Impfschäden
Joachim Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben 450 Mandan­tin­nen und Mandan­ten mit Impfschä­den nach einer Corona-Impfung Bild: Privat

Rechts­de­pe­sche: Seit unserem ersten Gespräch vor einem halben Jahr hat sich viel getan. Wie haben Sie die vergan­ge­nen Monate mit Ihren Mandan­tin­nen und Mandan­ten erlebt? Kommen denn immer noch Menschen mit neuen Anlie­gen in Verbin­dung mit Corona-Impfschä­den zu Ihnen oder haben Sie mittler­weile alles gesehen und sind routi­niert?

Joachim Cäsar-Preller: Natür­lich gibt es immer wieder neue Entwick­lun­gen. Ich kann zum Beispiel beobach­ten, dass immer mehr Leute mit Autoim­mun­erkran­kun­gen oder geschwäch­ter Sehkraft nach der Impfung zu uns kommen. Auch das scheint also eine große Krank­heits­quelle zu sein. Leider sind auch weitere Todes­fälle bei unseren Mandan­tin­nen und Mandan­ten zu bekla­gen.

Da haben wir aktuell einen Fall, bei dem die Eltern eines 45-Jähri­gen, der gestor­ben ist, zu uns gekom­men sind. Es kommen also nach wie vor ununter­bro­chen Menschen in unsere Kanzlei. Ich würde sogar sagen, die Impfschä­den­welle wird immer größer.

Das liegt daran, dass die Leute jetzt viel sensi­bi­li­sier­ter für das Thema „Impfschä­den“ sind. Dieje­ni­gen, die sich vorher noch haben sagen lassen, ihre Leiden würden nicht von der Impfung kommen, sind nun viel besser aufge­klärt. Es gibt ja auch mittler­weile sehr gute Repor­ta­gen über das Thema. Im Übrigen: Auch die Ärzte räumen jetzt immer häufi­ger Impfschä­den ein.

„Impfschä­den­welle wird immer größer“

Rechts­de­pe­sche: Müssen die Leute erst die entspre­chen­den ärztli­chen Nachweise darüber haben, dass die gesund­heit­li­chen Schäden auch tatsäch­lich von der Impfung kommen, bevor sie Mandan­tin oder Mandant bei Ihnen werden können?

Cäsar-Preller: Ja. Ich muss deshalb auch vermehrt Fälle zurück­wei­sen. Diesen Leuten sage ich dann, dass wir aufgrund Mangels an Unter­la­gen den Fall nicht anneh­men können und dass sie sich bitte die nötigen Dokumente bei ihren Ärzten beschaf­fen. Wenn das nicht möglich ist und die Daten­lage zu schwach ist, dann können wir auch nichts machen.

Da muss ich aber sagen, dass die Leute viel dazuge­lernt haben und die entspre­chen­den Nachweise verläss­lich vorle­gen. Eine Verän­de­rung, die ich so auch beobachte, ist, dass wir vermehrt in die Klage gegen Impfstoff-Herstel­ler gehen. Wir haben mittler­weile zehn Klagen vor Gericht. Einer der Ersten, der gegen einen Herstel­ler geklagt hat, ist Herr Schönert.

Und mit ihm hatten wir zuletzt auch einen ersten Erfolg im Prozess. Das Landge­richt Köln hatte sofort nachdem unsere Klage einge­gan­gen war, einen gericht­li­chen Sachver­stän­di­gen auf den Weg geschickt. Das ist schön, dass das so prompt geklappt hat.

Erste Erfolge vor Gericht

Rechts­de­pe­sche: Das heißt, es hat sich doch einiges getan in dem Fall von Herrn Schönert. Über ihn haben wir auch im letzten Inter­view gespro­chen. Aktuell warten sie also noch auf das Gutach­ten des Sachver­stän­di­gen. Was bedeu­tet dieses Gutach­ten denn für den Fall?

