Welche Änderungen im Gesundheitswesen und der Pflege bringt 2021 mit sich?
Welche Änderun­gen im Gesund­heits­we­sen und der Pflege bringt 2021 mit sich? Bild: © Jutha­mat Yamuang­morn | Dreamstime.com

Mehr Perso­nal und neue Unter­gren­zen für Pflege­per­so­nal

Im Rahmen des Geset­zes zur Verbes­se­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung und Pflege (GPVG) soll in einigen Berei­chen zusätz­li­ches Perso­nal einge­setzt werden. In der Alten­pflege will man bundes­weit 20.000 neue Stellen für Pflege­hilfs­kräfte in der vollsta­tio­nä­ren Pflege schaf­fen. Die Pflege­ver­si­che­rung wird hierfür die Kosten überneh­men, um Pflege­be­dürf­tige nicht mit erhöh­ten Eigen­an­tei­len zu konfron­tie­ren. Diese Stellen sind Bestand­teil eines neuen verbind­li­chen Perso­nal­be­mes­sungs­ver­fah­rens, das in vollsta­tio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen einge­führt wird.

Um die Perso­nal­si­tua­tion in Kranken­häu­sern zu erleich­tern, gelten ab dem 1.2.2021 neue Unter­gren­zen für Pflege­per­so­nal. Die Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen bestim­men die maximale Anzahl von Patien­tin­nen und Patien­ten pro Pflege­kraft und werden in den Berei­chen Innere Medizin, Allge­meine Chirur­gie, Pädia­trie und pädia­tri­sche Inten­siv­me­di­zin einge­führt. Die Details der einzel­nen Unter­gren­zen sind hier zu finden.

Außer­dem werden gesetz­li­che Kranken­kas­sen dieses Jahr über 77 Millio­nen Euro für betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung in Pflege­hei­men, ambulan­ten Pflege­diens­ten und Kranken­häu­sern bereit­stel­len. Aufgrund der Pande­mie werden Kranken­kas­sen nun auch digitale Beratun­gen anbie­ten.

Perso­nal­än­de­run­gen in anderen Berei­chen

Auch in anderen Berei­chen wird Perso­nal aufge­stockt. Im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst soll es als Teil des „Paktes für den ÖGD“ bis zum 31. Dezem­ber 2021 in den Gesund­heits­äm­tern 1.500 neue Vollzeit­stel­len geben. Um diese Stellen zu finan­zie­ren, stellt der Bund 200 Millio­nen Euro zur Verfü­gung.

Zusätz­lich können Kranken­häu­ser durch ein neues Hebam­men­stel­len-Förder­pro­gramm mehr Stellen in der Schwan­ger­schafts­ver­sor­gung anbie­ten. Das Programm läuft 2021 bis 2023 mit 100 Millio­nen Euro pro Jahr und wird ungefähr 600 Hebam­men­stel­len und bis zu 1.750 Stellen zur Unter­stüt­zung der Hebam­men in Geburts­hil­fe­ab­tei­lun­gen finan­zie­ren können.

Einfüh­rung der elektro­ni­schen Patien­ten­akte

Eine sehr wichtige Änderung kommt in Form der elektro­ni­schen Patien­ten­akte (ePA), die dieses Jahr als Teil der Digita­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens einge­führt wird. Hier können Unter­la­gen wie zum Beispiel Arztbriefe, Diagno­sen und Behand­lungs­be­richte gespei­chert werden. Gesetz­li­che Kranken­kas­sen müssen nun ihren Versi­cher­ten eine solche ePA anbie­ten. Nach der Test- und Einfüh­rungs­phase (am 1.1.2021 begon­nen), können Versi­cherte dann verlan­gen, dass Behand­lungs­da­ten von Ärztin­nen und Ärzten in die ePA einge­tra­gen werden. Die Akte kann gleich­zei­tig von Versi­cher­ten und von Leistungs­er­brin­gern bearbei­tet werden: Versi­cherte können auf Wunsch persön­li­che Gesund­heits­da­ten speichern und Fachper­so­nal werden auch nach Verein­ba­rung Daten hochla­den können. Kranken­kas­sen haben jedoch keinen Zugang zur ePA. Die Nutzung ist freiwil­lig und Versi­cherte eintschei­den selber, ob bestimmte Daten gespei­chert bleiben oder gelöscht werden. Zusätz­lich bestim­men sie im Einzel­fall, wer zu ihren Daten Zugang hat.

Zusätz­li­che Änderun­gen

Für bestimmte Hilfs­mit­tel, die für Pflege­be­gut­ach­tun­gen empfoh­len werden, wird nun keine ärztli­che Verord­nung benötigt. Diese Regelung war bisher nur befris­tet, wird aber jetzt dauer­haft einge­führt.

Quelle: Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, vdek