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Mehrweg-OP-Texti­lien aus regio­na­ler Kreis­lauf­wirt­schaft können Einweg­ar­ti­kel-Liefer­eng­pässe effek­tiv verhin­dern Bild: DTV

Nach dem Ausbruch des neuar­ti­gen Corona­vi­rus in der Millio­nen­me­tro­pole Wuhan im Dezem­ber 2019 wurden auch rasch in Europa die ersten COVID-19-Infek­ti­ons­fälle verzeich­net. Schnell wurde die Corona­krise zur Pande­mie und löste weltweit verhee­rende wirtschaft­li­che Folgen aus.

Auch das deutsche Gesund­heits­we­sen wurde hiervon auf unter­schied­li­chen Ebenen betrof­fen. Einer­seits waren deutlich weniger elektive Behand­lun­gen zu verzeich­nen. Gleich­zei­tig entstand aber auch ein erheb­li­cher Mehrbe­darf an Medizin­pro­duk­ten, die die gestie­ge­nen hygie­ni­schen Anfor­de­run­gen des medizi­ni­schen Perso­nals erfüll­ten, um diese vor der Übertra­gung des Virus von Mensch zu Mensch zu schüt­zen und das Risiko einer mögli­chen Infek­tion vermei­den sollten.

Im Bereich der medizi­ni­schen Texti­lien handelte es sich dabei um vor allen Dingen um OP-Mäntel, OP-Abdeckun­gen und die Schutz­be­klei­dung des medizi­ni­schen Perso­nals, die in großer Stück­zahl als Einweg­ar­ti­kel aus China zur Deckung des hiesi­gen Bedarfs bezogen wurden. Aufgrund der Corona-Lockdowns, der Unwuch­ten im Schiffs­ver­kehr durch die Schlie­ßung von Häfen und dem erhöh­ten Eigen­be­darf der Chine­sen an medizi­ni­schen Schutz­ar­ti­keln kam es unmit­tel­bar nach dem Beginn der pande­mi­schen Ereig­nisse zu erheb­li­chen Liefer­eng­päs­sen aus dem asiati­schen Raum.

Minis­te­ri­elle Abspra­chen

Der damalige Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn kündigte darauf­hin im Gespräch mit dem Branchen­ver­band BVMed an, dass deutsche Unter­neh­men, die medizi­ni­sche Schutz­pro­dukte herstel­len, bzw. ihre Produk­tion hierauf umstel­len durch eine Abnah­me­ga­ran­tie begüns­tigt werden. Zu diesem Priori­sie­rungs­ver­spre­chen der heimi­schen Medizin­pro­dukte­her­stel­ler gegen­über der fernöst­li­chen Konkur­renz gehörte auch, dass Abnah­me­quan­ti­tä­ten und Preise festge­schrie­ben werden sollten.

Konzen­triert hat sich diese Abspra­che im März des Jahres 2020 zunächst auf die Herstel­lung von medizi­ni­schen Schutz­pro­duk­ten zum Einmal­ge­brauch. Im Sinne der nachhal­ti­gen Schonung von Umwelt­res­sour­cen machten darauf­hin die Textil Service-Unter­neh­men, Reini­gun­gen und Wäsche­reien darauf aufmerk­sam, dass Ihre texti­len Mehrweg­pro­dukte im medizi­ni­schen Kontext den Einmal­ar­ti­keln nicht nur wirtschaft­lich, sondern auch quali­ta­tiv überle­gen sind.

Gestie­gene Anfrage nach Mehrweg bei OP-Texti­lien

Gleich­zei­tig verzeich­ne­ten viele Wäsche­rei-Betriebe der Kranken­häu­ser Anfra­gen über die Möglich­keit des Bezuges von wieder­auf­be­reit­ba­ren Mehrweg­tex­ti­lien für das medizi­ni­sche Perso­nal, damit die hygie­ni­schen Standards bei den ärztli­chen und pflege­ri­schen Proze­du­ren einge­hal­ten werden konnten.