Cäsar-Preller: Mit großer Spannung warten wir auf das Gutach­ten. Man muss aber dazusa­gen, dass das natür­lich kein Totschlag-Gutach­ten sein wird. Es gilt wirklich nur für diesen Fall von Herrn Schönert. Man kann also nicht sagen: ‚Was jetzt hier rauskommt, gilt auch für vergleich­bare Fälle‘. Für diesen Prozess ist das Gutach­ten aber sehr wohl entschei­dend. Wenn der Gutach­ter sagt, die Hirnve­nen­throm­bose von Herrn Schönert komme von der Impfung, dann würde er vor Gericht gewin­nen.

Auf der anderen Seite: Wenn der Gutach­ter das Gegen­tei­lige feststellt, dann würde Herr Schönert wahrschein­lich verlie­ren.

Rechts­de­pe­sche: Prof. Dr. Karl Lauter­bach, mittler­weile Gesund­heits­mi­nis­ter der Regie­rung, hatte mal von einer neben­wir­kungs­freien Impfung gespro­chen. Vor wenigen Wochen hat er das korri­giert und zugege­ben, dass eine Corona­imp­fung sehr wohl auch schwere Neben­wir­kun­gen hervor­ru­fen kann. Hat sich dadurch etwas an ihrer Arbeit geändert?

Cäsar-Preller: Unsere Arbeit ist leich­ter gewor­den. Er musste einräu­men, dass es Neben­wir­kun­gen gibt und das ist ein Signal: Für die Ärzte­schaft und für alle Betei­lig­ten – auch für die Rechts­schutz­ver­si­che­rer. Also wenn sogar Herr Lauter­bach zugibt, dass es Neben­wir­kun­gen gibt, dann dürfen wir das auch bei unserer Arbeit weiter­ver­fol­gen. Das war ein großer Schritt und auf den können wir jetzt immer wieder verwei­sen.

Rechts­de­pe­sche: Hat dieses Signal bei ihren Mandan­tin­nen und Manda­ten etwas bewirkt?

„Hemmun­gen und Angst haben abgenom­men“

Cäsar-Preller: Die Hemmun­gen und die Angst haben abgenom­men. Vorher dachten die Leute: ‚Was passiert, wenn ich mich mit den Herstel­lern anlege?‘ Anfang des Jahres gab es auch noch in der Bevöl­ke­rung eine große Angst davor, nichts falsch zu machen und nicht gegen den Mainstream zu arbei­ten. Aber die Angst ist jetzt weg, zum Glück.

Rechts­de­pe­sche: Sie klagen mittler­weile also mehr. Den Großteil Ihrer Fälle machen aber immer noch außer­ge­richt­li­che Einigun­gen aus. Wie erfolg­reich sind die?

Cäsar-Preller: Genau. Dort, wo es keine Einigun­gen zwischen uns und den Herstel­lern gibt, da müssen wir eben auch klagen. Aber diese außer­ge­richt­li­chen Einigun­gen sind nach wie vor größten­teils vielver­spre­chend.

Außer beim Herstel­ler Astra­Ze­neca: Da erhal­ten wir die meisten Absagen, obwohl Astra­Ze­neca nicht die meisten unserer Fälle ausmacht. Das hängt damit zusam­men, dass der Herstel­ler am deutschen Markt nicht mehr so aktiv ist wie noch vor einem halben Jahr. Die verkau­fen jetzt haupt­säch­lich in anderen Ländern. Dementspre­chend ist bei Astra­Ze­neca die Vergleichs­be­reit­schaft am niedrigs­ten.

Bei Moderna und Johnson & Johnson zum Beispiel haben wir noch nicht einen abgelehn­ten Fall. Bei Biontech aller­dings schon und da haben wir auch einige Klagen auf dem Weg.

Rechts­de­pe­sche: Was muss denn gegeben sein, damit Sie mit Ihren Mandan­tin­nen und Mandan­ten in eine Klage gehen?

Cäsar-Preller: Die Unter­la­gen müssen stimmen. Diese müssen anhand von ärztli­chen Diagno­sen vorge­tra­gen werden. Bei Herrn Schönert ist das sehr vorbild­lich. Da haben wir alle Erklä­run­gen der Ärzte dazu, woher die Hirnve­nen­throm­bose wahrschein­lich kommt. Und nur deshalb macht das Gericht jetzt auch eine Beweis­auf­nahme in dem Prozess.

