Die vorgesehene Amtszeit der Kammerversammlung beträgt fünf Jahre. Am 16. und 17. Dezember soll dann die konstituierende Sitzung stattfinden und im Januar die Wahl des Vorstandes erfolgen.
Knapp 100.000 professionell Pflegende zwischen Rhein und Ruhr hatten die Wahl. Bis zum 31. Oktober konnten sie die Zusammensetzung der ersten Kammerversammlung in Nordrhein-Westfalen bestimmen. 60 Sitze waren für das Parlament der Pflegenden zu vergeben.
Nach Auswertung der Stimmen hat die Wahlleitung des Errichtungsausschusses bereits am 4. November das vorläufige Wahlergebnis bekannt gegeben.
98.534 Pflegekräfte waren wahlberechtigt, wie die Wahlleitung am Freitag mitteilte. An der Wahl beteiligt hatten sich rund 21.800 Pflegefachpersonen, das entspricht 22 Prozent der Wahlberechtigten. 66 Wahlvorschläge waren zur Wahl zugelassen, davon 11 Einzelkandidierende und 55 Listen.
Pflegekammer: Zukunftsgestaltung der Pflege
Wählen konnten die Kammer-Mitglieder jeweils innerhalb ihrer Wahlgruppe – Altenpflege oder interdisziplinäre Pflege – in einem der fünf Regierungsbezirke, in dem sie registriert sind. Die gewählten VertreterInnen haben jetzt zwei Wochen Zeit, die Wahl anzunehmen.
Für Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, ist die Wahl der Kammerversammlung „ein wichtiger Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen.“ Mit dieser Wahlbeteiligung habe bereits jetzt ein bedeutender Teil an der Zukunftsgestaltung der Pflege aktiv mitgewirkt.
„In Anbetracht der ersten Wahl eines für die Berufsgruppe neuen Selbstverwaltungsorgans ist das ein erfreuliches Ergebnis und für die gewählte Vertretung sicher Ansporn zugleich, auch zukünftig in einen engen Dialog mit den Mitgliedern zu gehen, um die Interessen der Pflege zu stärken“, erklärte Postel.
Quelle: Pflegekammer NRW
3 Kommentare
Relativieren wir mal die Zahlen, auf die Frau Postel und der Errichtungsausschuss so „stolz“ sind.
Es waren nicht mal 50% aller Pflegekräfte (ca. 220.000) wahlberechtigt, d.h. es gab 120.000 Registrierungsverweigerer, Unwissende oder Ignorierer! Was hat eigentlich der Errichtungsausschuss die letzten 2 Jahre gemacht?
Daraus ergibt sich eine Wahlbeteiligung von 10% aller möglichen Wahlberechtigten. Mann stelle sich das mal bei einer Bundes- oder Landtagswahl vor!
Wenn man jetzt noch registriert, dass 40% der abgegebenen Wählerstimmen an Kammerkritische Listen gegangen sind, ist es geradezu eine Frechheit von einem großen Schritt für die Pflege zu sprechen.
Fakt ist: Die Kammer ist von der überwiegenden Mehrheit der Pflegekräfte nicht gewollt und gehört schnellstmöglich wieder abgeschafft. Auch um weiteren finanziellen Schaden der Steuerzahler einzugrenzen.
Vielleicht liege ich falsch, dann bitte korrigieren. Aber wie kann als Quelle der Information dieses Artikels die pflegekammer nrw angegeben werden, wo es doch meines Wissens erst noch den errichtungsauschuss gibt. Die pflegekammer gründet sich doch erst nach der kammervollversammlung. Oder?
Ja, das wird gerne gemixt, denn die Mitglieder im EA möchten größtenteils auch ein Sessel in der Kammer. Da kann man schon mal durcheinander kommen…