Bishe­rige Verhand­lun­gen zwischen der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) und dem Spitzen­ver­band der Gesetz­li­chen Kranken­kas­sen (GKV) blieben ergeb­nis­los. Es geht um die Kosten­über­nahme der Karten­ter­mi­nals und vor allem der Konnek­to­ren, mit denen ab Sommer 2018 alle Vertrags­ärzte und Vertrags­psy­cho­the­ra­peu­ten ausge­stat­tet werden sollen, um mit der Telema­tik­in­fra­struk­tur verbun­den zu werden.

Ab Juli soll der Online-Rollout begin­nen

Die GKV fordert von den Kranken­kas­sen die vollstän­dige Finan­zie­rung der Ausstat­tungs- und Betriebs­kos­ten, wie es gesetz­lich vorge­schrie­ben ist. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstan­des erklärt: „Die Ärzte und Psycho­the­ra­peu­ten dürfen nicht auf einem Teil der Ausga­ben sitzen bleiben. Genau das wäre passiert, wenn die KBV dem Vorschlag des GKV-Spitzen­ver­ban­des zugestimmt hätte.“

Laut der gesetz­li­chen Vorga­ben müssen die Kranken­kas­sen die Kosten für die Erstaus­stat­tung der Praxen sowie des laufen­den Betrie­bes komplett überneh­men. Bis Ende März sollte dazu eine Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung zwischen KBV und GKV erfol­gen, damit der sogenannte Online-Rollout ab Juli in den Praxen begin­nen kann. Dieser Termin war bereits um ein Jahr verscho­ben worden, da es zu Liefer­schwie­rig­kei­ten des Herstel­lers für die Konnek­to­ren kam.

Ein Schieds­ver­fah­ren muss entschei­den

Jetzt weigern sich die Kassen, die gesam­ten Kosten zu überneh­men, da sie sich an Preise eines Konnek­tor-Modells orien­tie­ren, das frühes­tens in einem Jahr verfüg­bar wäre. Kriedel stützte sich auf den gesetz­li­chen Auftrag und meint: „Wenn sich die Preise verän­dern, können wir gern neu verhan­deln. Doch solange davon auszu­ge­hen ist, dass in 2017 nur ein Konnek­tor verfüg­bar sein wird, müssen die Kranken­kas­sen auch den Preis für dieses Gerät zahlen.“

Weiter­hin sind die Finan­zie­rung der Anpas­sung der Praxis­ver­wal­tungs­sys­teme sowie die Kompen­sa­tion von Ausfall­zei­ten, die durch die Instal­la­tion der Geräte entsteht, strit­tig. Auch über die Anzahl der mobilen Karten­ter­mi­nals wird disku­tiert. Da keine Einigung in den Streit­punk­ten gefun­den werden konnte, muss Ende April ein Schieds­ver­fah­ren des Bundes­schieds­am­tes eine Entschei­dung treffen.

Quelle: KBV