AnzeigeBehandlungsfehler eines D‑Arztes
Behandlungsfehler in der Unfallchirurgie
Der Durchgangsarzt (D‑Arzt) ist ein Facharzt für „Orthopädie und Unfallchirurgie (mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“)“ oder für „Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie“, der von den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zum D‑Arzt bestellt wurde. Er hat die Aufgabe, nach Arbeits- und Wegeunfällen über den weiteren Therapieverlauf zu bestimmen und zu entscheiden, welche Fachärzte anderer Fachrichtungen gegebenenfalls hinzugezogen werden, ob er den Patienten in eigener Behandlung behält oder welche Nachschautermine er – bei Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt – durchführt (sog. Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Heilbehandlung).