Welche Folgen kann ein Sturz haben? Und wie gelingt eine gute Sturzprophylaxe in der Pflege?
Welche Folgen kann ein Sturz haben? Und wie gelingt eine gute Sturz­pro­phy­laxe in der Pflege? Bild: © Toa555 | Dreamstime.com

Was versteht man unter einem Sturz?

Aus dem Exper­ten­stan­dard der Sturz­pro­phy­laxe in der Pflege geht die Defini­tion des Begriffs „Sturz“ hervor. Unter einem Sturz versteht man ein Ereig­nis, bei dem eine Person unbeab­sich­tigt auf dem Boden oder einer anderen unten gelege­nen Ebene zum Liegen kommt. Hierzu zählt das simple Hinfal­len oder Stolpern ebenso wie das Fallen aus dem Bett oder Rollstuhl .

Welche Folgen kann ein Sturz haben?

Bei älteren oder pflege­be­dürf­ti­gen Menschen ist ein Sturz beson­ders gefähr­lich. Harmlos sind leichte Verlet­zun­gen wie Prellun­gen oder Hautab­schür­fun­gen.

In schlim­me­ren Fällen können Stürze auch zu Knochen­brü­chen oder weite­ren Verlet­zun­gen führen, die einen opera­ti­ven Eingriff fordern. Nicht selten führt die Bettlä­ge­rig­keit im Kranken­haus auch zu einem Dekubi­tus mit anschlie­ßen­der Sepsis, die sogar tödlich enden kann.

Bei älteren Menschen kann ein Sturz zudem ein psychi­sches Trauma auslö­sen. Die Angst vor dem Sturz führt dann dazu, dass die Patien­ten ihre Mobili­tät von sich aus einschrän­ken.

Welche Patien­ten sind beson­ders sturz­ge­fähr­det?

Stürzen kann prinzi­pi­ell jeder. Als beson­ders sturz­ge­fähr­det gelten vor allem ältere Menschen, etwa ab 65 Jahren, aber auch Perso­nen, die aufgrund von Vorer­kran­kun­gen in ihrer Koordi­na­tion und Mobili­tät einge­schränkt sind. Die „Wahrschein­lich­keit“ eines Sturz­er­eig­nis­ses wird mit dem Sturz­ri­siko definiert.

Die Höhe des Sturz­ri­si­kos ist ausschlag­ge­bend für die zu treffen­den Maßnah­men bei der Pflege und Versor­gung von älteren oder kranken Menschen.

Hier aufge­lis­tet ist eine Reihe von Krank­hei­ten und Risiko­fak­to­ren, die das Sturz­ri­siko erhöhen:

  • Muskel­schwä­che, zum Beispiel durch Immobi­li­tät oder Gewichts­ver­lust
  • Sehschwä­che
  • Demenz
  • Gangun­si­cher­heit oder Gangstö­rung, beispiels­weise durch Parkin­son oder Schwin­del­an­fälle
  • Arthro­sen oder Ödeme an den Beinen
  • Alkoho­lis­mus
  • Hypoto­nie
  • Falsches Schuh­werk und ungewohnte Wohnum­ge­bung
  • Bluddruck­sen­kende, beruhi­gende oder andere Medika­mente, sowie Antipsy­cho­tika

Was ist Sturz­pro­phyaxe in der Pflege?

Das Ziel einer Sturz­pro­phy­laxe ist, wie der Name verrät, Stürze von älteren Menschen zu vermei­den. In der Pflege versteht man unter der Sturz­pro­phy­laxe thera­peu­ti­sche und pflege­ri­sche Maßnah­men, um Stürze zu umgehen, bezie­hungs­weise die Folgen so minimal wie möglich zu halten.

Was macht man bei einer Sturz­pro­phy­laxe?

Zur Sturz­prä­ven­tion werden auch physi­sche Hilfs­mit­tel wie Bettgit­ter, Rolla­to­ren oder Rollstühle verwen­det. Darüber hinaus befin­den sich in Pflege­hei­men auch in der Dusche und auf der Toilette Griffe oder Fußmat­ten zur Vermei­dung von Stürzen.

Ziel ist der Sturz­pro­phy­laxe ist es jedoch nicht, einen Heimbe­woh­ner aufgrund dessen hohen Sturz­ri­si­kos dauer­haft ans Bett oder den Rolla­tor zu fesseln, sondern statt­des­sen die Mobili­tät und Bewegungs­fä­hig­keit der Bewoh­ner wieder aufzu­bauen und zu stärken, damit diese weniger sturz­an­fäl­lig sind.

