Pflege
Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Lisa Paus (Bündnis 90/ Die Grünen) Bild: © Bundesregierung/Steffen Kugler

Studie­rende in der Pflege sollen zukünf­tig für die gesamte Dauer ihres Studi­ums eine angemes­sene Vergü­tung erhal­ten, heißt es in der Presse­mit­tei­lung des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Familie, Senio­ren, Frauen und Jugend.

Zudem würden Anerken­nungs­ver­fah­ren für auslän­di­sche Pflege­fach­kräfte verein­heit­licht und verein­facht.

„An der Hochschule ausge­bil­de­tes Pflege­fach­per­so­nal stärkt die Quali­tät in der Pflege. Aller­dings nehmen derzeit nur wenige Studie­rende ein Pflege­stu­dium auf, jeder zweite Studi­en­platz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflege­stu­di­umstär­kungs­ge­setz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflege­stu­dium attrak­ti­ver, denn die Studie­ren­den sollen zukünf­tig für die gesamte Dauer des Studi­ums eine Vergü­tung erhal­ten.

Pflege: Studium attrak­ti­ver gestal­ten

Zudem profi­tie­ren die Ausbil­dungs­ein­rich­tun­gen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruf­li­chen Ausbil­dung – über Ausbil­dungs­fonds zurück­er­stat­tet. So fördern wir die Bereit­schaft der Einrich­tun­gen, mehr Studie­rende auszu­bil­den“, sagte Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Lisa Paus (Grüne).

Um mehr junge Menschen wieder für den Pflege­be­ruf zu begeis­tern, bräuch­ten diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbil­dungs­be­din­gun­gen, äußerte sich Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach.

„Die hochschu­li­sche Pflege­aus­bil­dung spielt eine wichtige Rolle für die Weiter­ent­wick­lung und Aufwer­tung der Pflege­be­rufe. Studie­rende sollten aber auch den finan­zi­el­len Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzen­trie­ren zu können und nicht noch neben­bei arbei­ten zu müssen. Daher sollen die Studie­ren­den in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studi­ums eine angemes­sene Vergü­tung erhal­ten“, so der SPD-Politi­ker.

Der Entwurf sieht im Einzel­nen folgende Regelun­gen vor:

  • Studie­rende in der Pflege erhal­ten für die gesamte Dauer ihres Studi­ums eine angemes­sene Vergü­tung. Mit Übergangs­vor­schrif­ten soll zugleich sicher­ge­stellt werden, dass dieje­ni­gen, die auf Grund­lage der bishe­ri­gen Regelun­gen eine hochschu­li­sche Pflege­aus­bil­dung begon­nen haben, für die verblei­bende Studi­en­zeit ebenfalls eine Ausbil­dungs­ver­gü­tung erhal­ten, ohne dass ihr Studium neu organi­siert werden muss.
  • Die Finan­zie­rung des prakti­schen Teils der hochschu­li­schen Pflege­aus­bil­dung soll in das bestehende Finan­zie­rungs­sys­tem der beruf­li­chen Pflege­aus­bil­dung integriert werden. Dabei wird die hochschu­li­sche Pflege­aus­bil­dung als duales Studium ausge­stal­tet und künftig auch ein Ausbil­dungs­ver­trag vorge­se­hen.
  • Digita­li­sie­rung, gender­me­di­zi­ni­sche Aspekte und die Möglich­keit von Auslands­auf­ent­hal­ten sollen in der Pflege­aus­bil­dung stärker berück­sich­tigt werden.
  • Anerken­nungs­ver­fah­ren für auslän­di­sche Pflege­fach­kräfte werden verein­heit­licht und verein­facht, insbe­son­dere durch bundes­recht­li­che Regelung des Umfangs und der erfor­der­li­chen Form der vorzu­le­gen­den Unter­la­gen. Zudem soll die Möglich­keit geschaf­fen werden, auf eine umfas­sende Gleich­wer­tig­keits­prü­fung, zuguns­ten einer Kennt­nis­prü­fung oder eines Anpas­sungs­lehr­gangs, zu verzich­ten.
  • Daneben werden die recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen der beruf­li­chen Pflege­aus­bil­dung weiter verbes­sert und an aktuelle Entwick­lun­gen, z.B. im Bereich der Digita­li­sie­rung, angepasst.
  • Neben den bishe­ri­gen Berufs­be­zeich­nun­gen „Pflege­fach­frau“ bzw. „Pflege­fach­mann“ kann zukünf­tig eine geschlechts­neu­trale Berufs­be­zeich­nung „Pflege­fach­per­son“ gewählt werden. Dies gilt entspre­chend für Perso­nen, die bereits über eine Erlaub­nis zum Führen der Berufs­be­zeich­nung verfü­gen.

Quelle: BMFSFJ