Seit Diens­tag disku­tie­ren die Delegier­ten des Deutschen Ärzte­ta­ges verschie­dene Themen, heute ist der letzte Tag der Veran­stal­tung in Freiburg. Aufge­tre­ten sind unter anderem der Präsi­dent der Bundes­ärz­te­kam­mer, Prof. Frank Ulrich Montgo­mery, und Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe. Neben dem Fachkräf­te­man­gel standen das Patien­ten­wohl und die Notfall­ver­sor­gung auf dem Tableau. Am Donners­tag ging es – angesichts der jüngs­ten „WannaCry“-Computerattacke – auch um die Daten­si­cher­heit im ärztli­chen Kontext. Zu diesem Thema hatten die Ärzte den Compu­ter­ex­per­ten Sascha Lobo geladen.

Automa­ti­sche Anpas­sung des ärztli­chen Stellen­kon­tin­gents

Perso­nal­un­ter­gren­zen sind zur Zeit in aller Munde. Bei der Erarbei­tung der Vorga­ben und Sanktio­nen solle die Fachkom­pe­tenz der Ärzte­schaft, der Pflegen­den und der Thera­peu­ten einbe­zo­gen werden, so der Konsens auf dem Ärzte­tag. Finan­zi­elle Abschläge bei Nicht­ein­hal­tung der Unter­gren­zen lehnten die Delegier­ten ab. Damit wäre weder Patien­ten noch Klini­ken gehol­fen.

Konkret sprachen sich die Delegier­ten für eine automa­ti­sche Anpas­sung des ärztli­chen Stellen­kon­tin­gents aus, sobald die ärztli­chen Überstun­den in einem Beobach­tungs­zeit­raum von jeweils sechs Monaten regel­mä­ßig die tarif­li­che Regel­ar­beits­zeit einer ärztli­chen Vollkraft überschrei­ten. Nicht besetzte oder nicht besetz­bare Stellen sollten tages­ak­tu­ell auf der Website der Klinik veröf­fent­licht werden.

Ärzte­tag will stärkere Patien­ten­ori­en­tie­rung

Außer­dem sollten die Bundes­län­der die Akutkli­ni­ken dazu verpflich­ten, die Relation von Pflege­kräf­ten zu Patien­ten für jede Schicht und jede einzelne Station zu dokumen­tie­ren. Es sei ein „Gebot der Fairness“ den Patien­ten gegen­über, die entspre­chen­den Zahlen in den Quali­täts­be­rich­ten der Klini­ken offen­zu­le­gen. Die Delegier­ten verwie­sen auf entspre­chende Regelun­gen im Ausland.

Der Ärzte­tag hat außer­dem einen grund­le­gen­den gesund­heits­po­li­ti­schen Strate­gie­wech­sel hin zu einer stärke­ren Patien­ten­ori­en­tie­rung gefor­dert. Der von der Politik ausge­ru­fene „Wettbe­werb im Gesund­heits­we­sen“ erweise sich zuneh­mend als verhäng­nis­voll. Ärzte, Kranken­häu­ser und Pflege­be­rufe stünden unter einem ständi­gen finan­zi­el­len Leistungs­druck.

Regio­nale Versor­gungs­ziele definie­ren

Es werde primär auf Kosten- und Mengen­be­gren­zung gesetzt. „Diese Politik hat uns in die weiche Ratio­nie­rung und in schlech­tere Versor­gung zu höheren Kosten geführt“, heißt es in einer Entschlie­ßung des Ärzte­ta­ges. Statt­des­sen müsse auf eine Optimie­rung der Patien­ten­ver­sor­gung hinge­ar­bei­tet werden.

Voraus­set­zung sei, den Bedarf an medizi­ni­scher Versor­gung regio­nal aufge­schlüs­selt zu unter­su­chen und regio­nale Versor­gungs­ziele zu definie­ren. Notwen­dig sei zudem eine struk­tu­rierte Zusam­men­ar­beit aller Akteure. „Nur in gemein­sa­mer Verant­wor­tung können die Heraus­for­de­run­gen einer moder­nen und komple­xen Patien­ten­ver­sor­gung gemeis­tert werden. Ärztli­cher Sachver­stand ist dabei unabding­bar“, so der Ärzte­tag.

Notfall­pra­xen als Anlauf­stel­len schaf­fen

Auch die Situa­tion in den Notauf­nah­men in Deutsch­land sorgt seit Monaten für Schlag­zei­len. Grund ist, dass sich die Zahl der Patien­ten, die die Notfall­ver­sor­gungs­struk­tu­ren in Anspruch nehmen, in den letzten zehn Jahren verdop­pelt hat. Der Ärzte­tag hat deshalb einen konse­quen­ten Ausbau sektoren­über­grei­fen­der Notfall­ver­sor­gungs­struk­tu­ren gefor­dert. Dies müsse in Koope­ra­tion zwischen Klini­ken und Praxen erfol­gen und sektoren­über­grei­fend extrabud­ge­tär einheit­lich finan­ziert werden. Patien­tin­nen und Patien­ten sollten besser darüber aufge­klärt werden, in welchen Fällen sie in die Notauf­nahme kommen bezie­hungs­weise einen nieder­ge­las­sen Arzt aufsu­chen sollten.

Konkret forder­ten die Delegier­ten des Ärzte­ta­ges, Notfall­pra­xen bezie­hungs­weise Bereit­schafts­pra­xen an dafür geeig­ne­ten Klini­ken als Anlauf­stel­len zu schaf­fen. Im Rahmen des vertrags­ärzt­li­chen Bereit­schafts­diens­tes könnten Patien­ten dort ambulant versorgt und bei Bedarf an die statio­nä­ren Notauf­nah­men weiter­ge­lei­tet werden.

Quelle: BÄK