Ist eine Pflege­kraft beson­ders herzlich, aufmerk­sam und fürsorg­lich, so kommen einige Patien­ten sicher­lich auf die Idee, die Pflege­kraft persön­lich für die geleis­tete Arbeit zu beloh­nen. Eine nette Geste hier, eine private Einla­dung da oder sogar Geld sind nur drei von verschie­de­nen Geschenk-Möglich­kei­ten. Doch wie sehen die recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen aus? Was darf ich als Pflege­kraft von meinen Patien­ten anneh­men und was nicht?

Geschenke müssen im Rahmen bleiben

In einem Urteil des BAG vom 17. Juni 2003 – 2 AZR 62/02 wurde der Begriff „Aufmerk­sam­keit“ von den Geschen­ken separiert. Das bedeu­tet: Kleine Aufmerk­sam­kei­ten, wie zum Beispiel ein selbst gebas­tel­ter Weihnachts­stern, dürfen grund­sätz­lich ohne Erlaub­nis des Arbeit­ge­bers angenom­men werden.
Wichtig ist: Die Aufmerk­sam­kei­ten dürfen nicht aus dem Rahmen sozial üblicher Höflich­keits- oder Dankbar­keits­ges­ten hinaus­fal­len. Sollte eine Zurück­wei­sung einer solchen Geste als Unhöf­lich­keit oder Pedan­te­rie angese­hen werden, dürfen kleinere Geschenke angenom­men werden.

Eine Einla­dung von den Angehö­ri­gen zu einem gemein­sa­men Essen, oder Geldge­schenke von zum Beispiel 50 Euro sind jedoch abzuleh­nen. Laut § 3 Absatz 2 des Tarif­ver­trags für den öffent­li­chen Dienst (TVöD) dürfen Mitar­bei­ter Beloh­nun­gen oder sonstige Geschenke und Einla­dun­gen nur anneh­men, wenn sie sich dazu die Zustim­mung ihres Arbeit­ge­bers einge­holt haben. Demnach sind „größere“ Geschen­k­an­ge­bote sofort beim Arbeit­ge­ber zu vermel­den.

Eine genaue Grenze, ab wann der Begriff „Aufmerk­sam­keit“ nicht mehr zutref­fend ist, sieht der Gesetz­ge­ber nicht vor. Vielmehr ist im Einzel­fall abzuwä­gen, ob es sich um ein melde­pflich­ti­ges Angebot, oder eine kleine Geste der Höflich­keit handelt.

Warum ist die Annahme von Geschen­ken gefähr­lich?

Im Gesund­heits­we­sen lassen sich zwei Gründe nennen, warum die Annahme von Geschen­ken grund­sätz­lich unter­las­sen werden sollte:

  1. Pflege­kräfte können durch Geschenke manipu­liert werden. Sie wenden sich dann den Patien­ten mehr zu, von denen sie wissen, dass sie dafür belohnt werden. Andere Bewoh­ner werden dadurch vernach­läs­sigt, da sie keine Geschenke liefern.
  2. Kommt ans Licht, dass eine Pflege­kraft durch Geschenke durch­aus steuer­bar ist, so fangen viele Patien­ten an, Geschenke zu vertei­len oder Einla­dun­gen auszu­spre­chen. Es mag jedoch auch Patien­ten geben, die dieses Vorge­hen nicht unter­stüt­zen oder finan­zi­ell nicht in der Lage sind, regel­mä­ßig Patien­ten­ge­schenke zu vertei­len. Sollte es dazu kommen, dass eben diese Patien­ten von da an vernach­läs­sigt werden, wird deren Gesund­heit damit aufs Spiel gesetzt.

Kurzum: Eine korrekte Dienst­aus­übung ist nach der Annahme von Patien­ten­ge­schen­ken nicht mehr möglich!

Patien­ten haben einen Rechts­an­spruch auf die Arbeit der Pflege­kräfte. Daher ist die Annahme von priva­ten Vergü­tun­gen jegli­cher Art grund­sätz­lich unter­sagt. Dabei ist es egal, ob das Entge­gen­neh­men von Geschen­ken im Arbeits­ver­trag verein­bart ist. Die Nicht-Annahme von Schmier­gel­dern stellt eine gesetz­li­che Neben­pflicht des Arbeit­neh­mers aus dem Vertrag dar und ist daher zu beach­ten.

Achtung: Auch die Zerstü­cke­lung eines großen in viele kleine Geschenke ist recht­lich gesehen verbo­ten, da in einem solchen Fall eine unzuläs­sige Umgehung der Vorschrift vorliegt.

Inter­na­tio­na­ler Vergleich der Geschenk­an­nahme-Regelun­gen

In verschie­de­nen Ländern existie­ren unter­schied­li­che Ansätze zur Geschenk­an­nahme in der Pflege. In den USA sind die Richt­li­nien oft stren­ger, mit klaren Grenzen für den Wert der Geschenke. In Deutsch­land gibt es ähnli­che Regelun­gen, die jedoch Raum für Inter­pre­ta­tion lassen. In Japan und Schwe­den hinge­gen wird ein größe­rer Fokus auf die Bezie­hung zwischen Pflege­kraft und Patient gelegt, wobei kleine Aufmerk­sam­kei­ten häufi­ger akzep­tiert werden.

