Fünf Kranken­häu­ser in Dortmund und Lünen hatten sich kürzlich zusam­men­ge­schlos­sen und in einem offenen Brief Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn dazu aufge­for­dert, die Verord­nung zu Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen für die Stadt Dortmund aufzu­he­ben. Diese Forde­rung wurde nun von dem Deutschen Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) scharf kriti­siert.

„Es ist in der Vergan­gen­heit zur Gewohn­heit kaufmän­ni­scher Klinik­di­rek­to­ren gewor­den, der Pflege­per­so­nal­aus­stat­tung erst Aufmerk­sam­keit zu schen­ken, wenn diese gesetz­lich und mit drohen­den Sanktio­nen zu verbes­sern einge­for­dert werden“, so Martin Dichter, Vorsit­zen­der des DBfK Nordwest. „Zu oft knickte die Politik in der Vergan­gen­heit ein und korri­gierte Quali­täts­an­for­de­run­gen nach unten – das darf nicht zur politi­schen Gewohn­heit werden.“

Klini­ken in „ethischer Zwick­mühle“

In dem Brief hatten die Klini­ken erklärt, dass sie sich durch die zum 1.Januar geplante Verord­nung in einer „ethischen Zwick­mühle“ befin­den würden, da sie gezwun­gen seien Notfall­pa­ti­en­ten entwe­der abzuleh­nen oder trotz fehlen­den Perso­nals dennoch aufzu­neh­men, aber damit gegen die Verord­nung versto­ßen müssten. Das nötige Perso­nal sei auf dem Arbeits­markt schlicht­weg nicht verfüg­bar und auch der angesetzte Perso­nal­schlüs­sel sei nicht am tatsäch­li­chen Versor­gungs­be­darf ausge­rich­tet.

Der DBfK bewer­tet dies als eigenes Verschul­den der Klini­ken, da sie zuvor „die Forde­run­gen in Pflege­per­so­nal zu inves­tie­ren schlicht jahre­lang ignoriert“ haben. Erst mit den drohen­den Sanktio­nen bei Nicht­ein­hal­ten der Verord­nung würden sie sich plötz­lich in „ethische Dilem­mata“ gedrängt fühlen, heißt es weiter in dem Kommen­tar des Verbands.

Nach Ansicht des DBfKs müssen sich die Klini­ken nun mit den Perso­nal­un­ter­gren­zen ausein­an­der­set­zen und das Problem darf nicht weiter verdrängt werden: „Wir müssen uns klaren Heraus­for­de­run­gen stellen und diese angehen, auch, wenn der Weg dorthin unange­nehm wird.“

Quelle: DBfK