Für Zustimmung, aber auch viel Kritik hat die vom Bundestag beschlossene Corona-Sonderprämie für Pflegekräfte in Höhe von bis zu 1.500 Euro gesorgt. Der Haupt-Beanstandungspunkt der Kritiker: Es umfasst nur das Personal in der Altenpflege, nicht aber die auch und gerade von der Coronakrise betroffenen Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen.
Gerade also diejenigen, die Corona-Patienten in klinischer Quarantäne oder sogar auf Intensivstationen betreuen, sollen nichts erhalten? Das könne einfach nicht sein, schreibt eine Leserin auf der Facebook-Präsenz der Rechtsdepesche. „Toll… und Krankenpflege geht leer aus, obwohl es zumeist die sind, die Corona-Patienten versorgen. Ich persönlich kenne wenige Altenpfleger, die auf Intensivstation arbeiten.“ Politisch wird allgemein argumentiert, dass die Bezahlung in der Altenpflege in der Regel schlechter sei als die in der Krankenpflege. Zumal in letzterem Bereich viel häufiger Tarifverträge griffen.
Kritisch äußerte sich auch Irene Maier, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), bereits nach dem Kabinettsbeschluss des Gesetzesentwurfes. Sie plädierte dafür, auch Beschäftigten von Kliniken und Reha-Einrichtungen die Vergütung zukommen zu lassen, und nicht nur denen in der Langzeitpflege. „Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen haben als Beschäftigte der ’systemrelevanten Pflegeberufe‘ in allen Bereichen enorm viel geleistet und tun dies nach wie vor. Lob und Applaus sind gut gemeinte Botschaften. Ernst gemeinte, aufrichtige Wertschätzung für den enormen Einsatz in den Bereichen, in denen Menschen gepflegt werden, muss sich auch in einer finanziellen Zuwendung bei allen Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen in der direkten Patientenversorgung zeigen“, forderte sie.
Gestaffelte Auszahlungen nach Tätigkeit und Arbeitszeit
Der steuerfreie Pflegebonus angesichts Corona ist Bestandteil des vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Demnach zahlen die gesetzlichen Krankenkassen 1.000 Euro an Vollzeitkräfte in der Altenpflege aus; Teilzeitkräfte erhalten das Geld anteilig zu ihrem Arbeitszeitspensum. Wer in einer Senioreneinrichtung arbeitet, zwar nicht in der direkten Pflege, aber dennoch mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit mit „tagesstrukturierenden, aktivierenden, betreuenden oder pflegenden“ Tätigkeiten verbringt, soll 667 Euro erhalten. Übrige Beschäftigte sind mit 334 Euro dabei. Alle Auszubildenden in der Altenpflege erhalten 600 Euro, Absolventen eines freiwilligen Dienstes (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) 100 Euro.
Als Kompensation für die Sonderzahlungen erhalten die Kassen einen Zuschuss vom Bund. Den Bundesländern steht es frei, den Betrag um noch einmal 500 Euro aufzustocken. Das haben bisher Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, NRW, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg angekündigt. Das Land Berlin gewährt 1.000 Euro Sonderprämie, zahlt diese jedoch unter anderem auch an Klinik-Mitarbeiter, Erzieher, Polizisten und Feuerwehrleute aus. Bayern wiederum lässt seine 500 Euro auch Krankenpflegekräften zukommen; der Freistaat war das erste Bundesland, das eine Corona-Prämie für die Pflege überhaupt ins Gespräch brachte.
Quelle: Deutscher Pflegerat, Tagesschau, Pflegekammer Rheinland-Pfalz