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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Berufshaftpflicht

AnzeigeVersi­che­rungs­schutz Eine unver­zicht­bare Säule in Kranken­häu­sern
Die Tätig­kei­ten des Honorar­arz­tes sind im Versor­gungs­sys­tem der Kranken­häu­ser unver­zicht­bar. Wichtig ist bei Verein­ba­rung des Dienst­ver­tra­ges, dass der Haftungs­be­reich von Arzt und Kranken­haus genau abgesteckt ist und vorab definiert wird. Der Jurist Michael Schanz gibt in diesem Video­bei­trag hilfrei­che Ratschläge.

AnzeigeDen eigenen Versi­che­rungs­schutz kennen Die Haftung angestell­ter Ärztin­nen und Ärzte
Aufgrund einiger Vorteile arbei­ten immer mehr Medizi­ner im Angestell­ten­ver­hält­nis anstatt in die Selbst­stän­dig­keit einzu­stei­gen. Doch wenn es um den Versi­che­rungs­schutz geht, sollten sich angestellte Ärzte und Ärztin­nen nicht ausschließ­lich auf die Absiche­rung durch den Arbeit­neh­mer ausru­hen. Gegebe­nen­falls ist eine zusätz­li­che Anpas­sung des eigenen Versi­che­rungs­schut­zes notwen­dig.

AnzeigeBehand­lungs­feh­ler eines D‑Arztes Behand­lungs­feh­ler in der Unfall­chir­ur­gie
Der Durch­gangs­arzt (D‑Arzt) ist ein Facharzt für „Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie (mit der Zusatz­be­zeich­nung „Spezi­elle Unfall­chir­ur­gie“)“ oder für „Chirur­gie mit Schwer­punkt Unfall­chir­ur­gie“, der von den Trägern der Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung durch öffent­lich-recht­li­chen Vertrag zum D‑Arzt bestellt wurde. Er hat die Aufgabe, nach Arbeits- und Wegeun­fäl­len über den weite­ren Thera­pie­ver­lauf zu bestim­men und zu entschei­den, welche Fachärzte anderer Fachrich­tun­gen gegebe­nen­falls hinzu­ge­zo­gen werden, ob er den Patien­ten in eigener Behand­lung behält oder welche Nachschau­ter­mine er – bei Weiter­be­hand­lung durch einen anderen Arzt – durch­führt (sog. Entschei­dung über das „Ob“ und „Wie“ der Heilbe­hand­lung).

AnzeigeBerufs­haft­pflicht Vorwurf eines Behand­lungs­feh­lers – was tun?
Der Vorwurf eines Behand­lungs­feh­lers ist schnell erhoben. Was genau ist zu tun, wenn ein unerwünsch­tes Behand­lungs­er­geb­nis eintritt? Wie soll sich der Arzt verhal­ten, wenn er unver­hofft mit einem Haftungs­fall konfron­tiert wird? Der medizin­recht­li­che Journa­list Michael Schanz, Chefre­dak­teur der „Rechts­de­pe­sche für das Gesund­heits­we­sen“ erklärt im Video, wie reagiert werden muss, damit der Versi­che­rungs­schutz nicht gefähr­det wird.

AnzeigePatien­ten­si­cher­heit Korrekte Patien­ten­auf­klä­rung – Was ist zu beach­ten?
Nur ein aufge­klär­ter Patient kann in einen Behand­lungs­ver­trag einwil­li­gen, lautet die Kernbot­schaft von Prof. Dr. Volker Großkopf. Beson­dere Sorgfalt ist auf die sog. „Behand­lungs­me­tho­den­auf­klä­rung“ zu legen, wenn verschie­dene Thera­pie­op­tio­nen bestehen. Steht einem opera­ti­ven Eingriff eine konser­va­tive Behand­lung gegen­über, ist es für den Patien­ten von eminen­ter Bedeu­tung, dass er über Risiken, Neben­wir­kun­gen und Heilungs­chan­cen aller Optio­nen aufge­klärt wird. Das spiegelt sich im Ergeb­nis auch in der Haftungs­si­tua­tion, so der Kölner Rechts­an­walt.

AnzeigePrüfen lassen statt Klagen und Kosten tragen Gutach­ter­stelle stellt einen Fehler fest – und nun?
Verfah­ren vor den Gutach­ter­stel­len der zustän­di­gen Ärzte­kam­mern bieten für Patien­ten die kosten­lose Möglich­keit, einen medizi­ni­schen Sachver­halt auf einen Behand­lungs­feh­ler hin überprü­fen zu lassen. Allein durch die hier statt­fin­dende Sachver­halts­klä­rung werden häufig unnötige gericht­li­che Ausein­an­der­set­zun­gen vermie­den. Wird im Ergeb­nis ein Behand­lungs­feh­ler nachvoll­zieh­bar festge­stellt, besteht auch für den Arzt und dessen Haftpflicht­ver­si­che­rer die Chance, durch eine sachge­rechte Schaden­re­gu­lie­rung Weite­run­gen zu vermei­den.