Ein tragischer Fall hat sich dieser Tage im Städtischen Klinikum Bielefeld ereignet: Nach aktuellem Kenntnisstand ist ein junger Mann dort zu Tode gekommen, nachdem dieser die, für seinen Zimmernachbar vorgesehenen, Medikamente eingenommen hatte. Wie es zu dieser furchtbaren Medikamentenverwechselung gekommen ist, muss derzeit noch ermittelt werden.
Aus gegebenem Anlass haben die Redaktion der Rechtsdepesche verschiedene Fragen rund um die Medikamentenvergabe im Krankenhaus erreicht. Prof. Dr. Volker Großkopf, Jurist und Professor für Rechtswissenschaften an der Katholischen Hochschule NRW, Fachbereich Gesundheitswesen, sowie Herausgeber der Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen möchte mit diesem Videobeitrag einige der Fragestellungen einer Antwort zuführen.
Kern dieses Videos ist das arbeitsteilige Zusammenspiel von Pflegenden und Ärzte im Zuge der Medikamententherapie, in dessen Zentrum die haftungsrechtlich geprägten Begriffe der Durchführungsverantwortung und des Vertrauensgrundsatzes stehen.
Am Mittwoch berichteten unter anderem der Westdeutsche Rudfunk (WDR). Weitere Informationen zum aktuellen Fall sind auch auf der Seite des Klinikums Bielefeld zu finden.
Literaturhinweis:
Volker Großkopf, Hubert Klein (2020): Recht in Medizin und Pflege. 5. überarb. und akt. Auflage, S. 201 ff. und 209 ff.
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