Staat­s­e­kre­tär Karl-Josef Laumann zog am Diens­tag eine positive Bilanz der letzten drei Jahre. Bei der Beweis­last im Arzthaf­tungs­pro­zess will er Änderun­gen (Archiv­bild) Bild: Holger Groß

So fordert er beispiels­weise eine Erleich­te­rung der Beweis­last für die Versi­cher­ten, wenn diese von einem Behand­lungs­feh­ler betrof­fen sind. „Bisher müssen die Patien­ten nachwei­sen, dass der Behand­lungs­feh­ler zweifels­frei Ursache für einen erlit­te­nen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwie­rig, manch­mal sogar unmög­lich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbe­son­dere wenn Patien­ten mehrere Arznei­mit­tel einneh­men oder Vorer­kran­kun­gen haben. Deshalb muss es künftig ausrei­chen, wenn der Zusam­men­hang zwischen Behand­lungs­feh­ler und Schaden überwie­gend wahrschein­lich ist. Darüber hinaus müssen wir die Kranken­kas­sen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patien­ten bei dem Nachweis eines Behand­lungs­feh­lers zu unter­stüt­zen. Bisher heißt es gesetz­lich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“

Zustim­mung seitens der AOK

Der AOK-Bundes­ver­band begrüßt diese Forde­rung des Patien­ten­be­auf­trag­ten. „Wir müssen vor allem den Patien­ten helfen. Wer Opfer eines Behand­lungs­feh­lers gewor­den ist, darf nicht auch noch mit der Beweis­füh­rung belas­tet werden“, sagt Martin Litsch, Vorstands­vor­sit­zen­der des AOK-Bundes­ver­ban­des. Nicht die betrof­fe­nen Patien­ten sollten die Ursache des Behand­lungs­feh­lers nachwei­sen müssen, sondern betrof­fene Ärzte ihre Unschuld.

Litsch verweist darauf, dass alle AOKs ihren Versi­cher­ten ein umfas­sen­des Behand­lungs­feh­ler­ma­nage­ment bieten. Damit dies noch besser greifen könne, müsse es zusätz­lich klare Infor­ma­ti­ons­pflich­ten der Leistungs­er­brin­ger gegen­über Patien­ten und Kranken­kas­sen geben, wenn Behand­lungs­feh­ler erkannt worden sind oder diese für den medizi­ni­schen Profi offen­sicht­lich werden. Litsch: „Auch die Heraus­gabe von Unter­la­gen seitens der Ärzte und Klini­ken muss weiter verbes­sert werden. Zu oft wird das den Versi­cher­ten und Kranken­kas­sen verwehrt, sodass die Trans­pa­renz über den mutmaß­li­chen Behand­lungs­feh­ler am Ende auf der Strecke bleibt.“

Ein Härte­fall­fonds für die Opfer von Behand­lungs­feh­lern

In diesem Zusam­men­hang wieder­holt der AOK-Bundes­ver­band seine Forde­rung nach einem Härte­fall­fonds für die Opfer von Behand­lungs­feh­lern. „Patien­ten, die von einem schwe­ren Behand­lungs­feh­ler betrof­fen sind, brauchen über einen langen Zeitraum emotio­nale und finan­zi­elle Unter­stüt­zung.“ Zusätz­lich müsse die Fehler­prä­ven­tion inten­si­viert werden. So sollten Medizi­ner vor einer Thera­pie oder Opera­tion noch klarer mit den Patien­ten bespre­chen, warum eine bestimmte Methode geeig­net ist, welche Erfolgs­aus­sich­ten bestehen und welche Risiken auftre­ten können. Auch die Variante der Nicht-Behand­lung müsse den Patien­ten erläu­tert werden.

Quelle: patientenbeauftragter.de, AOK