Auf Basis von über 26.000 Quali­täts­prü­fun­gen durch den MDK in Pflege­hei­men und ambulan­ten Pflege­diens­ten im Jahr 2016, wurde der aktuelle und fünfte MDS-Pflege-Quali­täts­be­richt erstellt, der als reprä­sen­ta­tiv für die Pflege in Deutsch­land gilt. Unter­sucht wurde bei den Prüfun­gen die Versor­gungs­qua­li­tät von 175.000 pflege­be­dürf­ti­gen Menschen.

Mängel in Schmerz­er­fas­sung und Wundver­sor­gung

Defizite zeigten sich insbe­son­dere bei der Schmerz­er­fas­sung sowie bei der Wundver­sor­gung. Um die Medika­men­ten­gabe anzupas­sen, müsse die Schmerz­er­fas­sung syste­ma­tisch erfol­gen, erklärt Peter Pick, Geschäfts­füh­rer des MDS. Erfor­der­lich war sie bei 37,1 Prozent der Bewoh­ner, sie ist aller­dings bei 17,9 Prozent der Betrof­fe­nen nicht erfolgt. Die Wundver­sor­gung erfolge bei jedem vierten Pflege­be­dürf­ti­gen nicht nach dem aktuel­len Stand, so Pick weiter. Gerade die Druck­ent­las­tung und hygie­ni­schen Anfor­de­run­gen wurden nicht korrekt umgesetzt.

Einsatz von freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men geht zurück

Doch auch Verbes­se­run­gen konnten durch die Prüfun­gen verzeich­net werden. So ist der Einsatz von freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men auf 8,9 Prozent gegen­über dem letzten Prüfungs­stand (12,5 Prozent) zurück­ge­gan­gen.

Immer öfter wird auf Alter­na­ti­ven zurück­ge­grif­fen, wie Sensor­mat­ten als Schutz vor Stürzen oder Matrat­zen, die auf dem Boden platziert werden. Dies sei ein großer Fortschritt, der noch weiter fortge­führt werden müsse, so die Aussa­gen in der Mittei­lung des MDS. Gute Einrich­tun­gen kämen heute weitge­hend ohne freiheits­ein­schrän­kende Maßnah­men aus.

Auch die Dekubi­tus­pro­phy­laxe hat sich verbes­sert. Während 2013 noch in nur etwa 75 Prozent der Fälle eine Prophy­laxe durch beispiels­weise Lagerungs­wech­sel oder den Einsatz von Hilfs­mit­teln erfolgte, so wurde sie im aktuel­len Bericht in 80,7 Prozent der Fälle umgesetzt. Weitere Fortschritte zeigten sich in der Beratung bei Demenz sowie bei einge­schränk­ter Konti­nenz.

Erstmals sind zudem Ergeb­nisse aus den Abrech­nungs­prü­fun­gen in der ambulan­ten Pflege veröf­fent­licht worden. Seit Oktober 2016 sind sie Pflicht bei den Quali­täts­prü­fun­gen. Dazu wurden bei 6.079 Pflege­be­dürf­ti­gen die in Rechung gestell­ten Leistun­gen überprüft. „Bei gut einem Drittel (35,2 Prozent) der Pflege­dienste stell­ten die Prüfer mindes­tens eine Auffäl­lig­keit in den Abrech­nun­gen fest, bei fast 7 Prozent der Pflege­dienste haben die Prüfer gehäuft Auffäl­lig­kei­ten in der Abrech­nung erkannt“, erläu­tert Jürgen Brügge­mann, Teamlei­ter Pflege beim MDS.

Die Ergeb­nisse des Berichts wurden gestern vom GKV-Spitzen­ver­band und vom Medizi­ni­schen Dienst des GKV-Spitzen­ver­ban­des (MDS) in Berlin vorge­stellt.

Quelle: MDS