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Ein tragi­scher Fall hat sich dieser Tage im Städti­schen Klini­kum Biele­feld ereig­net: Nach aktuel­lem Kennt­nis­stand ist ein junger Mann dort zu Tode gekom­men, nachdem dieser die, für seinen Zimmer­nach­bar vorge­se­he­nen, Medika­mente einge­nom­men hatte. Wie es zu dieser furcht­ba­ren Medika­men­ten­ver­wech­se­lung gekom­men ist, muss derzeit noch ermit­telt werden.

Aus gegebe­nem Anlass haben die Redak­tion der Rechts­de­pe­sche verschie­dene Fragen rund um die Medika­men­ten­ver­gabe im Kranken­haus erreicht. Prof. Dr. Volker Großkopf, Jurist und Profes­sor für Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Katho­li­schen Hochschule NRW, Fachbe­reich Gesund­heits­we­sen, sowie Heraus­ge­ber der Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen möchte mit diesem Video­bei­trag einige der Frage­stel­lun­gen einer Antwort zufüh­ren.

Kern dieses Videos ist das arbeits­tei­lige Zusam­men­spiel von Pflegen­den und Ärzte im Zuge der Medika­men­ten­the­ra­pie, in dessen Zentrum die haftungs­recht­lich gepräg­ten Begriffe der Durch­füh­rungs­ver­ant­wor­tung und des Vertrau­ens­grund­sat­zes stehen.