Die steuerfreie Sonderzahlung für Personal in der Altenpflege ist Bestandteil des vom Bundestag beschlossenen
Die steuer­freie Sonder­zah­lung für Perso­nal in der Alten­pflege ist Bestand­teil des vom Bundes­tag beschlos­se­nen „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epide­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite“. Bild: Photo 177399464 © Fever­pit­ched – Dreamstime.com

Für Zustim­mung, aber auch viel Kritik hat die vom Bundes­tag beschlos­sene Corona-Sonder­prä­mie für Pflege­kräfte in Höhe von bis zu 1.500 Euro gesorgt. Der Haupt-Beanstan­dungs­punkt der Kriti­ker: Es umfasst nur das Perso­nal in der Alten­pflege, nicht aber die auch und gerade von der Corona­krise betrof­fe­nen Kranken­pfle­ger und Kranken­pfle­ge­rin­nen.

Gerade also dieje­ni­gen, die Corona-Patien­ten in klini­scher Quaran­täne oder sogar auf Inten­siv­sta­tio­nen betreuen, sollen nichts erhal­ten? Das könne einfach nicht sein, schreibt eine „Rechtsdepesche“-Leserin auf der Facebook-Präsenz der RDG. „Toll… und Kranken­pflege geht leer aus, obwohl es zumeist die sind, die Corona-Patien­ten versor­gen. Ich persön­lich kenne wenige Alten­pfle­ger, die auf Inten­siv­sta­tion arbei­ten.“ Politisch wird allge­mein argumen­tiert, dass die Bezah­lung in der Alten­pflege in der Regel schlech­ter sei als die in der Kranken­pflege. Zumal in letzte­rem Bereich viel häufi­ger Tarif­ver­träge griffen.

Kritisch äußerte sich auch Irene Maier, Vizeprä­si­den­tin des Deutschen Pflege­rats (DPR), bereits nach dem Kabinetts­be­schluss des Geset­zes­ent­wur­fes. Sie plädierte dafür, auch Beschäf­tig­ten von Klini­ken und Reha-Einrich­tun­gen die Vergü­tung zukom­men zu lassen, und nicht nur denen in der Langzeit­pflege. „Pflege­fach­per­so­nen und Pflege­as­sis­tenz­per­so­nen haben als Beschäf­tigte der ’system­re­le­van­ten Pflege­be­rufe‘ in allen Berei­chen enorm viel geleis­tet und tun dies nach wie vor. Lob und Applaus sind gut gemeinte Botschaf­ten. Ernst gemeinte, aufrich­tige Wertschät­zung für den enormen Einsatz in den Berei­chen, in denen Menschen gepflegt werden, muss sich auch in einer finan­zi­el­len Zuwen­dung bei allen Pflege­fach­per­so­nen und Pflege­as­sis­tenz­per­so­nen in der direk­ten Patien­ten­ver­sor­gung zeigen“, forderte sie.

Gestaf­felte Auszah­lun­gen nach Tätig­keit und Arbeits­zeit

Der steuer­freie Pflege­bo­nus angesichts Corona ist Bestand­teil des vom Bundes­tag beschlos­se­nen „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epide­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite“. Demnach zahlen die gesetz­li­chen Kranken­kas­sen 1.000 Euro an Vollzeit­kräfte in der Alten­pflege aus; Teilzeit­kräfte erhal­ten das Geld antei­lig zu ihrem Arbeits­zeitspen­sum. Wer in einer Senio­ren­ein­rich­tung arbei­tet, zwar nicht in der direk­ten Pflege, aber dennoch mindes­tens ein Viertel seiner Arbeits­zeit mit „tages­struk­tu­rie­ren­den, aktivie­ren­den, betreu­en­den oder pflegen­den“ Tätig­kei­ten verbringt, soll 667 Euro erhal­ten. Übrige Beschäf­tigte sind mit 334 Euro dabei. Alle Auszu­bil­den­den in der Alten­pflege erhal­ten 600 Euro, Absol­ven­ten eines freiwil­li­gen Diens­tes (zum Beispiel Bundes­frei­wil­li­gen­dienst, Freiwil­li­ges Sozia­les Jahr) 100 Euro.

Als Kompen­sa­tion für die Sonder­zah­lun­gen erhal­ten die Kassen einen Zuschuss vom Bund. Den Bundes­län­dern steht es frei, den Betrag um noch einmal 500 Euro aufzu­sto­cken. Das haben bisher Bayern, Baden-Württem­berg, Hessen, Rhein­land-Pfalz, das Saarland, NRW, Bremen, Hamburg, Schles­wig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Branden­burg angekün­digt. Das Land Berlin gewährt 1.000 Euro Sonder­prä­mie, zahlt diese jedoch unter anderem auch an Klinik-Mitar­bei­ter, Erzie­her, Polizis­ten und Feuer­wehr­leute aus. Bayern wiederum lässt seine 500 Euro auch Kranken­pfle­ge­kräf­ten zukom­men; der Freistaat war das erste Bundes­land, das eine Corona-Prämie für die Pflege überhaupt ins Gespräch brachte.

Quelle: Deutscher Pflege­rat, Tages­schau, Pflege­kam­mer Rhein­land-Pfalz