Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung.
Staats­se­kre­tär Andreas Wester­fell­haus, Pflege­be­voll­mäch­tig­ter der Bundes­re­gie­rung. Bild: © Pflege­be­voll­mäch­tig­ter, Fotograf Holger Gross

Durch die Corona­pan­de­mie wurde die gesamte Pflege vor enorme Heraus­for­de­run­gen gestellt. Fehlende Schutz­aus­rüs­tung, zu wenig Perso­nal und die höhere Anste­ckungs­ge­fahr der Pflege­heim­be­woh­ner oder Patien­ten waren oder sind immer noch die großen Probleme der Pande­mie für das Gesund­heits­we­sen.

Der Bevoll­mäch­tigte der Bundes­re­gie­rung für Pflege, Staats­se­kre­tär Andreas Wester­fell­haus, hat ein erstes Zwischen­fa­zit für die Pflege gezogen. Viele Maßnah­men waren wichtig und seien richtig gemacht worden, sagt er. Sie seien notwen­dig und erfolg­reich gewesen, um die Ausbrei­tung des Virus deutlich zu verlang­sa­men. Die Situa­tion um das Corona­vi­rus habe der Pflege zum Teil die Grenzen aufge­zeigt, berge jedoch auch Poten­ziale für die Zukunft. Hier wolle man anset­zen und an Lösun­gen arbei­ten, damit man bei künfti­gen Heraus­for­de­run­gen noch besser handeln könne.

Insge­samt spricht Wester­fell­haus sechs Aspekte an, die es in Zukunft zu verbes­sern gilt – auch ohne eine Pande­mie:

Häusli­che Pflege:

Pflege­be­dürf­tige und deren Angehö­rige sehen sich immer wieder damit konfron­tiert, die häusli­che Pflege anders zu struk­tu­rie­ren, zum Beispiel wenn die Pflege durch Angehö­rige nicht mehr möglich ist oder sich der Pflege­be­darf ändert. Es bedarf daher deutlich mehr Flexi­bi­li­tät und Unter­stüt­zung durch die ambulante Pflege. In der Corona­zeit sei diese Flexi­bi­li­tät bereits spora­disch geschaf­fen worden. Man müsse sie dennoch erwei­tern. Dazu legt Wester­fell­haus in seinem Konzept zum Entlas­tungs­bud­get 2.0 einen Vorschlag zur Neujus­tie­rung der häusli­chen Pflege vor. Alle Leistun­gen sollen in einem flexi­blen Pflege- und einem Entlas­tungs­bud­get zusam­men­ge­führt werden. Zusätz­lich soll durch eine Vor-Ort-Beratung ein indivi­du­el­les Pflege­set­ting ermög­licht werden.

Faire Löhne:

Wester­fell­haus fordert von den Sozial­part­nern endlich eine Einigung auf einen Tarif­ver­trag für die gesamte Langzeit­pflege, in dem neben besse­ren Löhnen auch zeitge­mäße Arbeits­zeit­mo­delle geregelt werden. Dazu müsse die Refinan­zie­rung der Tarif­löhne endlich in die Wege gelei­tet werden, damit auch „ambulante Pflege­dienste gegen­über den Kosten­trä­gern nicht mehr als Bittstel­ler auftre­ten müssen.“

„Es ist beschä­mend, dass so viele Arbeit­ge­ber in der Langzeit­pflege und in den Klini­ken sich da einfach nicht bewegen wollen“, so Andreas Wester­fell­haus.

Ein flächen­de­cken­des, attrak­ti­ves Gehalt (mindes­tens auf Tarif­ni­veau) und gesün­dere Arbeits­be­din­gun­gen seien in Zukunft mehr wert als nur ein Pflege­bo­nus und Applaus.

Statio­näre Pflege: Entschei­dungs­macht der Bewoh­ner­ver­tre­tung:

Die jüngste Vergan­gen­heit habe gezeigt, wie schwie­rig es ist, den Gesund­heits­schutz der Heimbe­woh­ner mit deren Grund­rech­ten zu verei­nen. Man dürfe jedoch nicht verges­sen, dass eine statio­näre Pflege­ein­rich­tung für die Bewoh­ner ihr Zuhause darstellt. Sie benöti­gen zwar den Schutz vor Infek­tio­nen, müssen jedoch auch stets selbst­be­stimmt über ihre Lebens­be­din­gun­gen entschei­den können und dürfen.