In diesen Fällen brauchen die Kläger ja auch keinen Vollbe­weis dafür, dass die Schädi­gung durch die Impfung entstan­den ist. Es reicht eine Wahrschein­lich­keit aus, um vor Gericht die Beweis­last umzukeh­ren. Dann muss nicht mehr der Kläger bewei­sen, dass die Schädi­gung durch die Impfung hervor­ge­ru­fen wurde, sondern der Herstel­ler muss bewei­sen, dass es nicht so ist.

Wo die Unter­la­gen aber nicht ausrei­chend sind, können wir auch nicht klagen. Dann müssen wir aufge­ben und diese Fälle gibt es eben auch. Entschei­dend sind also die ärztli­chen Unter­la­gen und eine gewisse zeitli­che Nähe zwischen Auftre­ten der Beschwer­den und der Impfung. Das heißt, es darf nicht länger als ein halbes Jahr dazwi­schen liegen.

„Impfstoff-Herstel­ler sind vom Gesetz­ge­ber privi­le­giert“

Rechts­de­pe­sche: Wie ist also ihr Vorge­hen bei einer außer­ge­richt­li­chen Einigung?

Cäsar-Preller: Wir müssen in unsere Argumen­ta­tion eine fahrläs­sige Schädi­gung seitens der Herstel­ler einbrin­gen. Das liegt daran, dass der Gesetz­ge­ber eine Verord­nung erlas­sen hat, nach der die Herstel­ler nur bei eigenem echten Verschul­den haften. Es reicht also nicht mehr aus, von einem Gefähr­dungs­de­likt zu sprechen.

Das ist eine Privi­le­gie­rung für die Impfstoff-Herstel­ler seitens des Gesetz­ge­bers, was unserer Ansicht nach nicht verfas­sungs­ge­mäß ist. Warum soll es schwie­ri­ger sein bei zum Beispiel Biontech oder Astra­Ze­neca Haftungs­an­sprü­che geltend zu machen als bei Herstel­lern von Impfstof­fen für andere Krank­hei­ten? Das ist vom Gesetz­ge­ber mehr Gefäl­lig­keit als gut begrün­det und absolut abwegig. Hat es so auch noch nie gegeben.

Rechts­de­pe­sche: In unserem letzten Gespräch haben sie der Politik „unfai­res“ und „unmora­li­sches“ Handeln vorge­wor­fen. Hat sich daran im letzten halben Jahr etwas geändert?

Cäsar-Preller: Nein, überhaupt nicht. Die Regie­rung lehnt nach wie vor so gut wie alle Entschä­di­gungs­an­fra­gen bei den Versor­gungs­äm­tern der Länder ab. Die Anerken­nungs­rate liegt dort im Promil­le­be­reich. Das ist völlig unzurei­chend und darüber sind die Betrof­fe­nen sehr verär­gert. Daran hat sich also gar nichts geändert. Die Politik ist rücksichts­los gegen­über den Menschen, die sich nicht verwei­gert und die Impfung zugelas­sen haben. Andere sind jetzt natür­lich hämisch und sagen ‚wir wussten schon immer, warum wir uns nicht haben impfen lassen‘.

Ich finde, die Politik macht hier einen großen Fehler. Sie sollte unver­züg­lich die Handhabe mit Impfschä­den infolge einer Corona­imp­fung ändern. Das heißt, schnel­lere Bearbei­tungs­zei­ten, höher Anerken­nungs­quo­ten und mehr Geld.

Rechts­de­pe­sche: Danke für das Gespräch!

Zur Person: Rechts­an­walt Joachim Cäsar-Preller betreibt seit 25 Jahren seine gleich­na­mige Anwalts­kanz­lei in Wiesba­den. Er und seine Kolle­gin­nen und Kolle­gen haben in den Jahren mehr als 60.000 Menschen vertre­ten. Das Ziel ist: für alle Rechts­pro­bleme eine Lösung zu finden und das möglichst schon außer­ge­richt­lich.