Mehrweg-Schutz­klei­dung und andere OP-Mehrweg-Texti­lien wurden darauf hin vermehrt in den texti­len Versor­gungs­kreis­lauf der Kranken­häu­ser einbe­zo­gen. Kurz nachdem jedoch die Pande­mie in Asien abebbte, die fernöst­li­chen Produkt­ka­pa­zi­tä­ten im Herbst des Jahres 2020 wieder­her­ge­stellt waren, brach diese Nachfrage in weiten Teilen in sich zusam­men. Das Pendel schlug wieder zuguns­ten der Einweg­ma­te­ria­lien aus. Mehrweg­pro­dukte wurden von den Einrich­tun­gen nicht in dem Maß berück­sich­tigt, wie es zunächst erschien. Billig­im­porte aus Fernost waren wieder auf der Tages­ord­nung.

Wo bleibt der deutsche Green Deal?

Unter­stüt­zung durch die Politik gab es in Deutsch­land keine. Im Gegen­satz zu unseren europäi­schen Nachbarn. Spanien erhöhte beispiels­weise die Kosten für die Vernich­tung der Einweg-OP-Produkte drastisch, wodurch die Wettbe­werbs­si­tua­tion für Mehrweg­pro­dukte enorm verbes­sert worden ist. Italien ging noch einen Schritt weiter und verab­schie­dete ein Gesetz, nach dem der Bezug von Mehrweg-Texti­lien für den OP immer an erster Stelle geprüft werden muss. Nur wenn dieser aus gutem Grund nicht in Frage kommt, darf eine Ausschrei­bung für das Einweg­pro­dukt erfol­gen.

In Großbri­tan­nien ist vor gerau­mer Zeit sogar ein wissen­schaft­li­ches Programm gestar­tet, durch das die Überle­gen­heit von Mehrweg­pro­duk­ten nicht nur für die Versor­gungs­si­cher­heit, sondern auch für den Komfort der Anwen­der­seite belegt werden soll. Gestützt wird dieser Trend auch auf europäi­scher Ebene. Die EU–Plastikabgabe und die anste­hende Neure­gu­lie­rung des Chemie- und Umwelt­rechts stehen symbo­lisch für einen Paradig­men­wech­sel in der Umwelt­po­li­tik, der abseh­bar positive Effekte auch für die Mehrweg-Texti­lien in den Kranken­häu­sern haben wird. Die deutsche Politik sollte die inter­na­tio­na­len Beispiele und die europa­recht­li­chen Aspekte bei ihren regula­to­ri­schen Initia­ti­ven berück­sich­ti­gen.

Fazit

In der Corona-Zeit wurden moderne, mehrfach verwend­bare Texti­lien für den opera­ti­ven Betrieb vermehrt einge­setzt. Aller­dings handelt es sich nach wie vor bei der Beschaf­fung von OP-Texti­lien um einen komple­xen Entschei­dungs­pro­zess, bei dem eine Vielzahl von Krite­rien zu beach­ten sind. Neben der Versor­gungs­si­cher­heit, der Reini­gungs­qua­li­tät, der Umwelt­ver­träg­lich­keit, dem Logis­tik­kon­zept, dem Trage­kom­fort bildet die ökono­mi­sche Kalku­la­tion in der Verga­be­pra­xis noch immer bei der Umstel­lung von Einweg- auf Mehrweg-OP-Texti­lien das Haupt­kri­te­rium.

Eine adäquate Bewer­tung muss dabei eine prozess- und lebens­zy­klus­ori­en­tierte Kosten­rech­nung des Einsat­zes der OP-Texti­lien berück­sich­ti­gen (Total cost of owner­ship). Wird der Blick auf die reinen Kosten des Kaufes gewor­fen, schnei­den die Mehrweg-Texti­lien gegen­über den Einweg-Texti­lien schlech­ter ab. Basiert hinge­gen die Beschaf­fungs­ent­schei­dung auf einer Gesamt­kos­ten­kal­ku­la­tion wendet sich das Blatt.

Gerade die moder­nen, innova­ti­ven OP-Mehrweg­tex­ti­lien haben durch ihre verlän­ger­ten Lebens­zy­klen die Markt­chan­cen von Mehrweg-Schutz­klei­dung und den sonsti­gen Mehrweg-Texti­lien in Kranken­häu­sern verbes­sert. Das Verga­be­recht der Kranken­häu­ser sollte diesen Aspek­ten deutli­cher Rechnung tragen.

Miguel Pablo