Die Rückspra­che zwischen der Einrich­tung und den Bewoh­nern vor Ort sei dabei essen­zi­ell. Nur so könne auf die als wichtig erach­te­ten Bewoh­ner­be­dürf­nisse Rücksicht genom­men werden. Die Stimme der Bewoh­ner­ver­tre­tung könne beispiels­weise bei der Planung von Besuchs­kon­zep­ten eine wichtige Rolle spielen. Entschei­dun­gen über die Bewoh­ner­köpfe hinweg würden deren Rechte und Würde verlet­zen – und das in ihrer womög­lich letzten Lebens­zeit.

Neue Aufga­ben­ver­tei­lung der Gesund­heits­be­rufe:

Während der Pande­mie wurden Pflege­kräfte und andere Gesund­heits­be­ruf­ler mit mehr Verant­wor­tung und neuen Aufga­ben­fel­dern betreut, zum Beispiel mit der Ausübung von heilkund­li­chen Tätig­kei­ten. Eine solche Zusam­men­ar­beit der Gesund­heits­be­rufe sei auch in Zukunft notwen­dig, so Wester­fell­haus. „Aufga­ben, wie beispiels­weise die Versor­gung chroni­scher Wunden, Diabe­tes oder Infusi­ons­the­ra­pien sollten endlich auf Pflege­fach­kräfte übertra­gen werden.“

Die Fachkräfte müssten jedoch auch von einfa­che­ren (Hilfs-)Tätigkeiten entlas­tet werden. Die Versor­gung der Zukunft könne nur mit einem guten Mix verschie­de­ner Perso­nal­qua­li­fi­ka­tio­nen und einer regel­be­trieb­li­chen Verant­wor­tungs- und Aufga­ben­über­tra­gung über die einzel­nen Berufs­sek­to­ren hinaus gelin­gen. Diese inter­pro­fes­sio­nelle Zusam­men­ar­beit werde nun in einem Strate­gie­pro­zess des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums voran­ge­trie­ben.

Flexi­bi­li­tät und Kontrolle beim Perso­nal­ein­satz:

Flexi­ble Perso­nal­ein­satz­re­ge­lun­gen und das Außer­kraft­tre­ten der Regel­prü­fun­gen seien notwen­dige Impulse für den recht­li­chen Rahmen für akute Krisen­si­tua­tio­nen in Langzeit­pfle­ge­ein­rich­tun­gen gewesen. Jedoch hätten einige Einrich­tun­gen diese „Flexi­bi­li­tät“ missver­stan­den. In viren­freien Einrich­tun­gen hätten zum Teil keine Betreu­ungs­an­ge­bote statt­ge­fun­den, da die Betreu­ungs­kräfte ander­wei­tig einge­setzt worden seien. Aller­dings sei der Einsatz zusätz­li­cher Betreuer und Betreue­rin­nen in pande­mi­schen Zeiten von enormen Wert. Ein solch unsach­ge­rech­ter Umgang müsse zukünf­tig konse­quent kontrol­liert und bei Unter­las­sen der Angebote auch sanktio­niert werden.

Digita­li­sie­rung in der Pflege:

Die Maßnah­men zum Infek­ti­ons­schutz hätten gezeigt, wie notwen­dig der Ausbau der Digita­li­sie­rung in Pflege­hei­men ist, da sie für Patien­ten und Pflege­be­dürf­tige von hohem Nutzen sein kann. Alle Einrich­tun­gen müssen demnach zeitnah an die Telema­tik-Infra­struk­tur angeschlos­sen werden. Digitale Angebote würden schließ­lich die Vernet­zung zwischen Bewoh­nern und deren Angehö­ri­gen verbes­sern und zudem die Kommu­ni­ka­tion zwischen Pflege­kräf­ten, Ärzten, Thera­peu­ten, Apothe­kern und Kranken­häu­sern erleich­tern und beschleu­ni­gen.

Quelle: Bevoll­mäch­tig­ter der Bundes­re­gie­rung für Pflege