Gestern Vormit­tag hat der Bundes­tag mit den Stimmen der Koali­tion das Pflege­be­ru­fe­ge­setz verab­schie­det. Anfang Juli wird die Zustim­mung des Bundes­ra­tes erwar­tet. Der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) zeigte sich nicht gänzlich zufrie­den mit der nun vorge­nom­me­nen Geset­zes­ver­ab­schie­dung, er hätte sich eine Geset­zes­form gewünscht, die mehr der Genera­lis­tik entspro­chen hätte.

Prof. Chris­tel Bienst­ein, Präsi­den­tin des DBfK kündigte an, zu prüfen an welchen Stellen das Gesetz nicht praxis­taug­lich ist und Nachbes­se­run­gen erfor­der­lich sind. Zudem kriti­sierte sie, dass die Verord­nun­gen zu den Inhal­ten und dem Ablauf der Ausbil­dung erst noch verab­schie­det werden: „Vertagt wurde die Ausbil­dungs- und Prüfungs­ord­nung, diese soll zudem vom nächs­ten Bundes­tag verab­schie­det werden. Das ist absurd!“

Das in der Form verab­schie­dete Gesetz würde laut DBfK zudem etliche Verlie­rer produ­zie­ren: „zualler­erst die Alten­pflege, für die eine histo­ri­sche und lange überfäl­lige Chance der Aufwer­tung verge­ben wird; die Pflege­schu­len, die sich schwer­tun werden, eine Ausbil­dung zu planen, die viele unter­schied­li­che Inter­es­sen bedie­nen soll und bis Ende des zweiten Ausbil­dungs­jah­res kaum kalku­lier­bar bleibt, sowie Alten- und Kinder­kran­ken­pfle­ger, denen weiter­hin die automa­ti­sche europa­weite Anerken­nung ihrer Berufs­aus­bil­dung verwehrt ist.“

Rücken­stär­kung für die Pflege

Positiv hinge­gen sei beispiels­weise, dass es eine Verbes­se­rung für die Praxis­an­lei­tung geben und das Schuld­geld für die Pflege­aus­bil­dung endgül­tig abschafft wird, was bei einem Beruf mit gerin­gem Verdienst schon längst überfäl­lig sei.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe (CDU) findet positive Worte nach der Geset­zes­ver­ab­schie­dung: „In dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode haben wir wirklich einen Kraft­akt für die Pflege gestemmt. Wir haben zum 1. Januar dieses Jahres die Leistun­gen für Pflege­be­dürf­tige umfas­send verbes­sert, gerade im Hinblick auf demen­zi­ell erkrankte Pflege­be­dürf­tige.“ Mit dem verab­schie­de­ten Gesetz würde der Pflege der Rücken gestärkt und für Fachkräfte-Nachwuchs gesorgt werden. Es treibe zudem die Arbeits­be­din­gun­gen sowie die Verbes­se­rung der Perso­nal­schlüs­sel voran.

Quelle: DBfK, BMG