Dazu gehören:

  • Übungen zur Förde­rung des Gleich­ge­wichts, Bewegungs­trai­ning, Kraft- und Ausdau­er­trai­ning unter Berück­sich­ti­gung von Krank­hei­ten, die die Mobili­tät beein­träch­ti­gen
  • Anpas­sung oder Abset­zen von Medika­men­ten, die das Sturz­ri­siko steigern (siehe oben)
  • Anpas­sung des Schuh­werks, Training mit Gehhilfs­mit­teln, Besei­ti­gung von Stolper­fal­len, Anbrin­gung von Halte­grif­fen

In einem Urteil des OLG Düssel­dorf vom 13. Juli 2010 (I 24 U 16/10) ist genau dieser Aspekt zum Streit­thema gewor­den: Geklagt hatte die Kranken­kasse einer pflege­be­dürf­ti­gen Person, die in einer stato­nä­ren Einrich­tung der Beklag­ten lebt. Der Bewoh­ner (Pflege­stufe II) war manisch depres­siv und litt dazu an Hyper­ki­ne­sien (Tics), sowie an einer Polyneu­ro­pa­thie der Beine mit Gangta­xie.

Zeitwei­len wurden beim Bewoh­ner Bettgit­ter, Becken­gurt, Schutz­de­cke und Vorsteck­tisch im Rollstuhl zur Sturz­prä­ven­tion nach gericht­li­cher Geneh­mi­gung einge­setzt. Im MDK-Gutach­ten ist jedoch ausdrück­lich festge­schrie­ben, dass der Bewoh­ner alleine aufste­hen, stehen und treppen­stei­gen keine Unter­stüt­zung bräuchte. Ledig­lich beim Gehen bräuchte er eine Aufsicht zur Unter­stüt­zung.

Die Kranken­kasse beklagt, dass der Patient bei einem Aufent­halt im Tages­raum, nicht an den Stuhl fixiert worden sei. Der Patient war an selbi­gem Tag plötz­lich aufge­stan­den und gestürzt, wodurch er sich eine Oberschen­kel­hals­frak­tur zuzog. Gegen die zu überneh­men­den Kosten wehrte sich die Kasse vor Gericht.

Die Klage wurde zurecht abgewie­sen. Zwar obliegt der Pflege­ein­rich­tun­gen bei konkre­ten Gefah­ren­si­tua­tio­nen die Pflicht, unter beson­de­rer Rücksicht­nahme poten­zi­elle Gefah­ren für die Bewoh­ner zu verhin­dern, eine solche konkrete Gefah­ren­si­tua­tion liegt in diesem Fall jedoch nicht vor.

Im Gegen­teil: Aus dem MDK-Gutach­ten ging hervor, dass sich der Patient von selbst von Stühlen erheben kann. Das heißt, die Situa­tion ist ledig­lich als „allge­mein­täg­li­che Gefah­ren­si­tua­tion“ einzu­stu­fen.

Des Weite­ren wäre eine Fixie­rung des Pflege­be­dürf­ti­gen gleich­be­deu­tend mit einer Verlet­zung von dessen Freiheits­rech­ten gewesen. Zumin­dest eine gegen­tei­lige Behaup­tung liegt in diesem Fall nicht vor. Dem Pflege­heim obliegt daher keine Verlet­zung ihrer vertrag­li­chen Pflicht zum Schutze des Bewoh­ners.

Eine dauer­hafte Fixie­rung eines Bewoh­ners ist nur mit gericht­li­cher Geneh­mi­gung und einer akuten Sturz­ge­fahr erlaubt.

Wie lässt sich das Stürzen daheim vorbeu­gen?

Bei zu pflegen­den Perso­nen in der Heimpflege können folgende Kniffe hilfreich sein, um die Sturz­ge­fahr des Patien­ten zu senken:

  • Treppen­ge­län­der an beiden Seiten
  • Rutsch­feste Böden, zum Beispiel Teppi­che
  • Gute Beleuch­tung, gerade auf Treppen und Stufen
  • Keine unnöti­gen Stolper­fal­len auf den Boden stellen
  • Wichtige Dinge für den Angehö­ri­gen, wie Telefon, Getränke oder ähnli­ches auf eine Ebene (am besten Erdge­schoss) räumen
  • Passen­des Schuh­werk
  • Mobili­tät und Gleich­ge­wicht trainie­ren