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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Behandlungsfehler


Nach Entzün­dung bei Patien­tin Konta­mi­nier­ter Handschuh bei Absze­die­rung kein straf­ba­rer Fehler
Eine Pflege­kraft eröff­nete einen Abszess einer Patien­tin, nachdem diese mit dem angezo­ge­nen Handschuh bereits die Türklinke angefasst hatte. Die Patien­tin erlitt kurz darauf eine Entzün­dung der Wirbel­glie­der mit Liqui­fi­zie­rung der Bandschei­ben. Sie klagte gegen die Klinik, die unhygie­ni­sche Behand­lung sei der Auslö­ser für die Erkran­kung gewesen.



AnzeigeBöses Erwachen Vorei­lige Fehldia­gnose bei vorge­schä­dig­ter Patien­tin
Die Behand­lung von Patien­ten mit multi­plen Anlage­lei­den gehört zum Praxis­all­tag vieler Ärzte. Stellt sich dieses Patien­ten­kli­en­tel mit einem akuten Schmerz­syn­drom vor, so besteht die Gefahr einer vorschnel­len Fehldia­gnose, an der dann bis zum „bösen Erwachen“ festge­hal­ten wird, weil die geschil­der­ten Beschwer­den problem­los den anamnes­ti­schen Vorer­kran­kun­gen zugeord­net werden können.


AnzeigeEs darf ein bisschen mehr sein Wenn aus kleinen Missge­schi­cken drama­ti­sche Fälle entste­hen
Es sind die spekta­ku­lä­ren und für jeden Leser drama­ti­schen Headlines, wie „falsches Bein operiert“, „Patient verwech­selt“ oder „Patient aus Narkose nicht erwacht“, die regel­mä­ßig in der Presse landen, wenn es um Ansprü­che gegen Ärzte geht. Ganz häufig sind es aber kleine Unauf­merk­sam­kei­ten, ein „Moment­ver­sa­gen“ in der Praxis, der Hektik im Praxis­all­tag geschul­det, die – aus einem kleinen Fehler – weitrei­chende und große Schaden­fälle entste­hen lassen.

AnzeigeDen eigenen Versi­che­rungs­schutz kennen Die Haftung angestell­ter Ärztin­nen und Ärzte
Aufgrund einiger Vorteile arbei­ten immer mehr Medizi­ner im Angestell­ten­ver­hält­nis anstatt in die Selbst­stän­dig­keit einzu­stei­gen. Doch wenn es um den Versi­che­rungs­schutz geht, sollten sich angestellte Ärzte und Ärztin­nen nicht ausschließ­lich auf die Absiche­rung durch den Arbeit­neh­mer ausru­hen. Gegebe­nen­falls ist eine zusätz­li­che Anpas­sung des eigenen Versi­che­rungs­schut­zes notwen­dig.


AnzeigeVermeid­ba­rer Fehler Missver­ständ­nis zwischen Ärzten führte zu Dauer­scha­den beim Patien­ten
Erfolgt die Behand­lung eines Patien­ten bei mehre­ren verschie­de­nen Ärzten, besteht die Gefahr, dass wichtige Infor­ma­tio­nen nicht richtig oder missver­ständ­lich weiter­ge­ge­ben werden. Dies kann schnell auf Kosten der Patien­ten­ge­sund­heit gehen – so auch gesche­hen in diesem Fall, bei dem Verän­de­run­gen im Medika­men­ten­plan nicht richtig kommu­ni­ziert wurden und beim Patien­ten zur dauer­haf­ten Schädi­gung der Nieren führten.