Wie viele Rundgänge müssen während der Nachtschicht in einem Pflegeheim oder Krankenhaus gemacht werden?
Eines vorweg: Eine Rechtsvorschrift, die aussagt wie viele Rundgänge während des Nachtdienstes getätigt werden müssen, gibt es nicht. Dennoch lässt sich eine grobe Anzahl ableiten. Grundsätzlich gilt schließlich, dass Patienten und Patientinnen bzw. Bewohner und Bewohnerinnen gemäß der erforderlichen Sorgfalt versorgt werden müssen. Und dazu kann es gehören, in regelmäßigen Abständen nach ihnen zu schauen, entsprechend dem Zustand oder der Umstände des jeweiligen Bewohners oder Patienten. Es ist also entscheidend, was für diesen medizinisch-pflegerisch notwendig ist – und hiernach ist dann auszurichten, wie oft ein Kontrollgang zu dem Betroffenen getätigt wird.
Im Allgemeinen hat sich eine ungefähre Richtzahl von zwei bis vier Routine-Rundgängen pro Nacht herausgebildet (siehe zum Beispiel LG Mönchengladbach vom 24. Oktober 2003 – 2 S 81/03 = RDG 2006, Heft 1, Urteilskartei; OLG Schleswig NJW-RR 2004, S. 237). Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber hierzu eine konkrete Vorgabe macht, an die sich gehalten werden muss.
Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst – was ist der Unterschied? Und werde ich für beide Arbeitsformen vergütet?
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – zwei ähnlich klingende Begriffe, und doch sind die beiden Arbeitsformen durchaus verschieden. Der wesentliche Unterschied liegt im Aufenthaltsort des Arbeitsnehmers oder der Arbeitnehmerin und dem tatsächlich anfallenden Arbeitsaufwand. Bei der Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer auf Abruf an einem selbst gewählten Ort (zum Beispiel zuhause) auf, um bei Bedarf zum Dienst antreten zu können. Rufbereitschaft macht also dann Sinn, wenn zu der Zeit erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen und vor allem unvorhersehbar Arbeit anfallen kann.
Wird man dann mal zum Dienst gerufen, wirkt sich das natürlich auch auf die anschließende Ruhezeit vor der nächsten Schicht aus! Mehr dazu hier.
Der Bereitschaftsdienst hingegen bezeichnet die Arbeitsform, bei der umgekehrt durchaus davon ausgegangen wird, dass Arbeit anfallen wird und gleichzeitig allerdings die Zeitspanne ohne Arbeit überwiegt. Beim Bereitschaftsdienst hält man sich in der Einrichtung oder dem Betrieb auf, in der Regel gibt es dafür vorgesehene Aufenthaltszimmer.
Kann ich meine Schichten mit meinen Arbeitskollegen einfach so tauschen?
Das Tauschen von Schichten, etwa aus terminlichen Gründen, ist gang und gäbe und organisieren die Arbeitskollegen und ‑kolleginnen oft untereinander. Ist diese gängige Praxis aber auch rechtlich nicht zu beanstanden? Wir wären kein juristisches Fachmagazin, wenn wir nicht auch diese Banalität einmal unter die rechtliche Lupe nehmen würden. Tatsächlich ist für die Planung des Schichtdienstes ausschließlich die Stationsleitung verantwortlich.
Ist der Dienstplan einmal erstellt, im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts, so ist dieser verbindlich. Das heißt, bei einem Schichttausch ist die Zustimmung der Stationsleitung in jedem Fall erforderlich. Auch allein aus haftungsrechtlicher Sicht sollte die Stationsleitung hier stets den Überblick behalten. Der richtige Qualifikationsmix, etwa aus Pflegefachkräften und ‑helfern, muss nämlich stets gewahrt werden.
Die Dienstplangestaltung ist ein recht komplexes Thema, mit weiteren „Problemzonen“. Was kann beispielsweise jemand unternehmen, wenn die Schichteinteilung nicht sehr gerecht abläuft oder Extraschichten für krankheitsbedingte Fehltage plötzlich im Schichtkalender stehen? Diese Fragen hat Rechtsanwalt Hubert Klein in diesem Interview beantwortet.
Werden im Schichtdienst Umkleide- und Fahrtzeiten vergütet?
Die Umkleidezeit zum An- und Ablegen der Dienstkleidung gehört zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Hiergegen könnten höchstens extra getroffene Vereinbarungen im Rahmen des Tarifvertrags sprechen.
Die Fahrtzeit vom eigenen Zuhause hin zur Arbeit zählt hingegen natürlich nicht als Arbeitszeit und wird daher nicht vergütet. Für ambulante Pflegekräfte gilt die Fahrtzeit zwischen den einzelnen Patienten jedoch durchaus als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn sie direkt von zuhause zu dem ersten Patienten fährt.
Gilt auch für Pflegekräfte eine Sonntagsruhe?
Das Arbeiten an einem Sonntag gehört zum Schichtarbeiten leider dazu. Gerade in einigen Bereichen des Gesundheitswesens muss auch sonntags gearbeitet werden, da die Versorgung der Patienten, etwa in einem Krankenhaus, rund um die Uhr gewährleistet sein muss. Hier setzt das Arbeitszeitrecht aber glücklicherweise auch ein paar Grenzen, damit die Schichten am Sonntag nicht überhandnehmen.
So besagt § 11 des Arbeitszeitgesetzes, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Es muss ein Ruhetag zum Ausgleich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, wenn an einem Sonntag gearbeitet wurde. Zudem muss ein Ausgleichsruhetag innerhalb von acht Wochen genommen werden, wenn an einem Feiertag auf einem Werktag gearbeitet wurde.
Weitere kleinere Besonderheiten zu dem Thema gibt es hier nachzulesen.