Fünf Kranken­häu­ser in Dortmund und Lünen haben sich zusam­men­ge­schlos­sen und wenden sich in einem offenen Brief an Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn, um mehr Zeit für die Umset­zung der Perso­nal­un­ter­gren­zen zu erzie­len. Die zum 1. Januar 2019 bevor­ste­hen­den Perso­nal­un­ter­gren­zen werden die Inten­siv­pflege in eine „ethische Zwick­mühle“ bringen, heißt es in dem Brief.

Zwar würden sie „alle Möglich­kei­ten zur Schaf­fung einer besse­ren Beset­zung“ begrü­ßen und auch mehr quali­fi­zier­tes Inten­siv­pfle­ge­per­so­nal einstel­len, doch auf dem Arbeits­markt sei es schlicht­weg nicht verfüg­bar.

Darüber hinaus kriti­sie­ren die Klini­ken, dass der vorge­se­hene Perso­nal­schlüs­sel nicht am tatsäch­li­chen Versor­gungs­be­darf ausge­rich­tet ist. So ist ein Schlüs­sel von 1:2,5 am Tag und von 1:3,5 in der Nacht für Inten­siv­sta­tio­nen vorge­ge­ben. Ob der Versor­gungs­be­darf in größe­ren oder kleine­ren Klini­ken jeweils höher oder eben niedri­ger ist, bleibe dabei völlig unberück­sich­tigt. Dass die Quali­tät und Sicher­heit der Patien­ten­be­hand­lung auf diese Weise verbes­sert wird – also mitun­ter das, was man mit den Perso­nal­un­ter­gren­zen eigent­lich errei­chen möchte – halten die Klinken für zweifel­haft.

Das Problem liegt in der sehr großen Eile

Das grund­le­gende Problem sehen die Klini­ken in der Eile der Einfüh­rung. Die Umset­zung sei grund­sätz­lich in abseh­ba­rer Zeit möglich, aber nicht mit Beginn des Jahres 2019. Um einen am Versor­gungs­be­darf angepass­ten Perso­nal­schlüs­sel zu berech­nen, müsse laut den Klini­ken auch zwischen beatme­ten und nicht beatme­ten Patien­ten sowie zwischen dem jewei­li­gen Bewusst­seins­grad und der Mobili­tät der Patien­ten unter­schie­den werden.

„Bringen Sie uns bitte nicht in eine Situa­tion, in der wir nur zwischen unter­las­se­ner Hilfe­leis­tung durch Abwei­sung eines inten­siv­pflich­ti­gen Patien­ten der der Annahme- und Organi­sa­ti­ons­ver­schul­den durch die Aufnahme eines Patien­ten entschei­den müssen, weil die mathe­ma­ti­schen Vorga­ben Ihrer Verord­nung nicht erfüllt sind.

Was sollen wir tun, wenn alle Kranken­häu­ser sich abgemel­det haben und der Notarzt­wa­gen einen weite­ren inten­siv­pflich­ti­gen Patien­ten bringt, weil er ihn andern­orts nicht unter­brin­gen kann? Nach dem Geist Ihrer Verord­nung wird die Kranken­kasse die Leistung nicht bezah­len, das Kranken­haus wird mit einer Straf­zah­lung belegt, und die Haftpflicht­ver­si­che­rung uns ihren Versi­che­rungs­schutz entzie­hen. Was also sollen wir tun?“
Auszug aus dem offenen Brief

Für die Klini­ken in Dortmund prognos­ti­zie­ren die Verfas­ser des offenen Briefes mit Beginn der Verord­nung eine Mangel­ver­sor­gung in der Inten­siv­me­di­zin. Daher fordern sie, dass für diesen Bereich in der Stadt Dortmund die Verord­nung ausge­setzt wird.

Der offene Brief wurde von dem Klini­kum Dortmund veröf­fent­licht und wurde neben Jens Spahn auch an den Pflege­be­auf­trag­ten Andreas Wester­fell­haus versandt.

Quelle: Klini­kum Dortmund