Gesetz
Der Bundes­tag in Berlin am Spree­ufer Bild: Rainprel/Dreamstime.com

Das EnEfG verfolgt das Ziel, den Energie­be­darf in Deutsch­land weiter zu senken, sowohl den der öffent­li­chen Hand als auch den der Unter­neh­men und der Endver­brau­cher.

So weit so gut – das ist ein wichti­ges und unter­stüt­zens­wer­tes Ziel. Daran arbei­ten viele textile Dienst­leis­ter bereits seit Jahren mit gutem Erfolg. Der Energie­ver­brauch hat sich in der Branche bereits deutlich gesenkt – unter anderem auch durch die enorm gestie­ge­nen Energie­kos­ten motiviert.

CO2-Ausstoß texti­ler Dienst­leis­ter ist gesun­ken

Der CO2-Ausstoß von texti­len Dienst­leis­tern ist in den vergan­ge­nen zehn Jahren um fast 30 Prozent gesun­ken.[1]

Die Bundes­re­gie­rung beabsich­tigt mit dem EnEfG insbe­son­dere die Klima­schutz­ziele für das Jahr 2030 zu errei­chen. Das bedeu­tet: Auch der Gesund­heits­sek­tor wird noch deutlich mehr Energie einspa­ren müssen als bisher.

Gerade die texti­len Dienst­leis­ter werden davon in erheb­li­chem Maße betrof­fen sein: Die mittel­stän­di­schen Wäsche­reien, die Kranken­häu­ser und Pflege­heime mit Wäsche und Beklei­dung versor­gen, müssen sich auf erheb­li­che Mehrkos­ten durch das Gesetz einstel­len.

Denn der Gesetz­ent­wurf sieht vor, dass ab einer jährli­chen Energie­ver­brauchs­menge von 2,5 GWh ein regel­mä­ßi­ges Energie­au­dit durch­ge­führt werden muss. Ab einer Energie­ver­brauchs­menge von 15 GWh pro Jahr muss sogar ein Energie­ma­nage­ment­sys­tem einge­führt werden – laut Gesetz entwe­der nach ISO 50001 oder nach dem so genann­ten EMAS-Standard. Betrof­fen davon wären auch schon mittel­stän­di­sche Wäsche­reien ab ca. 100 Mitar­bei­te­rIn­nen.

Gesetz: Zusätz­li­che Kosten für Energie­ma­nage­ment

Allein die Kosten für die Einfüh­rung eines solchen Manage­ment­sys­tems werden auf ca. 20.000 Euro geschätzt – ohne dass überhaupt eine einzige Maßnahme oder Inves­ti­tion zum Energie­spa­ren umgesetzt wäre. Nicht eine einzige KWh Energie oder das entspre­chende CO2 würde mit dieser Inves­ti­tion einge­spart!

Hinzu kommen die Kosten für die Messtech­nik, in die die Betriebe inves­tie­ren müssen, um ihren Energie­ver­brauch an jeder einzel­nen Maschine nachzu­wei­sen. Denn an allen Maschi­nen soll auch die Abwärme gemes­sen werden.

Allein die Inves­ti­tio­nen in die Messung des Dampfes (wenn diese als realis­tisch angese­hen und zur Pflicht gemacht wird) belau­fen sich dann auf ca. 30.000 bis 40.000 Euro. Auch nach dieser Inves­ti­tion ist immer noch keine einzige KWh Energie einge­spart worden. Dennoch schreibt das EnEfG dies vor.

Auf der anderen Seite sind der Energie­ein­spa­rung in den Wasch­pro­zes­sen auch enge Grenzen gesetzt: Nicht ohne Grund gibt es für Wäsche­reien vom RKI zugelas­sene und geprüfte Wasch­ver­fah­ren mit Mindest­tem­pe­ra­tu­ren.

Das bedeu­tet: Die Hygiene und der Schutz der Patien­ten und Bewoh­ner sowie des Pflege­per­so­nals muss gewähr­leis­tet sein. Ein Absen­ken von Wasch­tem­pe­ra­tu­ren und eine damit verbun­dene Energie­ein­spa­rung wäre an dieser Stelle fatal und könnte vermehrt zu Infek­tio­nen in den Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen führen.

Viele textile Dienst­leis­ter haben bereits ein Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem inklu­sive eines Energie­ma­nage­ment­sys­tems einge­führt – nach der ISO 14001. Doch dieses wird vom Gesetz nicht anerkannt, obwohl die Anfor­de­run­gen dort sehr ähnlich denen in der ISO 50001 sind.

DTV weist Bundes­re­gie­rung auf Missstand hin

Der DTV hatte die Bundes­re­gie­rung auf diesen Missstand hinge­wie­sen – doch das zustän­dige Minis­te­rium lehnte eine Aufnahme der ISO 14001 in das Gesetz ab – obwohl es im ursprüng­li­chen Entwurf bereits enthal­ten war.

Diese zusätz­li­chen bürokra­ti­schen Kosten nehmen den mittel­stän­di­schen Wäsche­reien die Möglich­keit, in tatsäch­lich energie­spa­rende Technik (zum Beispiel Wärme­tau­scher, Kaska­den­nut­zung von Warmwas­ser usw.) zu inves­tie­ren. Im Klartext: Das Geld fließt in die Bürokra­tie und in Zerti­fi­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten anstatt in die Energie­ef­fi­zi­enz.

