durch § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Im Erklärvideo erfahren Sie alles rund um das Thema Pause aus arbeitszeitrechtlicher Perspektive!
Sie wollen noch mehr Pause?
Wenn Sie von Pausen noch nicht genug haben, haben wir hier weitere lesenswerte Artikel und Videos zum Thema:
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Videoproduzent: Florian von Leitner