Polypharmazie
Problem Polyphar­ma­zie: Mehrere gleich­zei­tig einge­nom­mene Arznei­mit­tel können unkal­ku­lier­bare Folgen haben. Bild: Przemys­law Klos/Dreamstime.com

Etliche Millio­nen Bundes­bür­ge­rin­nen und ‑bürger nehmen dauer­haft mehrere Medika­mente paral­lel zuein­an­der ein. Doch nicht immer ist klar, ob die verschie­de­nen Arznei­mit­tel überhaupt mitein­an­der harmo­nie­ren – oder in ihrer Zusam­men­wir­kung sogar Schäden verur­sa­chen.

Die Gefahr ist drama­tisch unter­schätzt, und viel zu wenig im Bewusst­sein vor allem von Patien­ten, aber auch Ärzten und Apothe­kern: Laut einer Schät­zung des Bremer Gesund­heits­for­schers Gerd Glaeske, den die „Süddeut­sche Zeitung“ bereits 2010 zitierte, ist die sogenannte Polyphar­ma­zie Ursache für 16.000 bis 25.000 Todes­fälle in Deutsch­land jährlich. In der Spitze könnte also jeder 40. Todes­fall hierzu­lande ursäch­lich mit den Wechsel­wir­kun­gen der Arznei­mit­tel zu tun haben.

Zum Vergleich: Die Zahl der Unfall­op­fer lag 2020 in Deutsch­land bei „nur“ noch 2.724 (in den Vor-Corona-Jahren 2017 bis 2019 bei knapp über 3.000)! In der Zwischen­zeit ist Deutsch­land weiter deutlich gealtert; die Lebens­er­war­tung gestie­gen – was den Medika­men­ten-Bedarf weiter erhöht hat.

Fast ein Viertel der Bevöl­ke­rung nimmt täglich mindes­tens drei Medika­mente

Von Polyphar­ma­zie – auch Poly- oder Multi­me­di­ka­tion genannt – spricht man, wenn chroni­sche Patien­ten mindes­tens fünf verschie­dene Arznei­mit­tel dauer­haft einneh­men. Laut eine weiter gefass­ten Defini­tion genügen drei paral­lel einge­nom­mene Medika­mente, um bereits von einer Polyphar­ma­zie zu sprechen.

Das Phäno­men ist dabei weiter verbrei­tet als man denkt: Laut einer Erhebung der Bundes­ver­ei­ni­gung Deutscher Apothe­ker­ver­bände (ABDA) nahmen im Jahr 2019 rund 9 Prozent der Bevöl­ke­rung 3 Medika­mente neben­ein­an­der ein. Bei 5 Prozent waren es bereits 4 Arznei­mit­tel, bei weite­ren 9 Prozent sogar 5 Medika­mente oder mehr. Je nach gewähl­ter Defini­tion betrifft Polyme­di­ka­tion damit folglich 9 bis 23 Prozent der Bevöl­ke­rung!

Wenig verwun­der­lich ist die zuneh­mende Medika­tion im Alter: Laut einer weite­ren Presse­mel­dung des ABDA von März 2021 nehmen 7,6 Millio­nen Bundes­bür­ger ab 65 Jahren nehmen täglich fünf oder mehr Arznei­mit­tel ein. In der Alters­gruppe zwischen 75 und 80 Jahren braucht jeder Dritte sogar mehr als acht Medika­mente. Man denke nur an die oftmals prall mit Tablet­ten und Kapseln gefüll­ten Medika­ti­ons-Dispen­ser in Senio­ren- und Pflege­hei­men…

Häufi­ges Problem: Ein Arzt weiß nicht, was der andere tut

Um die Zahl der mögli­chen Wechsel­wir­kun­gen zu berech­nen, gibt es eine einfa­che Formel: I = (n2-n)/2. Dabei steht I für die Zahl der mögli­chen Inter­ak­tio­nen, n für die Anzahl der dauer­haft einge­nom­me­nen Medika­mente. Bei drei paral­lel zuein­an­der genom­me­nen Medika­men­ten sind drei Inter­ak­tio­nen möglich (Medika­ment A mit B, Medika­ment B mit C, Medika­ment A mit C). Bei fünf Medika­men­ten steigt die Zahl der zu prüfen­den Inter­ak­tio­nen bereits auf zehn, bei zehn Arznei­mit­teln sind es 45!

Was kaum jemand der Betrof­fe­nen weiß: Seit Oktober 2016 haben Patien­ten, die dauer­haft drei oder mehr verord­nete Medika­mente einneh­men, beim Arztbe­such Anspruch auf den Ausdruck eines Medika­ti­ons­plans. Ein weite­res Problem ist das häufig paral­lele Aufsu­chen von Ärzten – das sogenannte Ärzte-Hopping. Hierbei kann der Überblick der einzel­nen Medizi­ner über das Medika­ti­ons-Regime des Patien­ten verlo­ren gehen.

Zentra­li­sierte Medika­ti­ons­da­ten als Mittel gegen die Polyphar­ma­zie

Eine weitere Abhilfe könnten zentral abruf­bare Medika­ti­ons­da­ten der Patien­ten sein, etwa über vernetzte Gesund­heits­sys­teme. Ein elektro­ni­scher, automa­tisch gepfleg­ter Medika­ti­ons­plan ist hier ein vielver­spre­chen­der Ansatz. Oder eine Bünde­lung bei der Apotheke, wie sie ABDA-Präsi­den­tin Gabriele Regina Overwi­ening vorschlägt: Sie sei oft „die einzige Instanz, die einen vollstän­di­gen Überblick über die aktuelle Selbst­me­di­ka­tion eines Patien­ten habe“.