Diese Kosten werden die Textil­ser­vice-Betriebe an ihre Kunden weiter­ge­ben müssen, denn die finan­zi­el­len Polster der Betriebe sind – ähnlich wie die vieler Kranken­häu­ser und Pflege­heime – nach der Pande­mie und im Laufe der Energie­krise verständ­li­cher­weise aufge­zehrt. Das Gesund­heits­we­sen wird also durch ein weite­res Gesetz finan­zi­ell und bürokra­tisch belas­tet.

Alle Betriebe werden über einen Kamm geschert

Das Gesetz hätte aber noch einen weite­ren Nachteil: Alle Betriebe werden über einen Kamm geschert. Das bedeu­tet: Ein Betrieb, der in den vergan­ge­nen Jahren bereits viel in Energie­ef­fi­zi­enz und Technik inves­tiert hat, wird in einem Audit zu weite­ren Einspar­maß­nah­men gezwun­gen, selbst wenn er bereits zu den energie­ef­fi­zi­en­tes­ten Betrie­ben in Deutsch­land gehört.

Durch das Gesetz würden zudem sehr viele, auch kleine und mittel­stän­di­sche Betriebe aus energie­in­ten­si­ven Branchen, Audits durch­füh­ren müssen. Die Anzahl der Energie­au­di­to­ren wird aller­dings aktuell immer gerin­ger, nicht nur aufgrund des Fachkräf­te­man­gels, sondern weil die Anfor­de­run­gen für die Audito­ren vom Gesetz­ge­ber immer höher geschraubt werden.

Die Zerti­fi­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten werden daher mehr Geld für Audito­ren ausge­ben müssen – was die Audits noch einmal deutlich verteu­ern wird.

Für die Kranken­häu­ser und Pflege­heime der öffent­li­chen Hand bedeu­tet dies also: Nicht nur sollen sie als Vorbil­der selbst deutlich mehr Energie einspa­ren und in Technik inves­tie­ren, sondern auch ihre texti­len Dienst­leis­ter werden deutlich mehr Geld und Perso­nal­res­sour­cen benöti­gen, um das neue EnEfG erfül­len zu können.

Der Kosten­druck für beide Seiten wird also durch das Gesetz noch einmal deutlich verschärft – in einer Situa­tion, in der immer mehr Einrich­tun­gen in die roten Zahlen rutschen und die texti­len Dienst­leis­ter durch Energie­kos­ten und Corona­pan­de­mie ebenfalls deutlich geschwächt sind.

Die Folge: Ausweich­be­we­gung hin zu Einweg­pro­duk­ten

Die Umset­zung dieses Geset­zes wird zu Verschie­bun­gen führen: eine Ausweich­be­we­gung hin zu Einweg­pro­duk­ten, die deutlich energie­in­ten­si­ver sind, aber eben nicht in Deutsch­land herge­stellt werden und hin zu größe­ren Unter­neh­mens­struk­tu­ren, denen es in ihren Zentra­len leich­ter fällt, die Aufla­gen zu erfül­len.

Nachteile wird dieses Gesetz sowohl für die Kranken­häu­ser und Pflege­heime bringen, als auch für die mittel­stän­di­schen texti­len Dienst­leis­ter, denen ein überdi­men­sio­nier­tes, bürokra­ti­sches Manage­ment­sys­tem überge­stülpt wird; das Ziel – die Energie­ein­spa­rung – aber wohl deutlich verfeh­len wird.

Grund­sätz­lich unter­stützt der Verband das Ziel der Energie­ein­spa­rung. Der DTV hat das Minis­te­rium und die Abgeord­ne­ten aber bereits seit Monaten auf die oben geschil­der­ten Umset­zungs­pro­bleme hinge­wie­sen– bisher leider ohne Erfolg.

Der Verband fordert Ausnah­men für kleine und mittel­stän­di­sche Unter­neh­men, eine Aufnahme bestehen­der Umwelt­ma­nage­ment­sys­teme wie der ISO 14001 als Nachweis für das Energie­ma­nage­ment sowie ein Memoran­dum, solange am Markt viel zu wenig Audito­ren mit Fachkennt­nis­sen zu Energie­ein­spar­maß­nah­men in der Prozess­tech­nik von Wäsche­reien vorhan­den sind.

Viel eher zum Ziel führen würden spezi­fi­sche Energie­ein­s­par­ziele, die bezogen auf jede Branche zu errei­chen­den Ziele definiert, aber es den Unter­neh­men überlässt, wie sie diese Ziele errei­chen. So könnten die Unter­neh­men ihre Inves­ti­tio­nen so steuern, dass sie wirklich in die Energie­ein­spa­rung fließen und nicht in bürokra­tisch unnötige und teure Nachweise, Zerti­fi­zie­run­gen und Messtech­nik.

Von Andreas Schuma­cher

Quellen:

  1. siehe Report der ETSA: Resource consump­tion report – textile service businesses in Europe