Inter­views mit Pflege­kräf­ten

Mehrere Pflege­kräfte berich­ten von ihren persön­li­chen Erfah­run­gen mit Geschen­ken. Einige sehen darin eine Wertschät­zung ihrer Arbeit, während andere sich unwohl fühlen und Beden­ken bezüg­lich der beruf­li­chen Ethik äußern. Ein gemein­sa­mer Nenner ist der Wunsch nach klaren Richt­li­nien, um Unklar­hei­ten und mögli­che Konflikte zu vermei­den.

Analyse der ethischen Impli­ka­tio­nen

Exper­ten in der Medizin­ethik betonen die Wichtig­keit der Trans­pa­renz und Gleich­be­hand­lung aller Patien­ten. Die Annahme von Geschen­ken kann die Unpar­tei­lich­keit der Pflege beein­träch­ti­gen und zu einem Inter­es­sen­kon­flikt führen. Es wird empfoh­len, dass Pflege­ein­rich­tun­gen klare Politi­ken entwi­ckeln, um diese Heraus­for­de­run­gen anzuge­hen.

Fallbei­spiele zur Geschenk­an­nahme

Die Darstel­lung realer Fälle zeigt die Komple­xi­tät des Themas. In einem Fall führte die Annahme eines teuren Geschenks zur Kündi­gung einer Pflege­kraft, während in einem anderen Fall die Annahme kleine­rer Aufmerk­sam­kei­ten toleriert wurde. Diese Beispiele unter­strei­chen die Bedeu­tung klarer Richt­li­nien und profes­sio­nel­ler Urteils­fä­hig­keit.

Tipps für den Umgang mit Geschen­k­an­ge­bo­ten

Pflege­kräfte sollten sich bei Geschen­k­an­ge­bo­ten höflich bedan­ken, aber gleich­zei­tig die Richt­li­nien ihrer Einrich­tung beach­ten. Bei Unsicher­hei­ten wird empfoh­len, das Geschenk nicht sofort anzuneh­men, sondern zuerst mit einem Vorge­setz­ten oder der Ethik­kom­mis­sion zu bespre­chen.

Fazit

In der Pflege ist es wichtig, ein Gleich­ge­wicht zwischen Wertschät­zung und Profes­sio­na­li­tät zu bewah­ren. Während kleine Aufmerk­sam­kei­ten als Zeichen der Dankbar­keit in der Regel akzep­tiert werden können, bergen größere Geschenke das Risiko der Beein­flus­sung und Ungerech­tig­keit. Pflege­kräfte müssen daher vorsich­tig sein und sich an die Richt­li­nien ihres Arbeit­ge­bers halten, um die Integri­tät ihrer Arbeit und die gleich­mä­ßige Behand­lung aller Patien­ten sicher­zu­stel­len. Letzt­lich dient dies dem Schutz aller Betei­lig­ten und der Aufrecht­erhal­tung eines hohen Standards in der Pflege.

FAQ

Welche Art von Geschen­ken dürfen Pflege­kräfte von Patien­ten anneh­men?

Pflege­kräfte dürfen kleine Aufmerk­sam­kei­ten anneh­men, die im Rahmen üblicher Höflich­keits- oder Dankbar­keits­ges­ten liegen, wie beispiels­weise ein selbst gebas­tel­ter Weihnachts­stern.

Was muss bei der Annahme größe­rer Geschenke beach­tet werden?

Bei größe­ren Geschen­ken, wie Geldge­schen­ken oder Einla­dun­gen zum Essen, ist die Zustim­mung des Arbeit­ge­bers erfor­der­lich. Diese Geschenke müssen in der Regel abgelehnt werden, wenn keine vorhe­rige Zustim­mung vorliegt.

Gibt es eine klare finan­zi­elle Grenze für die Annahme von Geschen­ken?

Nein, eine genaue finan­zi­elle Grenze wird vom Gesetz­ge­ber nicht vorge­ge­ben. Es muss im Einzel­fall entschie­den werden, ob ein Geschenk als kleine Aufmerk­sam­keit gilt oder ob es melde­pflich­tig ist.

Warum kann die Annahme von Geschen­ken in der Pflege proble­ma­tisch sein?

Geschenke können Pflege­kräfte poten­zi­ell beein­flus­sen und zu einer bevor­zug­ten Behand­lung einiger Patien­ten führen. Dadurch könnten andere Patien­ten vernach­läs­sigt werden, was die Gerech­tig­keit und Objek­ti­vi­tät in der Pflege beein­träch­tigt.

Ist es erlaubt, mehrere kleine Geschenke anzuneh­men, die insge­samt einen höheren Wert darstel­len?

Nein, auch die Annahme vieler kleiner Geschenke, die in Summe einen größe­ren Wert darstel­len, ist recht­lich nicht zuläs­sig. Dies könnte als Umgehung der Vorschrift angese­hen werden.