Musterformular Patientenverfügung.
Muster­for­mu­lar Patien­ten­ver­fü­gung. Bild: Photo 163203426 © Corinna Lormies – Dreamstime.com

Eine Patien­ten­ver­fü­gung muss nicht absolut und in jedem Fall wirksam sein, sondern findet ihre Grenzen insbe­son­dere dann, wenn der Schutz der Allge­mein­heit berührt ist. Im vorlie­gen­den Fall hat die 4. Zivil­kam­mer des Landge­richts Osnabrück per Beschluss die Wirksam­keit der Patien­ten­ver­fü­gung einer psychisch kranken Person gegen psych­ia­tri­sche Behand­lun­gen verneint und wies die Beschwerde hierge­gen ab (Az.: 4 T 8/20 und 4 T 1/20). Die Entschei­dung ist jedoch noch nicht rechts­kräf­tig. Wegen des nicht eindeu­ti­gen Geset­zes-Wortlauts – sowohl in Nieder­sach­sen als auch in anderen Bundes­län­dern – sei eine höchst­rich­ter­li­che Klärung geboten. Deshalb ließen die Richter eine Beschwerde zum Bundes­ge­richts­hof zu.

Im konkre­ten Fall sollte die Person zwangs­weise in einer psych­ia­tri­schen Einrich­tung unter­ge­bracht werden. Dort sollte der Mann auch zwangs­weise Medika­mente verab­reicht bekom­men. Die Gemeinde, die den Antrag beim Amtsge­richt gestellt hatte, verwies auf das sexuell enthemmte und aggres­sive Verhal­ten der Person gegen­über Dritten. Dem könne man nur durch Unter­brin­gung und Medika­tion begeg­nen. Zudem leide die Person an einer poten­zi­ell lebens­be­droh­li­chen körper­li­chen Erkan­kung, und sei deshalb auf weitere Medika­mente angewie­sen. Das könne sie in ihrem Zustand jedoch nicht erfas­sen.

Patien­ten­ver­fü­gung von Anti-Psych­ia­trie-Initia­tive genutzt

Die betrof­fene Person verwei­gerte sich einer Behand­lung jedoch komplett. Der Mann legte eine Patien­ten­ver­fü­gung vor, in der „jede Zwangs­be­hand­lung egal mit welchen als Medika­men­ten bezeich­ne­ten Stoffen“ abgelehnt wird. Gleiches gilt für die Unter­brin­gung in einer Psych­ia­trie. Er hatte hierzu eine Vorlage von der Website PatVerfü.de genutzt. Die Initia­tive aus mehre­ren Selbst­hil­fe­grup­pen und Verbän­den von Psych­ia­trie-Erfah­re­nen, Heimkin­der- und Autis­ten-Selbst­hil­fe­grup­pen sowie mit Patien­ten­ver­fü­gun­gen befass­ten Rechts­an­wäl­ten, mit Nina Hagen als Schirm­her­rin, wendet sich unter dem Slogan „Für Freiheit, gegen Zwang“ gegen alle Formen der zwangs­wei­sen psych­ia­tri­schen Behand­lung. Auf der Webseite können sich Inter­es­sierte eine Muster-Verfü­gung herun­ter­la­den.

Aus zwei Gründen lehnte das Landge­richt jedoch die Wirksam­keit ab. Zum einen liege auch eine körper­li­che Erkran­kung vor, die behand­lungs­be­dürf­tig sei. Das könne der Beschwer­de­füh­rer in seinem Zustand aber nicht wahrneh­men und erken­nen. Zum anderen sei ein allge­mei­ner Rechts­grund­satz, dass das allge­meine Selbst­be­stim­mungs­recht des Einzel­nen seine Grenze in den Rechten Dritter finde.

„Eine Patien­ten­ver­fü­gung könne daher eine zwangs­weise Behand­lung dann nicht verhin­dern, wenn sie dem Schutz der Allge­mein­heit, das heißt anderer Bürge­rin­nen und Bürger, diene”, folgert Richter Dr. Chris­toph Sliwka in der Infor­ma­tion der Presse­stelle des Landge­richt Osnabrück. „Stellt jemand aufgrund seiner Erkran­kung eine Gefahr für Dritte dar, müsse das berech­tigte Inter­esse der Allge­mein­heit, notfalls eine Behand­lung mit Zwangs­maß­nah­men durch­zu­set­zen zu können, sich gegen das Selbst­be­stim­mungs­recht des Einzel­nen durch­set­zen.”

Das habe man im konkre­ten Fall als gegeben angese­hen. Die Unter­brin­gung diene zudem dazu, die Person in einen Zustand rückzu­ver­set­zen, in der sie wieder eigen­stän­dig und selbst­be­stimmt leben könne.